Bayerisches Mobilfunkförderprogramm: aktueller Stand (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.05.2023, 12:05 (vor 345 Tagen)

Das bayerische Mobilfunkförderprogramm ist nach vier Jahren Laufzeit Ende 2022 ausgelaufen und soll nun, Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt, neu aufgelegt werden. Die Landtagsabgeordnete Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen) nahm das Vorhaben zum Anlass, bei der bayerischen Staatsregierung Auskünfte einzuholen.

Die Abgeordnete fragte die Staatsregierung, welche Unternehmen sind mit der Errichtung der durch das bayerische Mobilfunkförderprogramm geförderten Mobilfunkmasten beauftragt, wie viele Netzbetreiber nutzen jeweils einen geförderten Funkmast und bis wann rechnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit der Genehmigung der Neuauflage des Förderprogramms durch die EU?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Die betroffenen Gebietskörperschaften führen zur Auswahl des ausführenden Unternehmens transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren durch. In der Bauauftragsvariante wird der Bau der Infrastruktur und im Fall der Konzessionsvariante wird die Konzession, welche Planung, Bau und Betrieb der Infrastruktur umfassen, ausgeschrieben. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben. Bislang wurden Angebote von Bayerische Mobilfunk GmbH, Deutsche Funkturm GmbH, Tele-Mobil Götz GmbH, Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Fuchs Europles GmbH und Raab Baugesellschaft mbH u. Co. KG bezuschlagt. Die geförderten Masten werden jeweils von einem bis zu drei Netzbetreibern mitgenutzt.

Für 28 Prozent der Masten haben drei Netzbetreiber Mitnutzungsinteresse angekündigt, für 37 Prozent der Masten zwei Netzbetreiber und für 35 Prozent der Masten ein Netzbetreiber. Seit Juli 2022 befindet sich das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für die Verlängerung des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms in Abstimmung mit der EU-Kommission. Nach ersten positiven Signalen stellte die EU-Kommission Ende 2022 überraschend völlig neue Anforderungen, die sie im Januar 2023 konkretisiert hat. Aufgrund dessen dauern die Abstimmungen mit der EU-Kommission weiter an.

Quelle: Anfragen zum Plenum

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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