Gigaherz-Jakob: 5G bringt uns 90 V/m bis 200 V/m (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.03.2019, 17:33 (vor 1859 Tagen)

Das größte Problem der Anti-Mobilfunk-Szene ist ihr unqualifiziertes Personal. Selbsternannte Experten der Szene können einzig und allein bei absoluten Laien Eindruck machen, denn nur diese wissen noch weniger als die vermeintlichen Experten. Gigaherz-Präsident Jakob zählt unter den Desinformanten zweifellos zur Spitzengruppe. Der 80-Jährige Ex-Elektriker haut seit 20 Jahren unbeirrt eine Falschbehauptung nach der anderen raus, wegen seiner Inkompetenz fehlen ihm leider auch die Mittel, seine Inkompetenz zu erkennen. Ich helfe dem alten Herrn bei dem hoffnungslosen Unterfangen, mit bislang sehr mäßigem Erfolg. Hier ein neuer furcht- und fruchtloser Versuch, einen kapitalen Denkfehler seinem Urheber vor Augen zu führen.

Die Drama-Queen aus Schwarzenburg behauptet:

Die ICNIRP, die sich internationale Strahlenschutzkommission nennt, in Wirklichkeit keine Behörde, sondern ein rein privater Verein ist, hat ihre Grenzwertempfehlungen bereits 5G-fähig gemacht. Diese lauten neu für den Frequenzbereich von 5G auf 200V/m für Arbeitsplätze und 90V/m für die Allgemeinbevölkerung.

Wie nicht anders zu erwarten, hat der Gigaherz-Präsident nicht verstanden, was ICNIRP an Grenzwerten für 5G empfiehlt. Das ist zwar schnell gesagt, die Herleitung der Berichtigung zu Jakobs falscher Behauptung verlangt jedoch auch vom Leser dieser Zeilen Durchhaltevermögen. Vielleicht wird deshalb Desinformation so selten widersprochen, denn begründeter Widerspruch strapaziert alle Beteiligten.

Zunächst einmal ist festzustellen, bis zu einer Frequenz von 6 GHz hat sich an den bisherigen Grenzwerten überhaupt nichts geändert. Alle zurzeit in Europa versteigerten 5G-Frequenzen liegen unterhalb von 6 GHz. Damit bleibt es trotz Jakob bis auf weiteres bei den seit 1998 geltenden ICNIRP-Empfehlungen (SAR-Basisgrenzwerte) für Frequenzen von 100 kHz bis 6 GHz:

Ganzkörperexposition (beruflich): 0,4 W/kg
Ganzkörperexposition (privat): 0,08 W/kg

Teilkörperexposition Kopf/Rumpf (beruflich): 10 W/kg
Teilkörperexposition Arme/Beine (beruflich): 20 W/kg
Teilkörperexposition Kopf/Rumpf (privat): 2 W/kg
Teilkörperexposition Arme/Beine (privat): 4 W/kg

So weit, so gut. Doch wie kommt der Bezwinger des "Mount Stupid" auf die Werte 90 V/m und 200 V/m? Hat er sich diese aus den Fingern gesaugt? Nein, hat er nicht, wie wir gleich sehen werden. Er ist nur nicht in der Lage, von ICNIRP angebotene Informationen richtig zu verarbeiten. Um das plausibel zu machen, muss ich etwas ausholen.

Wenn unter 6 GHz alles unverändert bleibt, müssen sich Jakobs hohe Feldstärkewerte ausschließlich auf Frequenzen über 6 GHz beziehen, also z.B. auf das kommende 5G-Frequenzband bei 28 GHz. Da Funkwellen dieser hohen Frequenzen nur noch 0,8 Millimeter (300 GHz) bis maximal 8 Millimeter (6 GHz) in den Körper eindringen, versagt das gewohnte SAR-Modell, das auf der Umwandlung von ins Körpergewebe eingebrachter elektromagnetischen Energie in Wärme beruht (Absorption), seinen Dienst. So zumindest war die bisherige Lesart der ICNIRP-Empfehlungen von 1998. Jüngere Forschung aber hat gezeigt, auch Frequenzen oberhalb 300 GHz (z.B. Infrarotlicht) können die Kerntemperatur eines Menschen um mehr als 1 °C anheben! Ursache dieses unerwarteten Effekts, der auch bei tieferen Frequenzen auftreten kann, ist die Energieabsorption und die damit einhergehende Erwärmung in der mittleren der drei Hautschichten (Dermis, deutsch Lederhaut). Das dort eingebettete vaskuläre Gefäßnetzwerk transportiert die Wärme ins Körperinnere und verhindert so zum Teil die Wärmeabgabe über die Hautoberfläche. Der Entwurf der neuen ICNIRP-Empfehlungen behält deshalb vorsichtshalber die bisher geltenden SAR-Basisgrenzwerte für Ganzkörperexposition als Schutz gegen ein übermäßige Erwärmung des Körpers auch für Frequenzen von 6 GHz bis 300 GHz bei.

Anders verhält es sich bei Teilkörperexposition. Da hierbei der beschriebene Effekt die Körpertemperatur nicht nennenswert anhebt, ersetzt bei Teilkörperexposition über 6 GHz den SAR-Basisgrenzwert eine "transmitted power density" STR (absorbierte Leistungsflussdichte). Dieser Basisgrenzwert gilt für die ins Gewebe eingebrachte Leistungsflussdichte, er darf nicht verwechselt werden mit dem messbaren Referenzwert der Leistungsflussdichte! Um es nicht noch komplizierter zu machen, der Entwurf der neuen ICNIRP-Empfehlungen sieht (vereinfacht) folgende Basisgrenzwerte für Frequenzen von 6 GHz bis 300 GHz vor:

Ganzkörperexposition (beruflich): 0,4 W/kg (unverändert)
Ganzkörperexposition (privat): 0,08 W/kg (unverändert)

Teilkörperexposition (beruflich): STR = 100 W/m² (neu)
Teilkörperexposition (privat): STR = 20 W/m² (neu)

Die Unterscheidung bei der Teilkörperexposition in Kopf/Rumpf und Gliedmaßen entfällt.

Jetzt endlich sind wir Jakob auf der Spur. Denn der Ex-Elektriker hat einfach die beiden STR-Werte mit dem Mobilfunk-Einheitenumrechner des IZgMF in elektrische Feldstärken umgerechnet und großzügig nach oben gerundet (100 W/m² =194 V/m; 20 W/m² = 87 V/m). Dies aber ist unzulässig, denn erstens handelt es hier um Basisgrenzwerte und nicht um die daraus abgeleiteten messbaren Referenzwerte, und zweitens ist eine solche Umrechnung nur im Fernfeld einer Funkquelle zulässig, nicht aber im Nahfeld, das bei Teilkörperexposition gegeben ist. Jakobs Umrechnung führt daher zu irrelevant falschen Werten! Auch schon deshalb, weil der Gigaherz-Präsident, ein unbelehrbarer Sendemastengegner, irrtümlich für seine Umrechnung die Basisgrenzwerte für Mobiltelefone statt die für Sendemasten verwendet hat. Jakobs kapitaler Denkfehler ist damit sozusagen ein 3D-Denkfehler und ähnlich gnadenlos wirksam wie 3-mal Lebenslänglich :-).

Hätte Jakob den Entwurf der neuen ICNIRP-Empfehlungen genauer betrachtet, wäre ihm die abermalige Peinlichkeit erspart geblieben, denn ICNIRP nennt auch die messbaren Referenzwerte, die Sendemastengegner interessieren (also für Ganzkörperexposition). Für den Frequenzbereich 2 GHz bis 300 GHz lauten diese:

Ganzkörperexposition (beruflich): 50 W/m²
Ganzkörperexposition (privat): 10 W/m²

Wer sich ein bisschen mit den Grenzwerten bzw. Referenzwerten auskennt wird jetzt belustigt feststellen, dass sich Jakob mit seinen Feldstärkebehauptungen bis auf die Knochen blamiert hat, denn in Wahrheit hat sich in Bezug auf Sendemasten überhaupt nichts mit 5G geändert. Die für Privatpersonen geltende maximal zulässige Exposition von 10 W/m² (ab 2 GHz) ist ein alter Hut, dieser Wert stand schon zu guten alten GSM-Zeiten vor 20 Jahren als Referenzwert für 3G (UMTS) fest!

Nachtrag vom 26.10.2019: Obwohl grundfalsch, hat es Jakobs unzutreffender Grenzwert 90 V/m im Juli 2019 bis in eine Sendung (Umwelt-Dokumentationsreihe) des ZDF geschafft. Das ZDF dazu zu bewegen, diese Desinformation zu berichtigen, war unerwartet schwierig. Die verkürzte Chronik des wochenlangen Scharmützels mit dem Sender gibt es <hier> zu lesen. Die Vereine Gigaherz und Diagnose-Funk verbreiten die falschen Werte weiter (abgefragt am 26.10.2019).

Quelle: Entwurf der neuen ICNIRP-Empfehlungen (2018)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Desinformation, Teilkörperexposition, 5G, Drama-Queen, ICNIRP-Empfehlung, 90 V/m

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