Petitionsausschuss des Bundestags: Tätigkeitsbericht 2021 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 07.07.2022, 23:47 (vor 692 Tagen)

Aufregendes übers Thema Mobilfunk konnte ich im aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsauschusses nicht finden. Von 48 Massen- und Sammelpetitionen erreichte die 2021 abgelehnte "Bundestagspetition" von Eduard Meßmer mit 54'714 Unterstützern immerhin Platz 8. Spitzenreiter war mit 81'885 Unterstützern eine Petition zum Klimaschutz.

29 Eingaben betrafen die digitale Infrastruktur. Gegenstand der Zuschriften waren dabei – wie in den Vorjahren – insbesondere Forderungen nach einer Versorgung mit schnellem Internet, vor allem in ländlichen Gebieten. Die Unterstützung von 51 Mitzeichnenden erhielt eine öffentliche Petition, mit der gefordert wurde, das 3G-Mobilfunknetz nicht abzuschalten.

Im Jahr 2021 wurden 11'667 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht (2020: 14'314). Bei 253 Werktagen errechnet sich damit ein Durchschnitt von etwa 46 Petitionen pro Tag. Dabei gingen 4'860 und somit etwa 42 Prozent aller Eingaben auf elektronischem Wege unter Verwendung des Web-Formulars über das Petitionsportal im Internet ein. Mit mittlerweile über vier Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern zählt das Petitionsportal des Ausschusses nach wie vor zu den erfolgreichsten Internetangeboten des Deutschen Bundestages. Es bietet die Möglichkeit, dem Ausschuss Petitionen mit oder ohne Bitte um Veröffentlichung auf einfachem elektronischem Weg zu übermitteln sowie veröffentlichte Petitionen online zu unterstützen und zu diskutieren.

Viele Besucherinnen und Besucher fanden ihren Weg auf die Petitionsplattform des Ausschusses über den direkten Zugang, über Suchmaschinen und Nachrichtenportale. Ein großer Zulauf, 26 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer, wurde wieder über soziale Netzwerke verzeichnet (2020: 28 Prozent), die Petentinnen und Petenten immer öfter nutzen, um für ihre im Internet veröffentlichten Petitionen zu werben. Auch eigens kreierte Webseiten mit Informationen zu veröffentlichten Anliegen gewinnen in diesem Zusammenhang mit jedem Jahr mehr an Bedeutung. Auf privaten Plattformen gesammelte elektronische Mitzeichnungen können jedoch vom Deutschen Bundestag nicht anerkannt werden. Um eine Petition, die beim Deutschen Bundestag eingereicht und veröffentlicht wurde, mit einer digitalen Mitzeichnung zu unterstützen, muss diese im Onlineportal des Petitionsausschusses erfolgen.

Im Berichtszeitraum haben sich, rund 330'000 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2020: 547'283), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2021 eingegangenen Petitionen wurden 333'306 Unterstützungen (sowohl schriftlich, als auch elektronisch über die Petitionsplattform) verzeichnet. (Quelle)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Bundestag, Petitionsausschuss, Tätigkeitsbericht

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