Elektrosmog-Grenzwerte: Bayer. Landtagsgrüne fordern Senkung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 06.06.2013, 01:16 (vor 3970 Tagen)

Es ist Wahljahr. Und die Bayerischen Grünen erinnern sich, da war doch was ... So entstand der jüngste Elektrosmog-Antrag 16/16247 der grünen Landtagsfraktion, bei dessen Inhalt sich einem die Frage aufdrängt: Wer verfasste diesen Arztroman eigentlich – noch die Antragsteller oder schon die Einflüsterer eines sattsam bekannten Anti-Mobilfunk-Vereins? Und warum gibt es bei den Bayern-Grünen keine mehr, die sich gegen diese krampfhaft und stellenweise dilettantisch begründete Wiederbelebung eines schon stillgelegten Themas aussprechen, mit der Begründung, die komplexe Bewertung des Sachstandes doch bitte Experten vom Fach zu überlassen und nicht selbsternannten Experten der verschrobenen Anti-Mobilfunk-Szene? Achso, stimmt, es ist ja Wahljahr. Nun denn, da ist offensichtlich sogar die Exhumierung der Grenzwertfrage kein Tabu. Also gut, schaun' wir mal wie die Leiche beatmet wird, und wo die Pressluft entweicht.

************* Beginn Originaltext des Antrags *************

Elektrosmog - Forderung nach niedrigeren Grenzwerten im Sinn der Vorsorge

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über eine Bundesratsinitiative für eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für hoch- und niederfrequente Strahlung einzusetzen.

Begründung: Handys und DECT-Schnurlostelefone stellen für viele kaum verzichtbare Begleiter dar, sorgen aber auch für ein stetiges Anwachsen elektromagnetischer Strahlung. Ursächlich für immer mehr Elektrosmog sind aber auch andere auf der Mikrowelle basierende Funktechniken wie Funknetzwerke (WLAN) und Schnurlosgeräte in der Peripherie von Personal Computern, digitaler terrestrischer Rundfunk, Warendetektionssysteme, Funkchips (RFID) etwa zur Optimierung der Logistik, mobile Multimediageräte und künftig auch der digitale Polizei- und Rettungsdienstfunk. Neben diesen Hochfrequenz-Anwendungen tragen auch niederfrequente elektrische und magnetische Wellen zur Belastung durch Elektrosmog bei. Quellen sind hier beispielsweise Hochspannungsleitungen, Stromleitungen im Haushalt und am Arbeitsplatz oder Transformatoren, so auch die von Haushaltsgeräten.

Zu den möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Elektrosmog gibt es unterschiedliche Einschätzungen und Aussagen. Zahlreiche Ärzte machen auf Belege bzw. ernst zu nehmende Hinweise für die Bedenklichkeit von elektromagnetischen Feldern (EMF) aufmerksam. Auch nach den Ergebnissen aktueller Forschungsvorhaben kann keine Entwarnung gegeben werden. So sind auch nach den Arbeiten im Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm die Klärung von Langzeitrisiken von Handynutzung und die Frage, ob und in welchem Umfang Kinder stärker als Erwachsene durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert und damit belastet sind, offen.
Bislang sind die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung so festgelegt, dass eine Erwärmung des Körpers von mehr als einem Grad nicht erreicht wird. Ob diese Grenzwerte ausreichend sind oder nicht, war auch Gegenstand heftigster Diskussion in einer Expertenanhörung der Grünen Fraktion am 5. Juli 2012 zu diesem Thema. Die Auffassungen zwischen den Vertretern von Strahlenschutzkommission und Bundesamt für Strahlenschutz auf der einen Seite und den Experten der Mobilfunkgegner auf der anderen Seite waren sehr gegensätzlich.

Wenig vertrauensbildend ist allerdings die Weigerung der Industrie, strahlungsärmere Endgeräte entsprechend zu kennzeichnen. Zusätzliche Brisanz bringt die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), deren International Agency for Research on Cancer (IARC) im Mai 2011 die Nutzung „von Mobiltelefonen möglicherweise als krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B), bezogen auf ein erhöhtes Risiko für ein Gliom, einer bösartigen Form von Hirntumor", eingestuft hat. Die Formulierung „möglicherweise" ist ein Kompromiss. An der Untersuchung des IARC haben 31 Wissenschaftler aus 14 Ländern mitgewirkt. Schwedische und israelische Wissenschaftler werden deutlicher: Sie gehen von einem 2 bis 5 fachen Krebsrisiko für Vieltelefonierer aus. „Viel telefonieren" ist definiert als eine halbe Stunde täglich!

Angesichts der Unsicherheit über mögliche gesundheitliche Belastungen durch elektromagnetische Felder und angesichts des weiteren Forschungsbedarfs muss der Staat im Sinn eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig EMF ausgesetzt sind (Vorsorgeprinzip). Da die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die die elektromagnetischen Felder regelt, derzeit überarbeitet wird, sollten entsprechende Vorsorgewerte bei der Neufassung eingeführt werden.

************* Ende Originaltext des Antrags *************

Dem mMn unqualifiziert begründeten Antrag stehen noch zwei Beratungen im Landtagsausschuss für Umwelt und Gesundheit bevor, die in einer Beschlussempfehlung für oder gegen den Antrag münden, bevor dieser dem Plenum vorgelegt wird. Bleibt zu hoffen, dass bereits der Ausschuss dem Antrag wegen Schimmelbefall in Gestalt erheblicher Substanzmängel eine förderliche Beschlussempfehlung verweigert.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Elektrosmog-Grenzwerte: Bayer. Landtagsgrüne fordern Senkung

charles ⌂ @, Donnerstag, 06.06.2013, 17:56 (vor 3969 Tagen) @ H. Lamarr

Das ist ein sehr schwieriges Thema, sicher wenn man alle Fakten neben einander legt.

Der Maximalwert ist laut ICNIRP 81V/m.
Das höchste was ich jemals gemessen habe, war zusammen mit Agentschap Telecom in die Niederlande, 3V/m. Ich mit ein Katterbox von Gigahertz, und A.T mit ein Narda.
Und das war gerade vor einen GSM Sendemast auf eine Dachterrasse.

In die Niederland versuchen die Betreiber rund die 1V/m zu bleiben (bei den Wohnungen), und ich messes dies auch mehrmals.
Das war auch der Ausgangspunkt von der TNO-COFAM Studie.

Dass Elektrosensitive schon bei weniger als 0,019V/m mit körperliche Beschwerden reagieren können ist eine andere Sache.

Wenn man die Grenzwerte herunterbringen will bis z.B. 0,6V/m, sind zig-mehr Antennen nötig, um eine bestimmte Flächendeckung zu haben.
Und soll jeder sich ein neues Handy, Smartphone und Tablet kaufen müssen, die noch bei diese niederige Werte funktionieren können.

Es ist zwar alt, und die Messmethode kann man auch kritisieren, aber die Französische Mobilfunkkritiker Next-up hatten mal auf der Strasse Passanten ihrer Handys gemessen.
Werte bis 174V/m. Und das schon bei normalen GSM!

Ich musste in die Catacomben suchen, aber habe es gefunden:
Sehe: http://www.milieuziektes.be/24_06_2006_Risiko_Mobilfunk.pdf

Sicher, es wäre schön wenn die Grenzwerte tatsächlich herunter gebracht werden könnten, aber man muss da zuerst mal anfangen mit den Handys, DECT Telefone und WLAN Geräte, wel die schlimmer sind als die Sendemasten.

Anderseits verstehe ich das Theater in Brussel nicht. Da behaupten die Betreiber dass man dort keine LTE oder 4G anwenden kann met den dort gültigen Grenzwert van 3V/m.
LTE oder 4G läuft doch auf 800MHz, also die Reichweite ist doch grösser als bei z.B. UMTS (3G).

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Elektrosmog-Grenzwerte: Bayer. Landtagsgrüne fordern Senkung

H. Lamarr @, München, Freitag, 07.06.2013, 01:51 (vor 3969 Tagen) @ charles

Das ist ein sehr schwieriges Thema, sicher wenn man alle Fakten neben einander legt.

Der Maximalwert ist laut ICNIRP 81V/m.

Sagen wir mal eher 61 V/m.

Das höchste was ich jemals gemessen habe, war zusammen mit Agentschap Telecom in die Niederlande, 3V/m. Ich mit ein Katterbox von Gigahertz, und A.T mit ein Narda.
Und das war gerade vor einen GSM Sendemast auf eine Dachterrasse.

Da müsste sich Ihr Blut doch zu Marmelade verklumpt haben, zumindest behaupten das diverse Instant-Blutverklumpungsexperten wie etwa der glücklose Uli W.

In die Niederland versuchen die Betreiber rund die 1V/m zu bleiben (bei den Wohnungen), und ich messes dies auch mehrmals.

Wir wohnen oben unterm Dach, sind von Sendemasten jeder Art umzingelt und die Messwerte liegen im zwei- bis dreistelligen µW/m²-Bereich und nicht bei 2,6 mW/m² (1 V/m). Und auch nach elf Jahren spüren wir noch immer keine biologischen Nebenwirkungen, egal ob positiv oder negativ. Das ganze Gerede um Elektrosmog ist einzig und allein Mittel zum Zweck.

Das war auch der Ausgangspunkt von der TNO-COFAM Studie.

Dass Elektrosensitive schon bei weniger als 0,019V/m mit körperliche Beschwerden reagieren können ist eine andere Sache.

Sie haben vergessen zu erwähnen, dass dies ihre Einschätzung als niederländischer Elektrosmog-Schamane ist.

Wenn man die Grenzwerte herunterbringen will bis z.B. 0,6V/m, sind zig-mehr Antennen nötig, um eine bestimmte Flächendeckung zu haben.

Genau! Machen Sie das mal Grünen klar. Die fordern erst Grenzwertsenkung und sind dann auch noch gegen mehr Masten.

Und soll jeder sich ein neues Handy, Smartphone und Tablet kaufen müssen, die noch bei diese niederige Werte funktionieren können.

Für mich kein Problem, wir sind so nah dran, wir hätten wahrscheinlich auch bei 0,06 V/m noch Vollausschlag.

Es ist zwar alt, und die Messmethode kann man auch kritisieren, aber die Französische Mobilfunkkritiker Next-up hatten mal auf der Strasse Passanten ihrer Handys gemessen.
Werte bis 174V/m. Und das schon bei normalen GSM!

Ja und? Unter einer Hochspannungsleitung kommen Sie auf 5000 V/m und Leuchtstoffröhren fangen an zu leuchten, biologisch aber tut sich auch dort nichts Schreckliches.

Ich musste in die Catacomben suchen, aber habe es gefunden:
Sehe: http://www.milieuziektes.be/24_06_2006_Risiko_Mobilfunk.pdf

Sicher, es wäre schön wenn die Grenzwerte tatsächlich herunter gebracht werden könnten, aber man muss da zuerst mal anfangen mit den Handys, DECT Telefone und WLAN Geräte, wel die schlimmer sind als die Sendemasten.

Die Einflüsterer der Grünen wollen von solchen Überlegungen nichts wissen, also wissen auch die Grünen nichts davon.

Anderseits verstehe ich das Theater in Brussel nicht. Da behaupten die Betreiber dass man dort keine LTE oder 4G anwenden kann met den dort gültigen Grenzwert van 3V/m.
LTE oder 4G läuft doch auf 800MHz, also die Reichweite ist doch grösser als bei z.B. UMTS (3G).

Da kann ich Ihnen nicht helfen, denn auch ich kann das nicht nachvollziehen. 3 V/m ist immerhin 24-mal stärker als das berühmt/berüchtigte Salzburger Milliwatt, das müsste bei 800 MHz und auch bei 2600 MHz reichen, brauchen die halt ein paar Sender mehr. Fragen Sie doch mal gezielt nach, wie das technisch begründet wird.

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Elektrosmog-Grenzwerte: Bayer. Landtagsgrüne fordern Senkung

Lilith, Freitag, 07.06.2013, 07:33 (vor 3969 Tagen) @ H. Lamarr

Ja und? Unter einer Hochspannungsleitung kommen Sie auf 5000 V/m und Leuchtstoffröhren fangen an zu leuchten, biologisch aber tut sich auch dort nichts Schreckliches.

Na hören Sie mal. Das ist aber denn doch arg verharmlosend, was Sie hier sagen.

Gucken Sie sich doch mal um, wie die handysüchtige, elektrosmogverstrahlte Jugend heutzutage in den Innenstädten herumläuft:
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[image]

"Die Welt, sie ist ein Narrenhaus!" (Eva W.)
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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

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Elektrosmog-Grenzwerte: Bayer. Landtagsgrüne fordern Senkung

charles ⌂ @, Freitag, 07.06.2013, 09:12 (vor 3969 Tagen) @ H. Lamarr

Ja, 61V/m, da hatte ich mich vertippt.

--
Charles Claessens
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Bayer. Landtagsgrüne haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht

Kuddel, Donnerstag, 06.06.2013, 21:05 (vor 3969 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 06.06.2013, 21:54

Begründung:
- Handys und
- DECT-Schnurlostelefone
stellen für viele kaum verzichtbare Begleiter dar, sorgen aber auch für ein stetiges > Anwachsen elektromagnetischer Strahlung. Ursächlich für immer mehr Elektrosmog sind aber auch andere auf der Mikrowelle basierende Funktechniken wie ...
-Funknetzwerke (WLAN)
- Schnurlosgeräte in der Peripherie von Personal Computern,
- digitaler terrestrischer Rundfunk,
- Warendetektionssysteme,
-Funkchips (RFID) etwa zur Optimierung der Logistik,
- mobile Multimediageräte und
- künftig auch der digitale Polizei- und Rettungsdienstfunk.

Was fällt hier eklatant auf ?

1) Sämtliche analogen Funkdienste (UKW Rundfunk, analoger Fernseh-Rundfunk, Kurzwellensender, Mittelwellensender) sind nicht erwähnt/ werden komplett ausgeblendet.

Warum wohl ? Doch nicht etwa, weil die Abschaltung der vielen analogen TV Sender, Kurzwellen- und Mittelwellensender die Belastung Gebietsweise sogar signifikant verringert hat ?

2.) Digitaler terrestrischer Rundfunk wird genannt, obwohl es im 1:1 Austausch durch Abschaltung der analogen Systeme die so genannte "Belastung" durch Fernsehsender signifikant reduziert hat, denn die digitalen Sender kommen bei gleicher Abdeckung mit weniger Sendeleistung und weniger Sendern aus.

3) Der Antrag spricht von "Mikrowellen basierenden Funktechniken".
Warum sieht man gerade diese so kritisch, wo doch die Eindringtiefe in den Körper viel geringer ist als bei tieferen "UKW"-Frequenzen, als auch die Dämpfung bei der Funkausbreitung höher ist ?

Wikipedia:
Mikrowellen ist ein Trivialname für den Frequenzbereich elektromagnetischer Wellen von 1 bis 300 GHz

4) Zumal RFID, digital terrestrischer Rundfunk (470..760MHz) nicht der "Mikrowelle" zuzuordnen ist, Polizeifunk <450MHz auch nicht und schon gar nicht Warensicherungssysteme (50kHz..8 MHz)

Was sind überhaupt "Warendetektionssysteme" ?
Man "google" mal danach und wundere sich. Die Spur führt ausschließlich zu den Grünen. Kein anderer kennt diesen Begriff.

Fazit: Der Antragsteller hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, denn er weiß offenbar nicht, wovon er redet/schreibt.

K

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Bayer. Landtagsgrüne: Lustloses Wahlgeschenk

H. Lamarr @, München, Freitag, 07.06.2013, 01:08 (vor 3969 Tagen) @ Kuddel

Begründung:
- Handys und
- DECT-Schnurlostelefone
stellen für viele kaum verzichtbare Begleiter dar, sorgen aber auch für ein stetiges > Anwachsen elektromagnetischer Strahlung. Ursächlich für immer mehr Elektrosmog sind aber auch andere auf der Mikrowelle basierende Funktechniken wie ...

Da ist mMn auch noch anderweitig der Wurm drin. Ich stelle nämlich infrage, ob die gern gebrachte Behauptung vom "stetigen Anwachsen elektromagnetischer Strahlung" überhaupt stimmt. Unsere grünen Jungs und Mädels dürften hier nämlich mit einiger Sicherheit ausschließlich die EMF der Kommunikationsinfrastruktur betrachten und die Endgeräte fröhlich ausklammern. Dabei ist doch bekannt, dass Endgeräte (Handys) im Vergleich zu Basisstationen die mit Abstand stärkere Immission bewirken. Doch wie war das damals, als Mitte 1992 die ersten GSM-Handys in Betrieb gingen? Das D1-Netz war lückenhaft, die Anzahl der Basisstationen und der Teilnehmer war gering und die Funkzellen waren auch in dicht besiedelten Gebieten noch groß. Ergo mussten Handys damals im Mittel höhere Sendeleistungen aufbringen, um die Basis erreichen zu können. Zwanzig Jahre später sind die Funknetze so dicht, dass Multiband-Handys mit erheblich geringerer Sendeleistung als früher auskommen, die individuelle Immission deshalb nicht angewachsen ist, wie die Grünen behaupten, sondern im Gegenteil gesunken ist.

Wer den Gedanken weiter strickt und bei den Grünen nach Substanziellem sucht merkt schnell, der Antragstext bedient sich einer wenig qualifizierten schwammigen Ausdrucksweise. Da ist vom "Anwachsen" elektromagnetischer Strahlung die Rede und von "immer mehr" Elektrosmog. Was bitte ist denn darunter zu verstehen? Ich würde meinen: ein Anstieg der Immissionspegel gemessen im V/m oder in W/m². Darauf bezieht sich auch mein Einwand oben: Unter ansonsten vergleichbaren Bedingungen sind heutige Handy-Nutzer mit Sicherheit im Mittel besser dran als früher. Da gibt es allerdings einen kleinen Haken: Handys werden heute deutlich häufiger und länger genutzt als in der Gründerzeit. Wo aber ist diese Dosisbeziehung im Text der Grünen zu erkennen?

Und spielt bei NIR eine Dosisbeziehung überhaupt eine Rolle, wenn sich im Gegensatz zu IR bei NIR-Einwirkung nichts im Körper anreichert? Wenn ich mich nicht irre ist es doch noch immer so, dass, welchen biologischen Effekt auch immer man bei NIR-Einwirkung beobachten kann, dieser Effekt nach Beendigung der Immission rückstandsfrei verschwindet, entweder sofort, oder nach einer kurzen Abklingphase.

Womit ich eigentlich nur sagen wollte: Viel Mühe haben sich die Antragsteller mMn nicht gemacht. Für mich sieht es so aus, als ob das Scheitern dieses Antrags von vornherein einkalkuliert ist. Es geht den Grünen erkennbar nicht wirklich um eine Initiative im Bundesrat, sondern, mit Blick auf den Herbst 2013, ums Setzen der Duftmarke "Wählt uns! Wir sind mit euch gegen Mobilfunk". Eigentlich müssten die Grünen sogar hoffen, dass das große Wahlvolk von dieser Umarmung der Mobilfunkgegner nichts mitkriegt, denn bei zuviel Publicity könnte dieses Techtelmächtel für die Grünen eher schädlich sein.

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Welche Pseudoexperten beraten die Grünen in EMF-Fragen?

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.06.2013, 01:02 (vor 3967 Tagen) @ H. Lamarr

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über eine Bundesratsinitiative für eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für hoch- und niederfrequente Strahlung einzusetzen.

Da es keine Aufsenkung gibt, ist "Absenkung" eine Tautologie und niederfrequente Strahlung ist physikalischer Reibekäse. Vielleicht mögen die Grünen den Begriff "Felder" anstelle von "Strahlung" nicht, erinnert sie unerquicklich an Genmais-Felder.

[...] Neben diesen Hochfrequenz-Anwendungen tragen auch niederfrequente elektrische und magnetische Wellen zur Belastung durch Elektrosmog bei.

War das nicht eben noch Strahlung? Jetzt sind es plötzlich Wellen. Nur, welche Eigenschaften mögen magnetische Wellen haben? Bleiben die an Eisen haften?

Quellen sind hier beispielsweise Hochspannungsleitungen, Stromleitungen im Haushalt und am Arbeitsplatz oder Transformatoren, so auch die von Haushaltsgeräten.

Ihr habt die Schrittmotörchen in Quarz-Armbanduhren vergessen. Da fließt Strom, also strahlen die daraus resultierenden mit 1 Hz gepulsten Magnetwellen direkt auf ungeschützte Handgelenke ein. Eine Dauerbelastung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 52 Wochen pro Jahr - bis die Knopfzelle leer ist.

Zu den möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Elektrosmog gibt es unterschiedliche Einschätzungen und Aussagen.

Wieso jetzt auf einmal "möglicherweise"? Oben war noch eindeutig von "Belastung" die Rede, ganz ohne den Weichmacher "möglicherweise".

Zahlreiche Ärzte machen auf Belege bzw. ernst zu nehmende Hinweise für die Bedenklichkeit von elektromagnetischen Feldern (EMF) aufmerksam.

Schon mal was von den beiden Studien gehört, die Ärzten ziemlich vernichtende Defizite im Kenntnisstand über Funkfelder und deren biologische Wirkungen bescheinigt haben? Zahlreich sind nur die Ärzte, die irgendwelche vorformulierten Appelle gegen Elektrosmog abnicken, schadet ja nix, dagegen zu sein, man hört und liest ja soviel in den Boulevardmedien ...

Auch nach den Ergebnissen aktueller Forschungsvorhaben kann keine Entwarnung gegeben werden.

Ach!

So sind auch nach den Arbeiten im Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm die Klärung von Langzeitrisiken von Handynutzung und die Frage, ob und in welchem Umfang Kinder stärker als Erwachsene durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert und damit belastet sind, offen.

Ooooch, ich dachte jetzt kommt was Aktuelles. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm, bitteschön, hatte vor fünf Jahren seine Abschlusskundgebung! Und von der (entwarnenden) Cefalo-Kinderkrebsstudie scheint Ihr 2011 rein gar nichts mitbekommen zu haben. Nachsitzen bitte.

Bislang sind die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung so festgelegt, dass eine Erwärmung des Körpers von mehr als einem Grad nicht erreicht wird.

Wir sind also wieder zur Strahlung zurückgekehrt. Na gut. Der Satz oben zeigt aber wieder einmal nachdrücklich: Ihr habt wirklich keine Ahnung, lasst euch jeden Mist aufschwatzen. Wovon Ihr da redet ist mal wieder nur die halbe Miete, nämlich die maximale Immissionswirkung einer Ganzkörperbefeldung. Teilkörper kennt Ihr nicht, solltet Ihr aber, wenn man Euch ernst nehmen soll.

Ob diese Grenzwerte ausreichend sind oder nicht, war auch Gegenstand heftigster Diskussion in einer Expertenanhörung der Grünen Fraktion am 5. Juli 2012 zu diesem Thema.

Das ist gelogen. Ich war dort, es gab keinerlei Diskussion, was bei einer Anhörung auch so gewollt ist.

Die Auffassungen zwischen den Vertretern von Strahlenschutzkommission und Bundesamt für Strahlenschutz auf der einen Seite und den Experten der Mobilfunkgegner auf der anderen Seite waren sehr gegensätzlich.

Die Mobilfunkgegner hatten mMn nur einen einzigen Experten dort: Dr. Virnich. Der weiß, wovon er redet, doch hat er als Baubiologe einen unauflösbaren Interessenkonflikt. Die drei anderen "Experten" der Mobilfunkgegner sind mMn nur Pseudoexperten. Die Einladung der Experten bei dieser Anhörung geschah durch die Parteien. Das heißt: die Kandidaten müssen keinerlei Qualifikation im Fach haben, es genügt völlig, wenn sie zuvor zusammengegoogelte Phrasen ohne viel Stottern vortragen können.

Wenig vertrauensbildend ist allerdings die Weigerung der Industrie, strahlungsärmere Endgeräte entsprechend zu kennzeichnen.

Ach Gottchen, lasst doch dem "Blauen Engel" in Berlin wenigstens noch das Recht, "umweltfreundlich weil strahlungsarm" zu etikettieren.

Zusätzliche Brisanz bringt die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ...

Nein, keine zusätzliche Brisanz, nur die Sichtung und Wertung des publizierten Forschungsstandes durch rund 30 ausgesuchte Wissenschaftler während eines Arbeitstreffens in Lyon. Prof. Lerchl sagt: Wäre er mit dabei gewesen, wäre - frei nach dem Klassiker "Die zwölf Geschworenen" - möglicherweise ein anderes Ergebnis herausgekommen.

... deren International Agency for Research on Cancer (IARC) im Mai 2011 die Nutzung „von Mobiltelefonen möglicherweise als krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B), bezogen auf ein erhöhtes Risiko für ein Gliom, einer bösartigen Form von Hirntumor", eingestuft hat.

Genau! Und was heißt das, sollte die IARC Recht behalten? Das heißt, dass dann pro 100'000 Bundesbürger nicht sechs an einem Gliom erkranken, sondern acht. Gibt es für Euch wirklich keine dringenderen Risiken, die es wert wären, eine Initiative im Bundesrat loszutreten?

Die Formulierung „möglicherweise" ist ein Kompromiss.

Nein, wer hat Euch nur diesen Bären aufgebunden! Die Formulierung ist Satzbestandteil des offiziellen 5-stufigen Eingruppierungsschemas der IARC.

An der Untersuchung des IARC haben 31 Wissenschaftler aus 14 Ländern mitgewirkt. Schwedische und israelische Wissenschaftler werden deutlicher: Sie gehen von einem 2 bis 5 fachen Krebsrisiko für Vieltelefonierer aus. „Viel telefonieren" ist definiert als eine halbe Stunde täglich!

Was Ihr alles wisst! Eure "schwedischen Wissenschaftler" sind genau 1 Wissenschaftler, nämlich Lennart Hardell. Der war in Lyon beim IARC-Arbeitstreffen mit dabei. "Israelische Wissenschaftler" waren in Lyon nicht mit dabei. Mein Bäcker ist übrigens nicht der Meinung, Handys könnten Krebs bewirken, ein Metzger aus Bruchköbel dagegen glaubt schon daran.

Angesichts der Unsicherheit über mögliche gesundheitliche Belastungen durch elektromagnetische Felder ...

Ausgewiesene Experten sind nicht unsicher. Nur Ihr seid es, weil ihr auf Leute hört, die mit der Angst vor Funkwellen gute Geschäfte machen und deshalb diese Angst am liebsten schon an Grundschulen als Pflichtfach verbreiten würden.

... und angesichts des weiteren Forschungsbedarfs ...

Einige von Arbeitslosigkeit bedrohte EMF-Wissenschaftler küssen Euch dafür die Füße.

... muss der Staat im Sinn eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig EMF ausgesetzt sind (Vorsorgeprinzip).

Ihr kapiert es einfach nicht, oder? Schaut Euch doch mal die Grenzwertausschöpfungen in der EMF-Datenbank der BNetzA an und vielleicht ausnahmsweise sogar mal die SAR-Tabellen für Handys - und dann zieht Euren peinlichen Antrag bitte zerknirscht zurück und feuert Eure unqualifizierten Berater. Denn es ist bodenlos.

Da die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die die elektromagnetischen Felder regelt, derzeit überarbeitet wird, sollten entsprechende Vorsorgewerte bei der Neufassung eingeführt werden.

Hallo, schon vergessen, dass die Grünen im Bundestag noch nicht einmal ihren vorbereiteten Entschließungsantrag zur Novellierung der 26. BImSchV bei der entscheidenden Abstimmung am 14.03.2013 im Bundestag einreichten? Bei der Abstimmung sind die Grünen unterlegen. Wäre mMn schön, wenn das auch mal in Bayern zur Kenntnis genommen wird.

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Elektrosmog-Grenzwerte: Umweltausschuss empfiehlt Ablehnung

H. Lamarr @, München, Samstag, 15.06.2013, 01:49 (vor 3961 Tagen) @ H. Lamarr

Dem mMn unqualifiziert begründeten Antrag stehen noch zwei Beratungen im Landtagsausschuss für Umwelt und Gesundheit bevor, die in einer Beschlussempfehlung für oder gegen den Antrag münden, bevor dieser dem Plenum vorgelegt wird.

Vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit
1. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 91. Sitzung am 13. Juni 2013 beraten und mit folgendem Stimmergebnis Ablehnung empfohlen:
CSU: Ablehnung
SPD: Enthaltung
FREIE WÄHLER: Zustimmung
B90/GRÜ: Zustimmung
FDP: Ablehnung

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Elektrosmog-Grenzwerte: Umweltausschuss empfiehlt Ablehnung

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 03.07.2013, 21:52 (vor 3942 Tagen) @ H. Lamarr

Vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit
1. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 91. Sitzung am 13. Juni 2013 beraten und mit folgendem Stimmergebnis Ablehnung empfohlen:
CSU: Ablehnung
SPD: Enthaltung
FREIE WÄHLER: Zustimmung
B90/GRÜ: Zustimmung
FDP: Ablehnung

Die Vorläufigkeit der ablehnenden Beschlussempfehlung des Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wurde aufgehoben. Jetzt empfiehlt der Ausschuss ohne Einschränkung dem Plenum des Landtags die Ablehnung des Antrags der Grünen.

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Grenzwertsenkung: Antrag vom Plenum abgelehnt

H. Lamarr @, München, Freitag, 26.07.2013, 10:37 (vor 3920 Tagen) @ H. Lamarr

Die Vorläufigkeit der ablehnenden Beschlussempfehlung des Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wurde aufgehoben. Jetzt empfiehlt der Ausschuss ohne Einschränkung dem Plenum des Landtags die Ablehnung des Antrags der Grünen.

Am 16. Juli 2013 kam kurz & bündig was kommen musste:

Beschluss des Bayerischen Landtags

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote, Anne Franke, Ludwig Hartmann, Eike Hallitzky, Christine Kamm, Dr. Christian Magerl, Thomas Mütze, Adi Sprinkart, Claudia Stamm, Susanna Tausendfreund und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN) Drs. 16/16247, 16/17548

Elektrosmog - Forderung nach niedrigeren Grenzwerten im Sinne der Vorsorge

Ablehnung

Kommentar: Unter den Antragstellern ist Dr. Christian Magerl. Er leitete am 5. Juli 2012 die öffentliche Anhörung des Umweltausschusses zu Elektrosmog und hatte so Gelegenheit, sich von den fachlichen Qualifikationen diverser Mobilfunkkritiker selbst ein Bild zu machen. Dass er dennoch den noch dazu schlecht begründeten Antrag auf Grenzwertsenkung unterstützt hat, finde ich enttäuschend. Während der Anhörung machte Magerl auf mich nicht den Eindruck, dass er sich von Geschwafel beeindrucken lässt.

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