"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

Doris @, Donnerstag, 15.06.2006, 12:55 (vor 6525 Tagen)

Hallo,

ich gebe es nicht auf, erneut Fragen zu stellen.

Antenne unter 10 m sind nicht genehmigungspflichtig. Von wo aus wird diese Höhe gemessen?
Was sagt die Montagehöhe über Grund in den Standortbescheinigungen der EMF-Datenbank aus. In unserem Ort sind zwei Antennen, die aufgrund ihrer Höhe nicht genehmigungspflichtig waren. In der Bescheinigung der EMF-Datenbank steht bei Montagehöhe 14.2 m.

Kann mir da jemand Auskunft geben.

mfg
Doris

Tags:
, Standortbescheinigung

"Montagehöhe über Grund"

Aktivist, Donnerstag, 15.06.2006, 13:49 (vor 6525 Tagen) @ Doris

Eigentlich alles ganz einfach:

Die in der Standortbescheinigung angegebene "Höhe über Grund" ist eben genau jene Höhe, in der sich die Unterkante der untersten Antenne über dem Erdboden befindet.

Genehmigungs- und verfahrensfrei sind Antennenanlagen dann, wenn deren eigene bauliche Höhe, also ohne Hinzurechnung der Höhe des Gebäudes, 10 Meter nicht übersteigt.

Erklärung ausreichend ?

Gruss

Tags:
Standortbescheinigung

"Montagehöhe über Grund"

Doris @, Donnerstag, 15.06.2006, 15:36 (vor 6525 Tagen) @ Aktivist

Eigentlich alles ganz einfach:

Die in der Standortbescheinigung angegebene "Höhe über Grund" ist eben
genau jene Höhe, in der sich die Unterkante der untersten Antenne über dem
Erdboden befindet.

Genehmigungs- und verfahrensfrei sind Antennenanlagen dann, wenn deren
eigene bauliche Höhe, also ohne Hinzurechnung der Höhe des Gebäudes, 10
Meter nicht übersteigt.

Erklärung ausreichend ?

Gruss

Danke für die Antwort. Ja, die Erklärung ist ausreichend. Und eigentlich sagt es das Wort "Montagehöhe über Grund" schon aus, da haben Sie recht.
Soweit mir bekannt ist, fallen solche Anlagen, die auf entsprechend hohe Stahlgittermasten montiert werden unter die Genehmigungspflicht. In diesem Fall wird dann das Stahlgerüst ja nicht einem Gebäude gleichgesetzt. Denn die eigentliche Antenne, die auf so ein Stahlgerüst montiert wird, überschreitet ja die 10 m auch nicht.

Gruß
Doris

"Montagehöhe über Grund"

hertzklopfer, Freitag, 16.06.2006, 11:16 (vor 6524 Tagen) @ Doris

Soweit mir bekannt ist, fallen solche Anlagen, die auf entsprechend hohe
Stahlgittermasten montiert werden unter die Genehmigungspflicht. In diesem
Fall wird dann das Stahlgerüst ja nicht einem Gebäude gleichgesetzt. Denn
die eigentliche Antenne, die auf so ein Stahlgerüst montiert wird,
überschreitet ja die 10 m auch nicht.

Woher ist Ihnen das bekannt?

Die Frage stelle ich, weil ich sehe, dass ein genehmigungspflichtiger Stahlgittermast vorsorglich oben mit einem Flanschrohr zur Einführumg einer Antennenhalterungsstange versehen wurde. Die aktuell montierten Antennen hängen in Höhe am Mastende.
Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des Turms) vorgeschrieben?

"Montagehöhe über Grund"

Aktivist, Freitag, 16.06.2006, 11:30 (vor 6524 Tagen) @ hertzklopfer

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?

Der Mast wird, incl. des Aufsatzes, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als bauliche Anlage geprüft und genehmigt.

Eine Montage weiterer Antennen unterliegt sodann einzig und allein nur noch dem Verfahren nach 26.BImSchV, dass heißt, es ist hinsichtlich der geänderten technischen Parameter eine neue Standortbescheinigung bei der BnetzA zu beantragen.

Alles andere, insbesondere eine erneute baurechtliche Prüfung, ist weder vorgesehen noch erforderlich.

Gruss

"Montagehöhe über Grund"

hertzklopfer, Freitag, 16.06.2006, 18:02 (vor 6524 Tagen) @ Aktivist

Der Mast wird, incl. des Aufsatzes, im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens als bauliche Anlage geprüft und genehmigt.

Beim vorliegenden Fall gibt es im Antrag/Bescheid keine Einbeziehung eines Aufsatzes, der mit Hilfe des genehmigten Flansches montiert werden könnte.

"Montagehöhe über Grund"

Raylauncher @, Freitag, 16.06.2006, 19:30 (vor 6524 Tagen) @ hertzklopfer

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?

Solange der aufgesetzte Mast mit Antenne die genehmigte Struktur um weniger als 10 m überragt, ist keine weitere baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Raylauncher

Tags:
Baugenehmigung, Montagehöhe

"Montagehöhe über Grund"

hertzklopfer, Samstag, 17.06.2006, 11:06 (vor 6523 Tagen) @ Raylauncher

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?


Solange der aufgesetzte Mast mit Antenne die genehmigte Struktur um
weniger als 10 m überragt, ist keine weitere baurechtliche Genehmigung
erforderlich.

Raylauncher

korrektheit der Onfo vorausgesetzt, würde das bedeuten, dass ein Stahlgittermast genehmigungsrechtlich eben doch behandelt wird wie ein Gebäude.(s.o. bei "Doris")

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