Igling: Schildbürgerstreich mit 3,5 Meter Bauhöhe (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 23.03.2013, 01:18 (vor 4046 Tagen)

Die politischen Entscheidungsgremien in der Gemeinde Igling möchten im innerörtlichen Bereich keine weitere Sendeanlage mehr errichtet haben. In der jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat Igling deshalb einstimmig, beim Innerörtlichen Bebauungsplan die Festsetzungen im Paragrafen „Technische Außenanlagen“ so zu formulieren, dass es im Gemeindebereich zumindest schwieriger wird, einen Mobilfunkmasten aufzustellen. Wichtigste, vorläufig beschlossene Festsetzung in diesem Paragrafen ist die Einschränkung der Gesamthöhe von technischen Anlagen an oder auf Gebäuden. Diese dürfen die Gebäudefirsthöhe um maximal 3,5 Meter übersteigen.

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Kommentar: Aus meiner Sicht handelt der Gemeinderat widersinnig. Denn wenn ein Sendemast nur noch maximal 3,5 Meter über einen Dachfirst hinausragen darf, dann bedeutet dies für die unmittelbaren Anwohner eine unnötig hohe Immission durch die Funkfelder eines solchen Standorts. Von den funktechnischen Nachteilen, die voraussichtlich mehr Standorte (als bei hohen Masten) erforderlich machen, gar nicht zu reden. Hätten die Räte ihren Bürgern etwas Gutes tun wollen, wäre ein gegenteiliger Beschluss nötig gewesen, z.B. ein Verbot, Dachmasten unter 10 m Mastlänge zu errichten. Der Vorteil höherer Antennenträger liegt auf der Hand: Je höher der Mast, desto geringer die Immission im Umfeld. Wer die Iglinger auf die 3,5-Meter-Schnapsidee gebracht hat, ist nicht bekannt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Schildbürgerstreich

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