Schauenstein: Staatsanwalt stellt Verfahren ein (Allgemein)

Gast, Dienstag, 03.10.2006, 00:43 (vor 6433 Tagen)

Staatsanwalt stellt Ermittlung gegen Hausbesitzerin ein

Im Frühjahr dieses Jahres erstatteten 38 Schauensteiner Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Inhaberin eines Grundstücks, die Mobilfunkbetreibern das Aufstellen von Sendemasten ermöglicht hatte.

Nach einer viermonatigen Bearbeitungszeit hat die Staatsanwaltschaft Hof das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Grundstückseigentümerin eingestellt. In gleichlautenden Schreiben teilte Staatsanwalt Dietmar Burger die Gründe für seine Entscheidung mit. Er verweist auf die ordnungsgemäß erteilten Standortbescheinigungen, nach denen die derzeit geltenden Grenzwerte eingehalten seien. Daher hätten die Gerichte und die Staatsanwaltschaft nur eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis. Der Staatsanwalt bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom 28. März 2002, wonach die geltenden Grenzwerte nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Die geltenden Grenzwerte seien jedoch dann nicht zu beanstanden, wenn sich die Eignung und Erforderlichkeit geringerer Grenzwerte mangels verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse noch gar nicht abschätzen lasse, zitierte Burger aus der BVG-Entscheidung. Demnach sei es Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

Burger verweist außerdem auf eine Bewertung der deutschen Strahlenschutzkommission, die zum Ergebnis gekommen sei, dass die geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen würden.

Wie der Staatsanwalt erklärt, liegt keine rechtswidrige Handlung der Beschuldigten vor. Die Errichtung der Anlagen auf ihrem Anwesen sei bau- und immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei gewesen. "Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt", heißt es abschließend in seinem Schreiben.

Die Mitglieder der Schauensteiner Bürgerinitiative hatten mit einer derartigen Entscheidung gerechnet. "Das war zu erwarten", sagt Werner Hohenberger, der nach Manfred Thieroff die höchsten Messwerte in seinem Haus hat.

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Nachricht von Pesché Jeanot (Luxemburg) via Hartenstein-Newsletter vom 29.09.06

Tags:
Recht, Körperverletzung, Strafanzeige, Standortbescheinigung, Staatsanwaltschaft

Schauenstein: Staatsanwalt stellt Verfahren ein

Raylauncher @, Dienstag, 03.10.2006, 16:47 (vor 6432 Tagen) @ Gast

(Hinweis izgmf: Am 03.10.06 war der Beitrag auf der Frankenpost-Website nicht mehr zu finden)

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