Mobilfunk in Deutschland nicht Teil der Grundversorgung (Allgemein)

Gast, Dienstag, 05.06.2018, 21:00 (vor 2172 Tagen)

Anfang April gab Verkehrsminister Andreas Scheuer der Funk-Mediengruppe ein Interview. Der Minister sagte den Funklöchern den Kampf an und nannte die deutschlandweite Versorgung mit Mobilfunk für eine „Wirtschaftsnation untragbar.“ Besonders markant waren zwei Sätze im Interview: „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben. Das gehört zur Grundversorgung.“ (Quelle: BMVI) Nun wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, wie ernst es dem Verkehrsministerium mit der Grundversorgung ist und hakte in einer kleinen Anfrage nach. Auf die Frage, ob Mobilfunk als Universaldienstregime zur Grundversorgung gehöre, antwortet das Verkehrsministerium nur knapp: „Nein. Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet.“ (Quelle: Kleine Anfrage, Drucksache 19/2136)

Paragraf 78 des TKG regelt die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich und Universaldienstleistungen. Dort heißt es: „Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.“ (Quelle: TKG 78 (1)) Zur Grundversorgung gehören zum Beispiel der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder eine flächendeckende Bereitstellung von Münz- und Kartentelefonen.
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