Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 17.11.2005, 11:01 (vor 6758 Tagen)

Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau

Quelle: http://www.gigaherz.ch/968/

Ein sensationeller Entscheid: Die Walliser Regierung verbietet knallhart jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf ihrem Kantonsgebiet.

Hans-U. Jakob schreibt dort: Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 fällte der Staatsrat (Regierung) des Kantons Wallis ein wegweisendes Urteil, welches Präjudizcharakter für das ganze Kantonsgebiet, wenn nicht sogar für die ganze Schweiz haben dürfte.

Dabei geht es um den Umstand, dass sich UMTS-Funkfelder mit der heutigen Messtechnik zur unzureichend messen lassen und deshalb, weil so die Einhaltung der Grenzwerte nicht exakt bestimmt werden könne, auch eine Zulassung von UMTS-Basisstationen abzulehnen sei.

So weit so gut. Aber wie kann es sein, dass die Regierung des Kantons ein Urteil fällt. Ist Derartiges nicht auch in der Schweiz Sache von Gerichten?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

KlaKla, Freitag, 18.11.2005, 08:00 (vor 6757 Tagen) @ H. Lamarr

Wallis / Zermatt / Der Walliser Staatsrat legt sich quer: Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 verbietet der Staatsrat jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf dem ganzen Kantonsgebiet.

Von Walter Bellwald

Der Entscheid ist historisch: Nachdem die Gemeinde Zermatt die Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne sistierte, hat der Kanton Wallis den Grundsatzentscheid der Gemeindebehörden gestützt. Damit ist die Aufrüstung der Mobilfunkantenne bis auf weiteres verboten. Die Folge: Der grösste Mobilfunkanbieter der Schweiz ist verärgert und droht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Keine genauen Messwerte
Damit hatte niemand gerechnet: Nach dem gemeindeinternen Stopp zur Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne in Zermatt hat jetzt auch der Staatsrat sein Veto gegen eine Aufrüstung und Inbetriebnahme des UMTS-Netzes (Universal Mobile Telecommunications System) eingelegt. Die Begründung: Keine zuverlässigen Messwerte. In der Urteilsbegründung heisst es: "...da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen...". Im Klartext: Bis auf weiteres ist jeder weitere Ausbau des UMTS-Netzes auf Walliser Kantonsgebiet verboten. Auf eine entsprechende Anfrage wollte sich Leander Schmidt vom Amt für Strahlenschutz nicht äussern.

Historisches Urteil
Der Entscheid des Walliser Staatsrats wurde schweizweit mit grosser Überraschung zur Kenntnis genommen. "Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich davon gehört habe", freut sich Hans-Ueli Jakob, Präsident der Schweizerischen In­teressengemeinschaft Elektrosmog­be­troffener (Gigaherz). "Ich bin erstaunt über den Mut der Walliser Kantonsregierung und zolle den Herren meinen grössten Respekt." Für Hans-Ueli Jakob ist dieses Urteil die einzig vernünftige Entscheidung. "Man kann doch nicht irgend eine Technologie verbreiten, ohne die gesundheitlichen Folgen zu kennen", ärgert sich Jakob, dessen Verein mittlerweile 500 Ortsgruppen angeschlossen sind. Nach Jakob dürfte der Entscheid des Walliser Staatsrats ein wegweisendes Urteil bilden, welches Präjudizcharakter für die ganze Schweiz haben dürfte.

Unverständnis und Kopfschütteln
Demgegenüber hat die Swisscom den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. "Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, in dem sich eine Kantonsregierung derart explizit gegen einen Ausbau des Mobilfunknetzes geäussert hat", wundert sich Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom. Der Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen sei unumgänglich, um die Kundenbedürfnisse abzudecken. "Das UMTS-Netz ermöglicht es, einen optimalen Multimediadienst in der mobilen Datenkommunika­tion zu gewährleisten", erklärt Frey. "Dazu gehören unter anderem ein schneller Internet-Zugang, multimediale Video- und Datenanwendungen und die mobile Bildtelefonie." Das Verbot der Walliser Kantonsregierung habe zur Folge, dass sich das Projekt nun zeitlich verzögern werde.

Gerichtsbeschwerde angedroht
Für die Swisscom eine ärgerliche Sache. "Aus der Sicht des Betreibers kann dieser negative Entscheid nicht nachvollzogen werden", so Frey. Für den Swisscom-Pressesprecher umso unverständlicher, als dass sich die Mobilfunkbetreiber strikte an die kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen halten würden. "Unser Massstab sind nicht emotionale Überlegungen. Wir arbeiten nach dem Vorsorgeprinzip und achten streng darauf, die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten." Nach Rücksprache mit ihren Rechtsexperten habe sich die Swisscom jetzt dazu entschlossen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an den Kanton Wallis einzureichen. Sollte diese Beschwerde abgewiesen werden, dürfte wohl der Gang ans Bundesgericht anstehen.


17.11.2005

Ihre Meinung interessiert uns!

Quelle: http://www.rz-online.ch/news2005/Nr45-17nov/01.htm

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Meine Meinungsäußerung

Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

shimra, Freitag, 18.11.2005, 12:00 (vor 6757 Tagen) @ KlaKla

Ihre Meinung interessiert uns!

Ich bin unsäglich stolz auf unseren Kanton , was anderes gibt es nicht zu sagen. shimra

Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

H. Lamarr @, München, Freitag, 18.11.2005, 13:33 (vor 6757 Tagen) @ shimra

Ich bin unsäglich stolz auf unseren Kanton , was anderes gibt es nicht zu sagen.

Okay, shimra, aber jetzt helfen Sie mir doch bitte beim Schließen meiner Wissenslücke: Wird der Begriff Urteil in der Schweiz üblicherweise auch für behördliche Anordnungen verwendet - und nicht im Sinne von Gerichtsurteil? Ich brauche diese Info, um die Meldungen aus Wallis besser weiterverwerten zu können, denn mit dem Begriff Urteil können wir's hier in Deutschland schlecht bringen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

Fee, Sonntag, 20.11.2005, 11:03 (vor 6755 Tagen) @ H. Lamarr

Ich bin unsäglich stolz auf unseren Kanton , was anderes gibt es nicht zu

sagen.

Okay, shimra, aber jetzt helfen Sie mir doch bitte beim Schließen meiner
Wissenslücke: Wird der Begriff Urteil in der Schweiz üblicherweise
auch für behördliche Anordnungen verwendet - und nicht im Sinne von
Gerichtsurteil? Ich brauche diese Info, um die Meldungen aus Wallis besser
weiterverwerten zu können, denn mit dem Begriff Urteil können wir's
hier in Deutschland schlecht bringen.

Die Frage mit dem Urteil kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten. Jedenfalls ist bei Gigaherz zur Zeit Champagner-Stimmung, gestern war unser dritter erfolgreicher Elektrosmog-Kongress bei vollem Saal, interessanten Vorträgen von Wissenschaftlern und Möglichkeit zu Kontakten untereinander. Mit Beharrlichkeit, immer dran bleiben mit grossem Einsatz und Gespür für den Volkswillen wie es Herr Jakob macht lässt sich einiges bewirken:
UMTS-Ausbau gestoppt im ganzen Wallis (wobei die Mobilfunker noch gerichtlich "weiterziehen" können).
Signalwirkung auf andere Kantone und Gemeinden.
Der Widerstand muss von der Basis herkommen. Ueber die volksnaheren Gemeindebehörden kann Druck gemacht werden auf das Parlament.
Eine weitere gute Nachricht http://www.bernerrundschau.ch/pages/index.cfm?dom=31&rub=100004727&nrub=0&sda=1&Artikel_ID=101098253
Moratorium in der Stadt Bern, siehe Artikel Berner Rundschau für Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften. Ich habe in unserer Gemeinde einen Brief an die Behörden geschrieben, mit genau diesem Ziel.
Mit UMTS und WiMAX haben die Mobilfunker den Bogen überspannt, das Fass überläuft. Viele Leute haben genug von immer noch mehr Antennen und das durch die UMTS-Technologie bedingte noch dichtere Netz, mit Antennen mitten in den Wohngebieten.
Und das für Multimediadienste wie den eher floppenden Handy-TV oder Bildtelefonie. Das so gern verwendete Argument mit den Rettungsdiensten können sie bei UMTS auch nicht bringen.

Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

shimra, Sonntag, 20.11.2005, 12:45 (vor 6755 Tagen) @ Fee
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 20.11.2005, 18:31

Die Frage mit dem Urteil kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten.

Spatenpauli , auch ich kann es Ihnen nicht genau sagen , ich bin Pädagogin, nicht Technikerin , nicht Juristin, und sowohl Kritiker als auch Betreiber händelen und jonglieren im Moment mit den diversesten juristischen Mitteln im Zeug herum , (nur nicht mit dem Motiv des Schutzes des Bürgers , meist , das ist ja nicht zugkräftig) , jeder bringt sich am besten dort ein , wo seine Talente und sein Wissen vorhanden sind . - Ich war auch am Kongress gestern und auch ich freue mich über die Tatsache , dass was ins Rollen kommt an verschiedenen Ecken unseres Landes. Es ist wohl , wie Fee sagt : Dank dem , dass es die Betreiber extrem übertreiben , wird die Sache kippen , dankeschön an dieser Stelle an die (kopflose ) Betreiberseite ! Je massiver ihr einfährt ( uns zuknallt mit an unseren Bedürfnissen vorbeigehenden Zwangsangeboten ) , um so schneller läuft der Umdenkprozess !
shimra

Schweiz (Wallis): UMTS-Ausbau gestoppt

Evi, Sonntag, 20.11.2005, 17:34 (vor 6754 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 20.11.2005, 18:32

Okay, shimra, aber jetzt helfen Sie mir doch bitte beim Schließen meiner Wissenslücke: Wird der Begriff Urteil in der Schweiz üblicherweise auch für behördliche Anordnungen verwendet - und nicht im Sinne von Gerichtsurteil? Ich brauche diese Info, um die Meldungen aus Wallis besser weiterverwerten zu können, denn mit dem Begriff Urteil können wir's hier in Deutschland schlecht bringen.

Darf ich mich hier ein wenig einmischen? Die Walliser Kantonsregierung hat die Sache beurteilt und mit einer Weisung den Bau von weiteren UMTS-Antennen gestoppt, was als sensationell bezeichnet werden darf. Klar, haben Sie recht, dass die Regierung keine Urteile fällen kann, aber nehmen Sie es ganz einfach nicht so wörtlich, sondern tauschen Sie es aus (siehe oben) in Beurteilung+Entscheidung. Könnten wir uns eventuell auf dieser Ebene treffen? Immerhin könnte man den Kanton Wallis vergleichen mit einem der deutschen Bundesländer, wobei es sich in beiden Staaten um die Aufteilung der Gebiete (Bundesland in Deutschland und Kanton in der Schweiz) handelt.

Übrigens hat die Stadt Bern (immerhin Bundeshauptstadt der Schweiz) jetzt auf öffentlichen Gebäuden den weiteren Bau von Antennen verboten. Und auf anderen Gebäuden der Stadt ist der Bau ebenfalls gestoppt, bis eine Klärung in Sachen Tilt (Neigungswinkel) gefunden wurde. Dies, weil bei es bei der Erstellung der Standortdatenblätter durch die Betreibergesellschaften, um es sanft auszudrücken, nicht mit ganz rechten Dingen zugegangen ist.

Evi

Anfrage in Sitten

H. Lamarr @, München, Montag, 21.11.2005, 11:20 (vor 6754 Tagen) @ Evi

Darf ich mich hier ein wenig einmischen?

Nur zu, gerne

Die Walliser Kantonsregierung hat die Sache beurteilt und mit einer Weisung den Bau von weiteren UMTS-Antennen gestoppt, was als sensationell bezeichnet werden darf. Klar, haben Sie recht, dass die Regierung keine Urteile fällen kann, aber nehmen Sie es ganz einfach nicht so wörtlich, sondern tauschen Sie es aus (siehe oben) in Beurteilung+Entscheidung.

Danke Evi. Irritierend war, dass in beiden Quellen von Urteil die Rede ist. Und nachdem Ihr Schweizer zuweilen einen ganz anderen Wortschatz pflegt als wir, kam uns das nicht geheuer vor. Wir sind dann am Wochenende die Website der Walliser Kantonsregierung rauf und runter marschiert, um irgendeinen Hinweis auf den spektakulären Entscheid, der ja schon vor gut 1 Monat getroffen wurde, zu finden. Das Ergebnis war erstaunlicherweise leider 0,0. Wir haben deshalb ganz artig und offiziell in Sitten angefragt, was es mit dem Entscheid/Urteil auf sich hat, und warten nun, ob und was dabei herauskommt.

Übrigens hat die Stadt Bern (immerhin Bundeshauptstadt der Schweiz) jetzt auf öffentlichen Gebäuden den weiteren Bau von Antennen verboten. Und auf anderen Gebäuden der Stadt ist der Bau ebenfalls gestoppt, bis eine Klärung in Sachen Tilt (Neigungswinkel) gefunden wurde. Dies, weil bei es bei der Erstellung der Standortdatenblätter durch die Betreibergesellschaften, um es sanft auszudrücken, nicht mit ganz rechten Dingen zugegangen ist.

Interessant, könnten Sie dies ein bißchen genauer erklären oder einen Link legen?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Anfrage in Sitten

Fee, Montag, 21.11.2005, 20:50 (vor 6753 Tagen) @ H. Lamarr

Interessant, könnten Sie dies ein bißchen genauer erklären oder einen Link legen?

Bern zieht als erste Gemeinde die Notbremse: http://www.gigaherz.ch/971
Deshalb: Blumenstrauss für Herrn Jakob, der bei seiner Arbeit beim Ueberprüfen der Standortbescheinigungen akribisch sucht, wo es sich einhaken lässt. Wir Elektrosensiblen und Besorgten sind froh für jeden Tag, wo uns noch keine Antenne vors Schlafzimmer gestellt worden ist.

Anfrage in Sitten

H. Lamarr @, München, Dienstag, 22.11.2005, 00:34 (vor 6753 Tagen) @ Fee

Bern zieht als erste Gemeinde die Notbremse: http://www.gigaherz.ch/971 Deshalb: Blumenstrauss für Herrn Jakob, der bei seiner Arbeit beim Ueberprüfen der Standortbescheinigungen akribisch sucht, wo es sich einhaken lässt.

Man könnte fast ein bißchen neidisch auf euch Eidgenossen und -genossinen werden ...;-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Schlechte Sitten

H. Lamarr @, München, Samstag, 07.01.2006, 01:56 (vor 6707 Tagen) @ H. Lamarr

Wir sind dann am Wochenende die Website der Walliser Kantonsregierung rauf und runter marschiert, um irgendeinen Hinweis auf den spektakulären Entscheid, der ja schon vor gut 1 Monat getroffen wurde, zu finden. Das Ergebnis war erstaunlicherweise leider 0,0. Wir haben deshalb ganz artig und offiziell in Sitten angefragt, was es mit dem Entscheid/Urteil auf sich hat, und warten nun, ob und was dabei herauskommt.

Also, wir haben zweimal artig beim Pressesprecher der Regierung in Sitten angefragt (information@admin.vs.ch), einmal am 20.11.05 und dann am 14.12.05, was es denn nun mit dem sensationellen Entscheid auf sich hat. Hier unser Fragenkatalog:

1) Ist es zutreffend, dass der Walliser Staatsrat am 5. Oktober 2005 eine Entscheidung getroffen hat, die auf ein Stoppen des UMTS-Ausbaus im Wallis hinausläuft?

2) Können Sie uns den Entscheid des Walliser Staatsrates in irgendeiner Form via Internet zugänglich machen (PDF, Link ...)?

3) In Publikationen wird der Entscheid des Staatsrates übereinstimmend als Urteil" bezeichnet, ein Begriff, der in Deutschland eher der Judikative vorbehalten ist. Wie ist dies in der Schweiz? Wie kann ein Staatsrat (entsprechend einer Landesregierung in Deutschland) ein Urteil sprechen?

4) Inwieweit ist der Entscheid des Staatsrates für UMTS-Netzbetreiber im Wallis bindend, kann man sagen, dass seit 5. Oktober 2005 keine UMTS-Antenne im Wallis neu montiert werden darf?

Leider hat es der Pressesprecher vorgezogen, keine unserer Fragen zu beantworten oder sonstwie ein Lebenszeichen von sich zu geben. Vielleicht kann ja jemand in der Schweiz die Fragen aufgreifen und sozusagen unter Landsleuten probieren, den Pressesprecher in Sitten endlich zum Sprechen zu bringen.

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Schlechte Sitten

KlaKla, Mittwoch, 11.01.2006, 11:10 (vor 6703 Tagen) @ H. Lamarr

Statt einer UMTS-Antenne im Zermatter Kirchturm schaltet die Swisscom das Gericht ein. Denn die Walliser Regierung verweigert die Bewilligung. Ein Präzedenzfall.

Thomas Müller und Andreas Schmid

Ausgerechnet am Fuss des Matterhorns, des schönsten Ansichtskartenmotivs der Schweiz, muss die Swisscom Forfait geben. Im Turm der katholischen Kirche Sankt Mauritius wollte der Telekomkonzern eine UMTS-Mobilfunkantenne einbauen. Doch die Anwohner wehrten sich mit Einsprachen. Drei Jahre dauerte der Streit, jetzt sprach die Walliser Regierung ein Machtwort: Die Anlage wird nicht bewilligt.

hier gehts weiter: http://www.facts.ch/dyn/magazin/wirtschaft/564542.html

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Meine Meinungsäußerung

UMTS-Ausbau kann weitergehen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.01.2006, 13:30 (vor 6695 Tagen) @ H. Lamarr

Ein sensationeller Entscheid: Die Walliser Regierung verbietet knallhart jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf ihrem Kantonsgebiet.

Ende der Sensation: Mitte Januar 2006 hat das Schweizerische Bundesamt für Umwelt eine Regelung ausgearbeitet, die dem weiteren UMTS-Ausbau in der Schweiz den Weg frei macht. Die bürokratische Regelung sieht vor, Sendeleistung und Senderichtung jeder UMTS-Basisstation täglich zu protokollieren und Verstöße gegen zugelassene Werte zu melden. Drei Betreiber wollen diese Auflage bis Ende 2006 erfüllen.

http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/news/artikel/20060116/01339/index.html

Kommentar: Ein eigenartiges Kontrollgebilde hat sich das Amt da einfallen lassen. Zum Vergleich: Der Ekelfleischskandal in Deutschland wurde nicht etwa durch die vielerorts umherschwirrenden amtlichen Lebensmittelkontrolleure in treuer Dienstverpflichtung aufgedeckt, sondern von verärgerten Mitarbeitern der betroffenen Betriebe ausgelöst. Unwirksame Kontrollen sind Opium fürs Volk - mehr nicht. Und weil Opium verboten ist, sollen unwirksame Kontrollen genauso verboten werden ;-)

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