Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt! (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Freitag, 09.08.2013, 11:58 (vor 3885 Tagen)

Die Dissertation mit den grob manipulierten Daten von Frau Khubnazar (Labor Prof. Tauber) wurde vor ca. 2 Jahren elektronisch und als gedruckte Exemplare entfernt. Nun ist sie wieder da, angeblich ist mehr oder weniger alles gut bzw. schlecht, da die berichteten DNA-Schäden an den menschlichen HL-60 Zellen praktisch gleich blieben.

Nun hat Frau Khubnazar (ob sie noch / wieder Dr. ist, kann ich nicht mal sagen) allerdings noch einen draufgesetzt. Sie hat eine visuelle Auswertung der Kometen (DNA-Schäden) aufgenommen (S. 78 und 79) und kommt zu Resultaten, die eine sofortige Pressemitteilung der Charité hätte zur Folge haben müssen. Bislang schweigen die zuständigen Stellen, vielleicht weil die Bevölkerung nicht verunsichert werden soll oder auch diese Daten überhaupt nicht zu der fast gleichzeitig veröffentlichten Studie aus dem Labor von Prof. Tauber passen wollen, wo die REFLEX-Daten eben nicht reproduziert werden konnten, und zwar ebenfalls in HL-60 Zellen.

Jedenfalls sehen die Daten verheerend aus: nicht eine einzige (!!!) exponierte Zelle war ohne Schaden davongekommen. Das ist noch viel schlimmer als alles, was ich bisher in der an Alarmmeldungen so reichen Landschaft lesen konnte:

[image]
(Grafik von A. Lerchl nach Daten aus der o.a. Dissertation)

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Tauber, Khubnazar, HL-60-Zellen, DNA-Brüche, Zellschäden, Doktorwürde, Charité

Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt!

H. Lamarr @, München, Freitag, 09.08.2013, 12:50 (vor 3885 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nun hat Frau Khubnazar (ob sie noch / wieder Dr. ist, kann ich nicht mal sagen) allerdings noch einen draufgesetzt. Sie hat eine visuelle Auswertung der Kometen (DNA-Schäden) aufgenommen (S. 78 und 79) und kommt zu Resultaten, die eine sofortige Pressemitteilung der Charité hätte zur Folge haben müssen.

Auf Seite 78 heißt es:

"Betont sei, dass aber die visuelle Auswertung mit der Einteilung der Zellen in Schädigungsgrade (in dieser Arbeit von 1 bis 5) eine auswerterabhängige, subjektive Beurteilung darstellt."

Ist sie damit nicht auf der sicheren Seite?

Aber: Wurde bei der Wiener "Reflex"-Studie (2005) und deren Nachfolgestudie (2008) nicht ebenso vorgegangen, sind die zweifelhaften Ergebnisse dieser beiden Studien damit nicht ebenfalls "eine auswerterabhängige, subjektive Beurteilung"?

Falls Sie Daten dazu zur Hand haben: War bei den "Reflex"-Experimenten an HL-60-Zellen in Berlin und Wien auch jede Zelle geschädigt, wenn sie 24 Stunden einer SAR von 1,114 W/kg ausgesetzt waren? Dieser Vergleich würde Laien die Bewertung Ihrer Beobachtung (keine Zelle heil geblieben) erleichtern.

Auf die Schnelle konnte ich nicht erkennen, welche Signalcharakteristik (GSM, UMTS, CW ...) das 2450-MHz-Signal bei Frau Khubnazar hatte. Können Sie aushelfen?

Und: Was sind "Ultraschallhochfrequenzen" (Seite 48)?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

"Ultraschallhochfrequenzen"

Raylauncher @, Freitag, 09.08.2013, 17:32 (vor 3885 Tagen) @ H. Lamarr

Und: Was sind "Ultraschallhochfrequenzen" (Seite 48)?

Zitat:

Im Rahmen dieser Arbeit werden HL-60-Zellen 24 Stunden lang 2450MHz, d.h. Ultraschallhochfrequenzen im Mikrowellenbereich, ausgesetzt. Dabei beträgt die in die GTEM-Zelle eingespeiste Leistung 8,5 Watt, was einem SAR-Wert (Specific Absorbed Rate)von ca. 1114 mW/kg entspricht. ....

Es handelt sich dabei offensichtlich um eine verunglückte Übersetzung des Begriffes Ultra High Frequency (UHF). Mit Schall (also mechanischen Wellen, die sich in Materie ausbreiten) hat das Ganze sicher nichts zu tun. Der Begriff HF-Ultraschall ist für Ultraschallfrequenzen ab dem MHz-Bereich gebräuchlich.

Raylauncher

Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt!

Kuddel, Freitag, 09.08.2013, 20:43 (vor 3885 Tagen) @ Alexander Lerchl
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 09.08.2013, 21:15

... Frau Khubnazar (ob sie noch / wieder Dr. ist, kann ich nicht mal sagen)

Diese Anspielung (zumindest interpretiere ich es als solche) stört mich.

Wenn Fehler gemacht wurden, heißt das noch lange nicht,daß diese mit Betrugsabsicht gemacht wurden. Zweifelhafte Ergebnisse könne nauch durch unbeabsichtigte/nicht erkannte Confounder oder falschen Schlußfolgerungen entstehen.

Bei Doktorarbeiten ist schließlich auch der Weg selbst ein Teil des Ziels, d.h. es geht darum nachzuweisen, daß man fähig ist, eine Aufgabe wissenschaftlich zu bearbeiten.
Das Endergebnis, d.h. ob es "stimmt" oder ob sich im Nachhinein herausstellt, dass es fehlerhaft ist, ist m.M.n. nur die "B-Note", welche im Kontext der gesamten Arbeit gesehen werden muß.

Schließlich geht man ja auch nicht so weit, jedem "Doktor" einmal der eine Studie durchführte, deren Ergebnisse sich nicht reproduzieren liessen, oder bei welchem man Fehler in der Arbeit findet, sofort den Titel wieder abzuerkennen.


Man geht auch nicht so weit, einem promoviertem Arzt, dem nachweislich gravierende fachliche Fehler bei der Erstellung einer Diagnose unterlaufen sind, seinen Titel abzuerkennen (Auch wenn man es es sich für Wiederholungstäter wünschen würde).

Bei der Arbeit von Frau Khubnazar handelt es sich um eine äußerst umfangreiche und komplexe Arbeit, mit entsprechend vielen möglichen Fehlerquellen. Wenn Frau Khubnazar der Ansicht war, daß sie an einer bestimmten Stelle bestimmte Größen mit Korrekturfaktoren skalieren müsse, dann kann sie das durchaus aus gutem Glauben getan haben und selbst wenn sich später herausstellt, daß die Entscheidung falsch war, dann ist dies zunächst ein fachlicher Mangel der daran gelegen haben kann, dass sie etwas nicht ganz verstanden hat. D.h. es ist ihr ein (möglicherweise auch gravierender) Fehler unter einer Vielzahl von Aufgaben im Rahmen der Doktorarbeit unterlaufen, der das Endergebnis zunichte macht, aber nicht die komplette Substanz der Arbeit.

Es wirft allerdings zu einem gewissen Grad ein schlechtes Licht auf ihre fachliche Qualifikation. Ob da eine Grenze überschritten wurde, müssen die Fachleute der Fakutät entscheiden. Sollte es mehrere gravierende, leicht erkennbare Fehler in der Arbeit geben, stellt sich auch die Frage zur Verantwortung des Doktor Vaters.
Sollte sich gravierendes wisssenschafltiches Fehlverhalten herausstellen (Absicht der Täuschung), dann allerdings sehe ich einen Entzug des Doktortitels als berechtigt an.
Ansonsten plädiere ich auf Nachsicht. Es gibt genug "Doktoren" die weniger für ihren Titel getan haben.

K

Tags:
Khubnazar, Fehlerhaft

Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt!

charles ⌂ @, Freitag, 09.08.2013, 21:26 (vor 3885 Tagen) @ Kuddel

Richtig.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt!

Alexander Lerchl @, Freitag, 09.08.2013, 22:00 (vor 3885 Tagen) @ Kuddel

Wenn Fehler gemacht wurden, heißt das noch lange nicht,daß diese mit Betrugsabsicht gemacht wurden. Zweifelhafte Ergebnisse könne nauch durch unbeabsichtigte/nicht erkannte Confounder oder falschen Schlußfolgerungen entstehen.

Stimmt.

Bei Doktorarbeiten ist schließlich auch der Weg selbst ein Teil des Ziels, d.h. es geht darum nachzuweisen, daß man fähig ist, eine Aufgabe wissenschaftlich zu bearbeiten.

Stimmt auch. Als Doktorvater hat man aber die Aufgabe zu prüfen, ob alles seinen richtigen Gang geht.

Das Endergebnis, d.h. ob es "stimmt" oder ob sich im Nachhinein herausstellt, dass es fehlerhaft ist, ist m.M.n. nur die "B-Note", welche im Kontext der gesamten Arbeit gesehen werden muß.

Das sehe ich nicht so. Wenn es nicht "stimmt", war der Wurm von vorneherein drin.

Schließlich geht man ja auch nicht so weit, jedem "Doktor" einmal der eine Studie durchführte, deren Ergebnisse sich nicht reproduzieren liessen, oder bei welchem man Fehler in der Arbeit findet, sofort den Titel wieder abzuerkennen.

Stimmt. Es sei denn, es wird wissentlich manipuliert.

Man geht auch nicht so weit, einem promoviertem Arzt, dem nachweislich gravierende fachliche Fehler bei der Erstellung einer Diagnose unterlaufen sind, seinen Titel abzuerkennen (Auch wenn man es es sich für Wiederholungstäter wünschen würde).

Der Dr.-Titel hat mit der Approbation nichts zu tun.

Bei der Arbeit von Frau Khubnazar handelt es sich um eine äußerst umfangreiche und komplexe Arbeit, mit entsprechend vielen möglichen Fehlerquellen.

Sorry, die Arbeit war vergleichsweise simpel. Äußerst umfangreich war sie auch nicht.

Wenn Frau Khubnazar der Ansicht war, daß sie an einer bestimmten Stelle bestimmte Größen mit Korrekturfaktoren skalieren müsse, dann kann sie das durchaus aus gutem Glauben getan haben und selbst wenn sich später herausstellt, daß die Entscheidung falsch war, dann ist dies zunächst ein fachlicher Mangel der daran gelegen haben kann, dass sie etwas nicht ganz verstanden hat. D.h. es ist ihr ein (möglicherweise auch gravierender) Fehler unter einer Vielzahl von Aufgaben im Rahmen der Doktorarbeit unterlaufen, der das Endergebnis zunichte macht, aber nicht die komplette Substanz der Arbeit.

Herr Anwalt, ich protestiere. Manipulation bleibt Manipulation.

Es wirft allerdings zu einem gewissen Grad ein schlechtes Licht auf ihre fachliche Qualifikation. Ob da eine Grenze überschritten wurde, müssen die Fachleute der Fakutät entscheiden. Sollte es mehrere gravierende, leicht erkennbare Fehler in der Arbeit geben, stellt sich auch die Frage zur Verantwortung des Doktor Vaters.

jep.

Sollte sich gravierendes wisssenschafltiches Fehlverhalten herausstellen (Absicht der Täuschung), dann allerdings sehe ich einen Entzug des Doktortitels als berechtigt an.
Ansonsten plädiere ich auf Nachsicht. Es gibt genug "Doktoren" die weniger für ihren Titel getan haben.

No comments.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt!

Dr. Ratto, Freitag, 09.08.2013, 23:06 (vor 3885 Tagen) @ Kuddel

Bei Doktorarbeiten ist schließlich auch der Weg selbst ein Teil des Ziels, d.h. es geht darum nachzuweisen, daß man fähig ist, eine Aufgabe wissenschaftlich zu bearbeiten.

Dem stimme ich absolut zu. Hier haben der Doktorvater bei der Betreuung und der Zweitgutachter bei der Überprüfung absolut versagt. Die hätten alles merken müssen was hier im Forum jedem auffält und für Korrektur bereits vor der Veröfentlichung sorgen müssen, oder das ganze eben stoppen. Jetzt nur die Dorktorandin zu bestrafen ist falsch, die Betreuer gehören auch dazu. Das ganze spricht nicht für deren Kompetenz, aber gerade von diesen Leuten hätte die Doktorandin etwas lernen sollen.

G. Ratto

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