Was nützt das Volksbegehren?

Klaus Buchner ⌂ @, München, Samstag, 18.06.2005, 00:08 (vor 6888 Tagen)

Was nützt das Volksbegehren?

Vom neu gegründeten Interessensverband gegen das Mobilfunk-Volksbegehren in Bayern wird behauptet, das Volksbegehren sei sinnlos. Denn selbst wenn alle Antennen genehmigt werden müssen, so habe die Gemeinde bzw. das Landratsamt keine andere Wahl, als die Genehmigung zu erteilen.

Diese Behauptung ist falsch. Der zweite Teil des Volksbegehrens ändert nämlich das Landesentwicklungsprogramm. Die dort festgeschriebenen Grundsätze müssen bei allen Planungen berücksichtigt werden, genauer: bei der Formulierung der sog. Flächennutzungspläne und der Bauleitplanung. Durch das Volksbegehren wird hier erstmalig das Wort "Gesundheitsvorsorge" eingeführt. Bisher spielte diese bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen keine Rolle. Das ist gerade der wesentliche Fortschritt, den das Volksbegehren bringt. Deshalb wird es auch von den Mobilfunkbetreibern und der Staatsregierung so heftig bekämpft.

Ein Wermutstropfen ist trotzdem dabei: Das Volksbegehren kann bereits bestehende Mobilfunkanlagen und Flächennutzungspläne nicht ändern. Es wirkt erst ab dem Zeitpunkt, an dem es in Kraft tritt.

Nachricht von: Prof. Dr. Klaus Buchner, eingestellt durch izgmf

Was nützt das Volksbegehren?

Franz, Samstag, 18.06.2005, 20:22 (vor 6887 Tagen) @ Klaus Buchner

Bayerische Staatszeitung - Aktuell
Interview mit dem öpd-Landesvorsitzenden Suttner

Hier ein Auszug aus dem Interview ...

Herr Suttner, bereits jetzt können Gemeinden laut Innenministerium die Aufstellung von Mobilfunksendemasten, etwa in Wohngebieten, untersagen. Wozu dann Ihr Volksbegehren?

Diese Möglichkeit haben nur jene Gemeinden, die in ihrer Bauleitplanung für den Ausschluss von Mobilfunkanlagen ausdrücklich Sorge getragen haben. Die allermeisten bayerische Gemeinden nehmen bis heute ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Standorte von Mobilfunksendemasten allerdings nicht wahr. Durch die Einführung einer generellen Genehmigungspflicht wird sich dieser Zustand drastisch ändern. Auch die Bürger erhalten durch die erstmals öffentliche Behandlung von Standortplanungen im Wege des Genehmigungsverfahrens oft erst Kenntnis von geplanten Standorten und so die Möglichkeit, ihre Bürgerrechte durch Einflussnahme auf die Entscheidungsträger (zum Beispiel mittels Bürgerantrag, Bürgerbegehren usw.) wahrzunehmen. ...

http://www.bayerische-staatszeitung.de/index.jsp?MenuID=13&rubrikID=1&artikelID=2484

Tags:
Bauleitplanung, ödp, Bürgerbegehren, Bayerische Staatszeitung

Was nützt das Volksbegehren?

Raylauncher @, Sonntag, 19.06.2005, 20:01 (vor 6886 Tagen) @ Klaus Buchner

Diese Behauptung ist falsch. Der zweite Teil des Volksbegehrens ändert nämlich das Landesentwicklungsprogramm. Die dort festgeschriebenen Grundsätze müssen bei allen Planungen berücksichtigt werden, genauer: bei der Formulierung der sog. Flächennutzungspläne und der Bauleitplanung. Durch das Volksbegehren wird hier erstmalig das Wort "Gesundheitsvorsorge" eingeführt. Bisher spielte diese bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen keine Rolle. Das ist gerade der wesentliche Fortschritt, den das Volksbegehren bringt. Deshalb wird es auch von den Mobilfunkbetreibern und der Staatsregierung so heftig bekämpft.

Hallo Herr Buchner,

darin liegt ja gerade der Irrglaube dem die Initiatoren des VB unterliegen. Oder anders ausgedrückt: Entgegen besseren Wissens wollen diese der Bevölkerung weismachen, dass das VB in der Lage wäre, eine weitergehende Gesundheitsvorsorge zu leisten, als diese durch die Grenzwerte der 26. BImSchV ohnehin schon besteht.

Diese Grenzwerte schützen die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder, wie durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt wurde. An diesem Fakt würde das VB nicht das geringste ändern. Denn mit Einhaltung dieser durch Bundesgesetzgebung festgelegten Grenzwerte ist der Gesundheitsvorsorge definitiv Rechnung getragen. Ob das jetzt noch zusätzlich in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden würde, spielte überhaupt keine Rolle.

Im übrigen habe ich nicht gerade den Eindruck, dass das VB von den Netzbetreibern besonders bekämpft würde. Vorbehalte ggü. dem VB kommen eher von Seiten der Kommunen, da diese mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert und zum Sündenbock gemacht würden, obgleich
sie keinerlei zusätzliche Handhabe gegen eine Erteilung von Baugenehmigungen für Mobilfunkanlagen hätten.

Raylauncher

Was nützt das Volksbegehren?

Karl, Montag, 20.06.2005, 10:01 (vor 6886 Tagen) @ Raylauncher

Durch ständiges Wiederholen wird Ihre Argumentation nicht besser. Ihren Argumenten wurde schon widersprochen.
hier nachzulesen: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=4195&page=0&category=all&order=last_answer

Diese Grenzwerte schützen die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder

Falsch, bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte die die Grundlage der Standortbescheinigung bildet, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden. (Drucksache 14/7958 2002)
hier nachzulesen: http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407958.pdf

Richterliche Entscheidungen orientieren sich an unseren Gesetzen. Da unsere Regierung nur mit Freiwilligen Selbstverpflichtungen hantiert, fehlt die Grundlage, um hier anders zu entscheiden. Geschickt eingefädelt von den Regierungen einst CDU/FDP, dann SPD/Die Grünen.

Der Mobilfunkpakt II in Bayern ist ein Flop, da die Bürgermeister nicht mitentscheiden dürfen. Zu dieser Erkenntnis kam auch schon der Präsident des Bayer. Gemeindetages Uwe Brandl. Konsequentes Handeln fehlt. Wer sich nicht wehrt, darf sich nicht wundern wenn er bald nichts mehr zu sagen hat.

Was nützt das Volksbegehren?

Raylauncher @, Montag, 20.06.2005, 23:43 (vor 6885 Tagen) @ Karl

Diese Grenzwerte schützen die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder

Falsch, bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte die die Grundlage der Standortbescheinigung bildet, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden. (Drucksache 14/7958 2002) hier nachzulesen: http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407958.pdf

Richterliche Entscheidungen orientieren sich an unseren Gesetzen. Da unsere Regierung nur mit Freiwilligen Selbstverpflichtungen hantiert, fehlt die Grundlage, um hier anders zu entscheiden. Geschickt eingefädelt von den Regierungen einst CDU/FDP, dann SPD/Die Grünen.

Karl,
nennen wir die Sache doch mal beim Namen: Was ändert ein Passus bezüglich der Gesundheitsvorsorge für Mobilfunk im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm an der Bundesgesetzgebung? Rein gar nichts. Damit wäre dieser Passus, da er sich auf das durch Bundesgesetzgebung auch für Bayern verbindlich geregelte Immissionsrecht bezieht völlig unnütz und wirkungslos. Da sich die Gerichte an der Gesetzgebung orientieren, wie Sie richtig bemerken, würde auch kein Gericht einen derartigen Passus als relevant für die Rechtsprechung ansehen. So einfach ist das.

Raylauncher

neue Rechtsgrundlage

Karl, Dienstag, 21.06.2005, 10:06 (vor 6885 Tagen) @ Raylauncher

Richterliche Entscheidungen orientieren sich an unseren Gesetzen. Da unsere Regierung nur mit Freiwilligen Selbstverpflichtungen hantiert, fehlt die Grundlage, um hier anders zu entscheiden. Geschickt eingefädelt von den Regierungen einst CDU/FDP, dann SPD/Die Grünen.


Ist im Landesentwicklungsplan Gesundheitsvorsorge verankert, stellt sich immer noch die Frage wie dies ausgelegt wird.
Und genau da müssen die Bürgermeister tätig werden. Beispiele der Vorsorge gibt es einige, auf die ich nicht im einzelnen eingehen möchte, hier nur ein Beispiel, die Gemeinde Gräfelfing steuert das Problem über die Bauleitplanung.
Die Bürger haben die Möglichkeit Vorsorge einzuklagen da die Grenzwerte keine Vorsorgeprinzipien berücksichtigen.
Es eröffnet uns (in Bayern) eine neue Rechtsgrundlage.

Ich will nicht alles wiederholen was KlaKla zu diesem Thema schon geschrieben hat, deshalb hier den Link zu seinem Posting:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=4195&page=0&category=all&order=last_answer

neue Rechtsgrundlage

Raylauncher @, Dienstag, 21.06.2005, 18:04 (vor 6884 Tagen) @ Karl

Ist im Landesentwicklungsplan Gesundheitsvorsorge verankert, stellt sich immer noch die Frage wie dies ausgelegt wird. Und genau da müssen die Bürgermeister tätig werden. Beispiele der Vorsorge gibt es einige, auf die ich nicht im einzelnen eingehen möchte, hier nur ein Beispiel, die Gemeinde Gräfelfing steuert das Problem über die Bauleitplanung. Die Bürger haben die Möglichkeit Vorsorge einzuklagen da die Grenzwerte keine Vorsorgeprinzipien berücksichtigen. Es eröffnet uns (in Bayern) eine neue Rechtsgrundlage.

Karl,
die Frage, wie eine Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm ausgelegt werden wird, kann man sich durchaus stellen. Eine Antwort wird sich allerdings am Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" orientieren müssen. Damit wäre ein Passus rechtlich unwirksam, der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingriffe, wie das beim Immissionschutz der Fall wäre.
Im Kartext: An der rechtlichen Verbindlichkeit der 26.BImSchV würde sich nichts ändern und damit auch nichts an der gängigen Rechtsprechung. Klagen gegen befürchtete Gesundheitsschäden durch Mobilfunkanlagen, die den GW der 26.BImSchV einhalten, wären auch weiterhin erfolglos.

Da nun alle Argumente ausgetauscht sein dürften, möchte ich die Diskussion von meiner Seite nun beenden.

Raylauncher

Das bringt das Volksbegehren in jedem Fall

Franz, Dienstag, 21.06.2005, 23:52 (vor 6884 Tagen) @ Raylauncher

Beteiligung des Nachbarn
"Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen." (BayBO Art. 71, Abs. 1) http://www.bauordnung.at/bayern.pdf

Die Nachbarn werden also über das Bauvorhaben informiert bevor die Antenne auf dem Dach steht.
Nacht- und Nebelaktionen sind nicht mehr möglich.

Es wird noch mehr Protest geben. Noch mehr Ärger für die Betreiber, noch mehr Bürgerinitiativen.

neue Rechtsgrundlage

Karl, Mittwoch, 22.06.2005, 12:38 (vor 6883 Tagen) @ Raylauncher

Aber erfolgsversprechender ist Vorsorge über die Planungshoheit zu gewährleisten. Die Planungshoheit ist für die Gemeinde ein Grundrecht.
Diese zu beschneiden wird schwer.
Wenn man sich rein aufs Baurecht stützt und Standorte für die Betreiber ausweist, liegt es an den Betreibern ihr Netz danach auszurichten.
Die Genehmigungspflicht ist dabei ein wichtiger Baustein. Die Handlungen werden von den Gemeindevertreter bestimmt und nicht mehr von den Betreiber. Der Bürger hätte das Recht die Gemeinde zu klagen wie dies im einzelnen aussieht überlassen wir dann den Winkeladvokaten.
Die SPD zeigt einen anderen Weg, sie spricht davon den Grenzwert um den Faktor 10 zu senken. Was natürlich kein ernst zu nehmender Vorschlag ist. Die Art der Problembewältigung zeichnet ja die SPD aus. Ich erinnere an Hartz VI. :-)

neue Rechtsgrundlage

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.06.2005, 19:31 (vor 6883 Tagen) @ Karl

Ich erinnere an Hartz VI. :-)

Mensch, das ist ja eine galoppierende Verhartzung - ich dachte immer, die seien erst bei Hartz IV!

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Was nützt das Volksbegehren?

Pilot65, Freitag, 24.06.2005, 09:46 (vor 6882 Tagen) @ Raylauncher

Dieser Phrasen des "Nützt-ja-eh-alles-nix" - von wem auch immer - sind nun genug gedroschen worden.

Mit dieser "Rühr-Dich-nicht-sonst-tut's-nur-noch-mehr-weh"-Mentalität haben wir ja schon zum Thema Rußfilter genügend Erfahrung mit der deutschen Industrie gemacht. Wären Sie früh genug auf den Zeitgeist aufmerksam gewesen, wären alle Beteiligte (von Autoherstellern, Politikern und Bürgern) Gewinner gewesen. Stattdessen haben alle verloren.

Zum Thema: Angenommen, Raylauncher, ich gäbe Ihnen Recht. Was dann? Wie verhalte ich mich denjenigen gegnüber, die in Nähe von Sendern wohnen und offensichtlich gesundheitlich beeinträchtigt sind ohne die Realität so zu ignorieren wie Sie? Ich kenne einige Betroffene und ich habe mich persönlich von ihrem Schicksal überzeugt. Wegschauen gilt nicht, sonst akzeptieren sie die Folgen der Rußfilter-Debatte auch beim Mobilfunk. Daran liegt mir wenig.

Bitte geben Sie mir einen Rat, was ich denen sagen soll, damit ich guten Gewissens meine Aktivitäten einstellen kann (die kosten mich nämlich verdammt viel Zeit und Geld). Geben Sie mir einen Rat, was ich stattdessen (also statt Volksbegehren unterstützen) tun soll, was Ihrer Meinung nach wirkungsvoll wäre!

Kleiner Vorschlag: Am besten stellen Sie sich vor, Sie sagen es denjenigen ins Gesicht, die seit Jahren gesundheitlich beeinträchtigt sind. Einfühlungsvermögen und Mitgefühl dürfte Sie vielleicht vor Ignoranz bewahren.

Verantwortungsvolles Handeln statt Kopf in den Sand

KlaKla, Mittwoch, 06.07.2005, 08:41 (vor 6870 Tagen) @ Klaus Buchner

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann eine Gemeinde die Genehmigung von Sendemastenstandorten aus Vorsorgegründen verweigern. Hebt das Landratsamt die Entscheidung wieder auf, hat die Gemeinde ein Widerspruchsrecht.

Die Gemeinde kann ferner eine vorübergehende Veränderungssperre erlassen und die gewonnene Zeit nutzen, um eine Vorsorgeplanung im Bebauungsplan zu verankern. Hierfür kann sie ein Fachbüro beauftragen, das unabhängig von der Mobilfunkindustrie ermittelt, wo die Sendemasten am sinnvollsten zu plazieren sind. Im Rahmen dieser Vorsorgeplanung können auch Tabuzonen ausgewiesen werden. Nach der gängigen Rechtsmeinung und Rechtssprechung kann die Gemeinde diese Vorgehensweise mit dem Orts- und Landschaftsbild, der Gesundheitsvorsorge und neuerdings auch mit dem "sozialen Frieden" im Ort begründen.
Ein erfolgreiches Volksbegehren verleiht der Gesundheitsvorsorge weitaus mehr Gewicht. Da die Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind, sondern nur unmittelbar nachgewiesene Gefahren verhindern sollen, gibt die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm (LEP) den Gemeinden mehr Möglichkeiten, ungeeignete Standorte abzulehnen.

Würde die Gemeinde nur Nein zu einzelnen Standorten sagen und sonst nichts tun, bestünde tatsächlich die Gefahr, dass die Mobilfunkbetreiber vor Gericht Recht bekämen. Verbindet die Gemeinde ihr Nein jedoch mit einer grundsätzlichen Vorsorgeplanung sowie mit der Ausweisung von Tabuzonen und erlaubten Standorten, lassen sich viele problematische Standorte verhindern.

Bedingt kann man heute schon danach handeln. Aber die überwiegenden Mehrheit der politischen Volksvertretern sind die Einflussmöglichkeiten eher unangenehm, weil sie lieber mangels Zuständigkeit untätig bleiben wollen (Vogel Straußpolitik).

Der Gemeindetag ist die Lobbyvertretung der Bürgermeister.
Er plädiert für den freiwilligen Mobilfunkpakt II, weil es damit jedem Bürgermeister frei steht, ob er für seine Gemeinde ein Mobilfunkkonzept erarbeiten lassen will oder nicht. Das Volksbegehren sieht dagegen eine gesetzliche Mitwirkung aller bayerischen Bürgermeister vor. Anders als der Gemeindetag lehnt der Städtetag den Mobilfunkpakt II wegen seiner Wirkungslosigkeit ab.

Pikanterweise war es aber der Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl selbst, der im Jahr 2003 das Volksbegehren gegenüber der ödp angeregt hat. Jetzt muss er sich der Mehrheit der Bürgermeister beugen.

Verantwortungsvolles Handeln statt Kopf in den Sand

Schutti @, Mittwoch, 06.07.2005, 22:33 (vor 6869 Tagen) @ KlaKla

Würde die Gemeinde nur Nein zu einzelnen Standorten sagen und sonst nichts
tun, bestünde tatsächlich die Gefahr, dass die Mobilfunkbetreiber vor
Gericht Recht bekämen. Verbindet die Gemeinde ihr Nein jedoch mit einer
grundsätzlichen Vorsorgeplanung sowie mit der Ausweisung von
Tabuzonen und erlaubten Standorten, lassen sich viele problematische
Standorte verhindern.

Grundsätzlich Zustimmung von mir.
Es reicht nicht einfach zu sagen "Dort draussen zwischen Maschinenhalle und Kläranlage stört der Mast nicht, dort dürft ihr ihn hinbauen" sondern der Standort muss auch geeignet sein für seine Aufgabe.
Leider sind viele Leute die verlangen dass nur mehr ausserhalb der Wohngebiete Antennen montiert werden dürfen dass ja die Wohngebiete versorgt werden sollen.
Bei kleinen Ortschaften geht es eventuell noch aber sobald die Bevölkerungsdichte zunimmt müssen wohl oder übel Antennen innerhalb des bebauten Gebietes montiert werden.
An den Antennen sieht man allerdings nicht wie stark diese Senden, lediglich Kleinzellen haben einfachere und kleinere Antennen.
Volle Leistung macht im stark bebauten Gebiet keinen Sinn da die Zellen eher klein sind.


Schutti

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