Handys darf man nicht anfassen - Fortsetzung III (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 17.08.2005, 00:49 (vor 6846 Tagen)

Hier ist die Fortsetzung III zu dieser Geschichte.

* Weg für Schadenersatzforderungen gegen Mobilfunkbetreiber frei.
* Deutsches Gericht hat als erstes die schädliche Wirkung per Urteil anerkannt: www.etzs.de

* Einladung zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
* am Samstag, den 24.09.2005 zum Thema:
* Mobilfunktechnik, zu Risiken und Nebenwirkungen: www.TPVS.de

Sehr geehrte Damen und Herren aus Politik, Presse,
liebe Bürger diese Landes,

ich möchte Sie alle herzlich und persönlich einladen, in den Technologiepark von Villingen-Schwenningen zu kommen, um an der öffentlichen Veranstaltung zum Thema Mobilfunktechnik teilzunehmen.

Hintergrund der Veranstaltung ist die DPA-Meldung vom April: Handys darf man nicht anfassen. Durch das Berühren des isolierten Gehäuses verlieren Mobiltelefone ihre CE-Zulassung.

Ein Experimentiergerät zur Erforschung des Elektrosmog, das die gleiche Skalarwellenstrahlung abgibt wie ein Handy, allerdings mit 60 mal weniger Sendeleistung, war von der Staatsanwaltschaft Konstanz als invasives Medizingerät eingestuft worden. Ziel war die Aberkennung des CE-Zeichens. Nach reiflicher Überlegung hat der Amtsrichter nach 16 Wochen sein Urteil bestätigt.

Wegen der überregionalen Bedeutung dieses Prozesses haben wir ihn komplett im Internet veröffentlicht unter http://www.etzs.de (unter Aktuell und Strafverfahren). Hier können sich Bürger wie Juristen anhand der veröffentlichten Schriftsätze genauestens informieren. In der Konsequenz sind ab sofort der Betrieb von Mobilfunksendern und der Vertrieb
von Handys in Frage zu stellen.

Die DPA-Meldung vom April war im Internet mit den Worten kommentiert worden: Das kommt dabei heraus, wenn Juristen über etwas urteilen, wovon sie nicht die geringste Ahnung haben.

Mehr noch ist es ihnen nach dem Grundgesetz gar nicht gestattet, in die Freiheit von Forschung und Lehre mit formaljuristischen Urteilen einzugreifen. Juristen sind schließlich keine Wissenschaftler und können in dem Streit um die biologisch therapeutische Wirksamkeit des Mobilfunk keinen Beitrag leisten.

Wissenschaftler treffen sich üblicherweise auch nicht im Gerichtssaal, sondern in einem Forum z.B. im Technologiepark von Villingen-Schwenningen. Hier soll über die Risiken und Nebenwirkungen der Mobilfunktechnik informiert und diskutiert werden. Es sind alle eingeladen: Journalisten,
Mediziner, Vertreter der universitären Gefälligkeitsforschung, freie Forscher und freie Bürger.

Hier wird Forschungsbedarf angemahnt und begründet www.k-meyl.de

Prof. Dr. Konstantin Meyl

Tags:
Villingen-Schwenningen, Meyl, Gefälligkeitsforscher

Mir kommen die Tränen

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 17.08.2005, 21:23 (vor 6845 Tagen) @ Gast

Mir kommen die Tränen .....

Da hat die Justiz doch wieder mal den "Falschen" erwischt. Und die Mobilfunkmafia steckt angeblich wieder mal dahinter.

Steht in dem Strafbefehl irgend etwas von Mobilfunk oder Elektrosmog? Nein, Herr Meyl interpretiert das einfach rein und der unbedarfte Leser soll drauf reinfallen.

Hier geht es einzig und allein um ein Gerät, das von Meyl´s GmbH nach dem Medinzinproduktegesetz zugelassen, aber dann in anderer Konfiguration vertrieben wurde.

Da geht es einzig und allein um den Vertrieb entgegen den Bestimmungen der Zulassung und sonst garnix.
(Wenn ein Autohersteller andere Bremsen als in der Zulassung einbaut gilt die Zulassung nicht und er macht sich strafbar.)

Und das Gleiche ist Herrn Meyl passiert. Er hat ein Gerät ohne gültige Zulassung vertrieben.
Nix Elektrosmog und so .....

2 Dumme gefunden und der Strafbefehl ist wieder egalisiert .... Es trifft doch keinen armen Schlucker

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

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