Ein juristisch anerkannter Fall von Elektrosensibilität (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.09.2014, 13:16 (vor 3512 Tagen)

In Heft 3/2014 der Zeitschrift UMG berichtet der Autor der berühmt-berüchtigten Naila-Studie von einem eklatanten Fall von Elektrosensibilität.

Kausaler, juristisch anerkannter Nachweis des Schädigungspotenzials technischer hochfrequenter Felder – eine Patientenkasuistik

Horst Eger

Zusammenfassung
Ein US-amerikanischer Patient war aus beruflichen Gründen Mitte 2006 nach Bayern gezogen. Am neuen Wohnort litt er an multiplen, in der Vorgeschichte bisher unbekannten Symptomen. Zunächst war der Nachtschlaf stundenlang aufgrund verschiedener Hoch- und Tieftöne gestört. Später kamen Tachykardien, Kopfschmerzen und Nasenbluten sowie Schmerzhaftigkeit des gesamten Körpers hinzu. Im weiteren Verlauf traten neurologische Ausfallerscheinungen auch am Tage auf: Koordinationsstörungen, Wortfindungsstörungen bis hin zum Wortverlust, Verwirrtheit, Konzentrationsstörungen und Schwindel. Diese Symptomvielfalt war ärztlicherseits zunächst keinem Grundleiden zuzuordnen.

Bei im Jahre 2007 durchgeführten Messungen technischer Hochfrequenz konnten nächtlich auftretende Signale nachgewiesen werden, die über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 10 Watt pro Quadratmeter lagen. Der Patient konnte ohne Kenntnis der Messergebnisse den nächtlichen Beginn der Exposition angeben und die Beschwerden zeitlich zuordnen.

Therapeutisch wurde der Patient durch Umzug räumlich deexponiert, wonach sich die Symptomatik allmählich besserte. Unter der inzwischen weit verbreiteten alltäglichen Hochfrequenzbelastung an technischen Arbeitsplätzen rezidivierte die Problematik, so dass eine Erwerbsarbeit für den Patienten unmöglich wurde.

Nach gerichtlicher Anerkennung der Electromagnetic Sensitivity Disorder im Jahr 2012 wurden die diagnostizierten Gesundheitsstörungen durch die amerikanische Sozialversicherungsbehörde rückwirkend ab dem Jahr 2008 als rentenrelevant eingestuft.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Rentenrelevant ?

Trebron, Samstag, 06.09.2014, 14:59 (vor 3512 Tagen) @ H. Lamarr

Rentenrelevant heißt: "Fließt in die Berechnung der Rente mit ein."
Also: Wieviel Rente bekommt der und wieviel davon mehr wg. Strahlungs-Problemen?
Ohne diese Zahlen ist das eine halbe Information. Also keine.

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.09.2014, 16:54 (vor 3511 Tagen) @ Trebron

Ohne diese Zahlen ist das eine halbe Information. Also keine.

Da liegen noch mehr Tellerminen im Sand vergraben.

Bei im Jahre 2007 durchgeführten Messungen technischer Hochfrequenz konnten nächtlich auftretende Signale nachgewiesen werden, die über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 10 Watt pro Quadratmeter lagen.

Genau dies darf eben nicht passieren, dass an irgendeinem Punkt in Deutschland, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten können, mehr als 10 W/m² auftreten. Ob dieser Grenzwert auch auf dem Gelände von US-Militärbasen in Deutschland gilt weiß ich nicht, es ist aber anzunehmen. Der genannte Grenzwert macht deutlich, es kann sich nicht um einen GSM-Mobilfunksender gehandelt haben, sondern um einen Funkdienst mit Trägerfrequenzen > 2 GHz (z.B. S-Band-Radar). Auch UMTS scheidet aus, das wird tagsüber nicht abgeschaltet.

Therapeutisch wurde der Patient durch Umzug räumlich deexponiert, wonach sich die Symptomatik allmählich besserte. Unter der inzwischen weit verbreiteten alltäglichen Hochfrequenzbelastung an technischen Arbeitsplätzen rezidivierte die Problematik, so dass eine Erwerbsarbeit für den Patienten unmöglich wurde.

Mit dieser Textpassage erweist Dr. Eger den "Elektrosensiblen" einen Bärendienst. Denn seit Jahren mühen sich die EHS ab, der Weltöffentlichkeit das kleine 1x1 der EHS zu erklären: Feld weg (durch Deexposition), Beschwerden weg. Nun aber durchbricht Eger diese dogmatische Feststellung. Die Deexposition ist nicht das Allheilmittel, als das es bislang gepriesen wurde, denn der amerikanische Patient erholte sich nach Deexposition nicht nachhaltig, vielmehr traten die Beschwerden schubweise weiterhin auf, jetzt aber bei schwacher Alltagsbefeldung an technischen Arbeitsplätzen. Eger vernebelt das mit dem Begriff "rezidivierte die Problematik", was lediglich heißt: der Patient leidet wiederholt an den gleichen Symptomen.

Da mMn einige einheimische EHS unübersehbar auf Erlangung einer Frührente schielen, wäre es nicht verwunderlich, wenn auch ein US-EHS diese komfortable Geldquelle erschließen wollte.

Die Art und Weise wie die Zusammenfassung geschrieben ist erweckt bei mir den Eindruck, hier solle ein (fragwürdiger) Fall von EHS (pseudo)wissenschaftlich dokumentiert werden, damit die Szene endlich wenigstens einen einzigen belegten Fall vorzeigen kann. Dabei hat der Fall des Amerikaners nichts mit dem zu tun, was sich hierzulande unter dem Begriff EHS tummelt und vorgibt, teilweise schon Felder unter 1 µW/m² unangenehm zu spüren. Bekanntlich scheren sich gewisse Leute jedoch nicht um solche Unterschiede und lügen, wenn es denn der Sache dient, was das Zeug hält. So log Parade-EHS Uli Weiner z.B. mal frech vor sich hin "Für die immer größer werdende Gruppe der Elektrosensiblen, die in Deutschland nach offiziellen Angabe bereits 9,8% der Bevölkerung ausmacht, ist ein solches staatlich geschütztes Gebiet ein echter Segen." Gut beherrscht the Augsburg-Wunderkind auch die Variante, die Unwahrheit zu sagen, ohne zu lügen. Das hört sich bei ihm dann so an: "Zudem haben die Elektrosensiblen in den USA endlich ihr erstes staatlich geschützte Funkloch". Der clevere Uli redet da vom Funkloch "Green Bank", das in keiner Weise für EHS gedacht ist, sondern ausschließlich für ein Radioteleskop. EHS ließen sich erst später dort nieder, sie sind lediglich Nutznießer der Funkstille, die einzig und allein zugunsten ungestörten Empfangs des Radioteleskops verordnet wurde.

Die laut Karl Richter "geistig moralische Unterwelt" des IZgMF ist im Vergleich zu solchen Verfechtern des rechten Kurses nicht allzu verwerflich, ich würde sie z.B. in Kloster Andechs verorten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Nebelkerze, Funkloch, Grenzwert, Inkompetenz, Eger, EHS-Geschichte, Mediziner, Grenzwertüberschreitung, Gerüchte, Frührente, Frequenzen, De-Exposition

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

charles ⌂ @, Sonntag, 07.09.2014, 20:25 (vor 3510 Tagen) @ H. Lamarr

Die Grenzwerte, wie Überall, sind basiert auf RMS Messungen.
Und diese RMS Werte liegen normalerweise viel niedriger als mit ein Breitbandmessgerät mit *Spitzenwerte* gemessen.

Spitzenwerte kann und darf man nicht mit RMS Werte vergleichen.

Und ich nehme an dass die Betreiber auch aufpassen die Grenzwerte nicht zu überschreiten.

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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

Kuddel, Sonntag, 07.09.2014, 21:38 (vor 3510 Tagen) @ charles

Die Grenzwerte, wie Überall, sind basiert auf RMS Messungen.
Und diese RMS Werte liegen normalerweise viel niedriger als mit ein Breitbandmessgerät mit *Spitzenwerte* gemessen.

Das ist richtig,
Aber Mobilfunk-Imissionsmessungen erfolgen immer bezogen auf hypothetische Anlagenvollauslastung.
Es ist stark zu bezweifeln, dass es sich bei den genannten 10W/m² um einen "echten" Messwert handelt, da alle Messtechniker "peak hold" messen (ausser bei UMTS) und damit prinzipiell bis zu Faktor 8 überbewerten .

Bei der Messung von GSM Imissionen wird üblicherweise "peak-hold" mittels "Schwenkmethode" gemessen, weil damit automatisch die hypothetische RMS-Leistung bei Belegung aller Zeitschlitze erfasst wird (Anlagenvollauslastung), auch wenn nur ein Zeitschlitz aktiv ist.

Ein anderer Grund ist, daß durch die "Schwenkmethode" räumlich lokale Spitzen erfasst werden sollen, was sowieso nur mit "peak hold" möglich ist.

Wendet man das Verfahren aber auf DECT Stationen an, so werden diese automatisch um das 24-fache überbewertet, denn bei DECT-Heimgeräten gibt es keine "Anlagenvollauslastung", da ja in der Regel nur ein Gerät angemeldet ist und die Basis nur über eine Festnetzleitung verfügt, so dass nur einer von 24 Zeitschlitzen belegt werden kann.
Die volle Auslastung von DECT Basisstationen gibt es nur in Telefonanlagen großer Firmen, wo jede DECT Basis mit 12 Telefonanschlüssen versorgt wird. Und selbst da wird immer noch um 50% überbewertet, da 12 Zeitschlitze für die Empfangsrichtung Mobilteile benötigt werden. (DECT=TDD, GSM =FDD).
Mithin führt die "Mobilfunk-Schwenkmethode" mit "peak hold" bei DECT zu einer 24 -fachen Überbewertung, was kaum ein Messtechniker berücksichtigt.

K

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Gerücht, Volllast

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.09.2014, 22:37 (vor 3510 Tagen) @ Kuddel

Ein anderer Grund ist, daß durch die "Schwenkmethode" räumlich lokale Spitzen erfasst werden sollen, was sowieso nur mit "peak hold" möglich ist.

Ich kann mich mit "Peak Hold" nicht so recht anfreunden. Denn das Ergebnis beschreibt mMn die Feldsituation in einer Wohnung nicht zutreffend. So mag es durchaus sein, dass durch räumlich und zeitlich schwankende Überlagerungen von direkten und reflektierten Wellen für ein paar Millisekunden 23 Zentimeter unter der Zimmerdecke im Eck wo der Fernseher steht ein Peak-Hold-Wert von 12345 µW/m² erfasst wird, während bei allen Sitzgelegenheiten im Raum z.B. nur 1234 µW/m² auftreten.

Aus meiner Sicht wird Peak Hold von BBs so gerne verwendet weil ...

  • man beim Schwenken keinen Blick aufs Display werfen muss, sondern nach allerlei Details fürs spätere Verkaufsgespräch Ausschau halten kann. Fertig geschwenkt zeigt das Display den Wert X an, der fürderhin das Maß der Dinge ist, als herrsche er überall im Raum. Niemand denkt mehr daran, dass dieser Wert vielleicht nur alle 48 Stunden einmal für kurze Zeit auftritt.
  • man mit dem flinken Peak Hold so wunderbar schön hohe Werte messen kann, auch wenn diese nur für ein Augenblinzeln vorhanden sind und nicht wiederkommen. Die träge Anzeige am Display kommt da nicht mehr mit, wer dort abliest misst mEn in reflexionsbehafteten Situationen häufig um Faktor fünf weniger als der flinke Peak Hold.

Worst-Case-Messungen gut und schön, aber nur in den Händen seriöser Messtechniker, die messen, und nichts verkaufen oder dramatisieren wollen. Was da sonst noch so an Messknechten kreucht und fleucht, für die würde ich mir ein Messgerät wünschen, das keinen Peak Hold hat, sondern die zappelige Anzeige auf einen halbwegs stabilen Wert "runterintegriert". Mit DSPs müssten sich da ähnlich zur Belichtungssteuerung von Kameras "Programme" realisieren lassen, die z.B. beim Programm "Schlafplatz" die Peaks in einer Folge von Samples stärker bewerten als beim Programm "Wohnzimmer". Unterm Strich käme da mMn ein der tatsächlichen Feldsituation viel angemesseneres Messergebnis zustande als bei einer schnöden Peak-Hold-Messung.

Noch halte ich das für eine gute Idee. Sie werden mich, fürchte ich, aber schnell auf den Boden der Realität zurück holen ;-).

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Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

Kuddel, Montag, 08.09.2014, 00:34 (vor 3510 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Montag, 08.09.2014, 00:57

... wo der Fernseher steht ein Peak-Hold-Wert von 12345 µW/m² erfasst wird, während bei allen Sitzgelegenheiten im Raum z.B. nur 1234 µW/m² auftreten.

Es geht um das Grenzwertprinzip. Der Grenzwert soll in keiner Situation überschritten werden, ob man nun im Sessel einschläft, oder gerade die Hand am Einschaltknopf des Fernsehers hat.

Aus meiner Sicht wird Peak Hold von BBs so gerne verwendet weil ...

Vorsicht !
"Peak-Hold" mittels Spektrumanalysator wird auch von "seriösen" Firmen verwendet, da es bei GSM in einem Rutsch automatisch die Vollauslastung ergibt, egal, wieviele Slots gerade belegt sind.
Üblicherweise wird sogar noch der maximal mögliche Messfehler der Messgeräte auf das Messergebnis aufgeschlagen.

Das wird vermutlich so restriktiv gehandhabt, um juristisch immer auf der sicheren Seite zu bleiben.

Baubiologen haben eine andere Philosophie, bei der Grenzwerte (fast) keine Rolle spielen, sondern nur das Prinzip :

Vorher "X", => hinterher "X" minus "Verbesserung durch Massnahme".

Wenn der Kunde ruft, muss grundsätzlich eine irgendwie geartete "Anomalie" zu finden sein, denn der Kunde hat ihn ja aufgrund eines "Problems" gerufen, das abgestellt werden soll. Die "Anomalie" muss reduziert werden.

Wenn in einer Stadtwohnung eine "Anomalie von 100uW/m² gefunden wurde und es hinter 8uW/m² sind => prima.

Wenn aber auf dem Lande von vornherein nur 4uW/m² zu finden waren, müssen diese eben auf <1uW/m² gebracht werden.

Ich denke mittlerweile, Baubiologen messen "peak" einzig aus pragmatischen Gründen, die ihnen vom Hersteller der diversen Messgeräte vorgegeben wurden:

1)
Weil günstige Breitband- Messgeräte im "Peak-Modus" einen wesentlich höheren Pegelumfang (Dynamikbereich) darstellen können als im RMS Modus.

Da Elektrosmog regional sehr unterschiedlich stark ausfällt, ist man darauf angewiesen, sowohl in der Nähre einer DECT Basis, als auch im letzen Funktloch noch etwas messen zu können und dem Kunden auch anzeigemäßig eine Wirkung, z.B. einer Abschirmung, demonstrieren zu können.
Die lokal sehr unterschiedlichen Immissionsverhältnisse (Stadt/Land, Nähe zur Basis, oder "entferntere" Basis) erfordern einen weiten Anzeigebereich und ausreichend Interpreatationsspielraum, so daß "prozentual" sowohl in der Stadt, als auch auf dem Lande immer gleichviel "Handlungsbedarf" generiert werden kann.

Bei RMS Darstellung würde sich sich der Anzeigebereich um den Crestfaktor des gemessenen Signals reduzieren, was bei Breitbandgeräten problematisch ist, da z.B. der CrestFaktor eines DECT Baken-Signals schon 20dB umfasst (30dB bei WLAN), die Messgeräte aber nur 40..50dB Dynamikumfang haben.
Man hätte bei einem Breitband-"RMS" Messgerät das Problem, das eine DECT Basis zwei Räume weiter kaum noch zu detektieren wäre, während "Peak" ein 20dB höherer Dynamikumfang zur Verfügung steht und die DECT Basis auch in 100m Abstand detektierbar ist.

2) Weil bei gepulsten Immissionen, z.B. von einer GSM Basisstation, die Messwerte unabhäng von der Anzahl belegter Zeitschlitze sind und damit stabiler=reproduzierbarer.
Es wäre schließlich "blöd", wenn man gerade den Hasendraht am Fenster aufgehängt hat und plötzlich der Pegel höher ist als zuvor, nur weil inzwischen alle Zeitschlitze belegt wurden.

K

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

Kuddel, Sonntag, 14.09.2014, 19:07 (vor 3504 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 14.09.2014, 19:30

Diesen WIK Brief (PDF Autor Herr Wuschek) kennen Sie wahrscheinlich.

Die Feldstärkeverteilung in Räumen schwankt erheblich.
Die Schwenkmethode beurteilt dabei lokal vorhandene (räumliche) Spitzen (im Sinne der "worst case"-Betrachtung), wodurch es zu einer erheblichen Überbwertung der durchschnittlichen Immission kommt.

Die "Max-Hold" Funktion erfasst auch automatisch die Burst-Leistung bei "gepulsten" TDMA Systemen, wie beispielsweise GSM. Dies ergibt automatisch die Immission bei einer hypothetischen Vollauslastung des "Kanals" und führt zu einer weiteren Überbewertung der aktuellen Immission, da die Sendepausen zwischen den "Burst's" nicht bewertet werden.

Bei vorhandenen DECT Stationen wäre es für einen Baubiologen also ein Leichtes, die Messantenne "aus Versehen" kurz an die Antenne der Station zu halten (Abstand "0") , um die inherente Überbewertung durch das Messverfahren auszunutzen und eine skandalöse Überschreitung bestehender Grenzwerte zu behaupten.

Auszüge aus dem WIK "EMF Spektrum":
[image]

Die Anforderungen bezüglich örtlichen Maximalwerterfassung lassen sich sehr effizient mit der so genannten Schwenkmethode erfüllen:
Hierbei wird das Messvolumen mit einer handgeführten Messantenne abgetastet, wobei gleichzeitig die Vorzugsrichtung und die Polarisationsrichtung der Messantenne variiert werden.
Während des Suchvorgangs wird das Spektrum mit der „Maxhold“-Funktion des Messgeräts kontinuierlich erfasst.
...
Mit der Schwenkmethode lässt sich jedoch keine Analyse der räumlichen Verteilung oder eine räumliche Mittelung der Immissionen zum beispiel in einem Zimmer erreichen, wie es beispielsweise für Immissionserfassungen bei epidemiologischen Studien interessant sein kann.
...
Die Grenzwerte von ICNIRP, EU Ratsempfehlung und 26. BImSchV sind angegeben als Effektivwerte (RMS-Werte) der elektrischen und magnetischen Feldstärke.

K

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.09.2014, 23:59 (vor 3503 Tagen) @ Kuddel

Diesen WIK Brief (PDF Autor Herr Wuschek) kennen Sie wahrscheinlich.

Ja, jetzt schon :-).

Ihnen und "Charles" besten Dank für die Hintergrundinformationen und Erklärungen aus der Welt der Messtechnik. Ich finde es immer wieder spannend zu lesen, was man in dieser Welt alles "falsch" machen kann.

Ob den Amerikaner nun tatsächlich eine DECT-Anlage heimgesucht hat, steht in den Sternen (oder in UMG). Ich hatte den Abstract eher so verstanden, dass eine sehr starke nur nachts auftretende Immission zu messen war, etwa wie bei einem Sender von Radio Freies Europa oder AFN. Möglicherweise erklärt die regelmäßige Umschaltung der Hauptstrahlrichtung von Sendern hoher Reichweite die nächtliche Immission. Dazu müsste der Mann jedoch in unmittelbarer Umgebung einer solchen Sendeanlage gewohnt haben. Der starke US-Sender bei Holzkirchen, Bayern, scheidet aber aus, der wurde schon drei Jahre zuvor stillgelegt, ehe der Amerikaner nach Bayern kam.

Schaunmermal, vielleicht lüftet UMG eines Tages das Geheimnis.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Holzkirchen

Angebliche Grenzwertüberschreitung in Deutschland

charles ⌂ @, Sonntag, 07.09.2014, 23:25 (vor 3510 Tagen) @ Kuddel

Noch zur Klärung;

Mit ein Breitband Messgerät wird mit *Spitzenwert* einfach gemessen.
Man kann sogar mit *Spitze halten* und schwenken eine kurze Messung vornehmen.
Das dauert vielleicht maximal eine Minute.

Bei RMS ist das anders. Da werden Mittelwerte gemessen.
Und laut ICNIRP zwar 6 Minuten lang.
Und dann wird über die 6 Minuten den Mittelwert berechnet.
Also, der Mittelwert von 6 Minuten Mittelwerte.

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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Ein juristisch anerkannter Fall von Elektrosensibilität

Kuddel, Sonntag, 07.09.2014, 17:59 (vor 3511 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 07.09.2014, 19:11

Das ist wohl eher als anekdotisches Fallbeispiel aufzufassen.

Bei im Jahre 2007 durchgeführten Messungen technischer Hochfrequenz konnten nächtlich auftretende Signale nachgewiesen werden,

Welcher Arzt kommt wohl auf die Idee, aufgrund der Symptome " Nasenbluten und Kopfschmerzen" mitten in der Nacht hochfrequente Immissionen messen zu lassen ?

Die Wortwahl "technische Hochfrequenz" kommt mir verräterisch vor.
Als ob der Autor eine Abgrenzung zu einer irgendwie gearteten "natürlichen Hochfrequenz" sucht.
Das ist mir bisher ausschließlich im Umkreis der Elektrobiologie und Baubiologie begegnet, welche "natürliche Hochfrequenz" (Spherics, Bioresonanz) und "technische Hochfrequenz" differenziert.
Selbst bei Google führt der Suchbegriff "Technische Hochfrequenz" ausschließlich ins Reich der Elektrobiologie/Baubiologie. Der Begriff "Natürliche Hochfrequenz" sowieso.

Mithin glaube ich, daß die Beweiskette in diesem Fallbeispiel mit der üblichen Kreativität eines sich als "Elektrobiologe" betätigenden "Arztes" "konstruiert" wurde, mit dem Ziel, "Elektrosensibilität" bei der Kundschaft als gerichtlich anerkannt zu etablieren.

Das könnte sich so abgespielt haben:

Während der Messung hat der Elektrobiologe sein Messgerät bei Anwendung der Schwenkmethode kurz unmittelbar an die Antenne eines DECT Telefons oder WLAN Routers gehalten , (selbstverständlich aus Versehen), worauf das (auf Spitzenwert eingestellte) Meßgerät die Überschreitung der 10W/m² anzeigte.

Daraus wurde dann die Tatsachenbehauptung konsturiert

... der über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 10 Watt lag..

Frei nach dem Motto, der Wert wurde doch tatsächlich "gemessen", also kann man es ruhigen Gewissens auch behaupten.
Obendrein kann noch der "Skandal" der Grenzwertüberschreitung geschäftsfördernd geltend gemacht werden .
=> Leute, Grenzwertüberschreitungen kommen vor, also lasst den Baubiologen messen !

Die Diagnose des Elektrobiologen-Arztes

"Electromagnetic Sensitivity Disorder"

..wurde womöglich tatsächlich dem Gericht vorgetragen.

Aber der Rentenversicherung und auch den Richtern ist es wahrscheinlich völlig egal, was die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, sondern nur, dass eine solche vorliegt.

Die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit wurde dann wiederum "kreativ" vom Elektrobiologen in den (unzulässen) Umkehrschluss umgewünzt, die Elektrosensibilität sei gerichtlich anerkannt, obwohl lediglich nur die (tatsächlich vorhandene) Arbeitsunfähigkeit anerkannt wurde.

K

Tags:
Arbeitsunfähig

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