Handy und Öffentlicher Nahverkehr (Allgemein)

caro, Dienstag, 12.08.2008, 14:43 (vor 5759 Tagen)

Karlsruhe (dpa) - Kündigung und Strafanzeige: Ein Straßenbahnfahrer hat eigene Nacktfotos auf das Handy eines weiblichen Fahrgastes geschickt und sich damit mächtig Ärger meingehandelt. «Das ist schon ein sehr absonderlicher Fall>, sagte am Dienstag ein Sprecher der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und bestätigte damit einen Bericht der «Badischen Neusten Nachrichten>. Der Mann sei nach dem Vorfall vom 23. Juli sofort suspendiert und inzwischen fristlos gekündigt worden. Die junge Frau habe Strafanzeige erstattet.

Handy und Öffentlicher Nahverkehr

H. Lamarr @, München, Dienstag, 12.08.2008, 21:37 (vor 5759 Tagen) @ caro

«Das ist schon ein sehr absonderlicher Fall>

Offenkundig hat der Fahrer das mit dem "öffentlichen Nahverkehr" irgendwie falsch verstanden :-D.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Fragen über Fragen

Kuddel, Mittwoch, 13.08.2008, 00:06 (vor 5759 Tagen) @ caro

-Woher hatte der Straßenbahnfahrer die Nummer des Handy's ?
-Wenn er die Nummer nicht hatte, auf welchen Weg gelangten die Fotos aufs Handy ?
-Verschickte das Handy des Weibchens vielleicht pro-aktiv Kontaktanzeigen/Einladungen via Bluetooth ?
-War die Frau Amerikanerin ?
-Zeigten die Fotos Ihn selbst oder nur seine Ideal-Vorstellungen einer Partnerin ?

-Mit welcher Begründung wurde der Mann suspendiert und wie war der Wortlaut der Strafanzeige ?

Ami go home - oder was?

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.08.2008, 00:14 (vor 5759 Tagen) @ Kuddel

-War die Frau Amerikanerin ?

Ich steh' aufm Schlauch: Muss ich jetzt wegen Diskriminierung fremder Staatsangehöriger einschreiten - oder was hat es mit der Frage nach der Nationalität für eine Bewandnis?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Ami go home - oder was?

AnKa, Mittwoch, 13.08.2008, 02:05 (vor 5759 Tagen) @ H. Lamarr

-War die Frau Amerikanerin ?

Ich steh' aufm Schlauch: Muss ich jetzt wegen Diskriminierung fremder Staatsangehöriger einschreiten - oder was hat es mit der Frage nach der Nationalität für eine Bewandnis?

Ich vermute, das bezieht sich auf die strengere Auslegung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung in den USA. Nicht jede Frau hierzulande zeigt sowas gleich an.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Ami go home - oder was?

caro, Mittwoch, 13.08.2008, 15:55 (vor 5758 Tagen) @ AnKa

Ich vermute, das bezieht sich auf die strengere Auslegung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung in den USA. Nicht jede Frau hierzulande zeigt sowas gleich an.

Das hängt stark vom Aussehen des Täters ab ;-)

Antworten

Doris @, Mittwoch, 13.08.2008, 22:16 (vor 5758 Tagen) @ Kuddel

Ich weiß was :-)

-Woher hatte der Straßenbahnfahrer die Nummer des Handy's ?

Die hatte er nicht..

-Wenn er die Nummer nicht hatte, auf welchen Weg gelangten die Fotos aufs Handy ?

Ohne die Handy Nummer der Frau zu kennen, hatte der Mann sich der Blue-Tooth Technik bedient. Damit können Bilder innerhalb eines Umkreises von wenigen Metern verschickt werden an alle eingeschalteten Handys, die zufällig ebenfalls diese Funktion eingeschaltet haben. Ob noch andere Mitfahrende die Bilder bekommen haben, ist nicht bekannt. Die Frau habe sich umgeschaut, nachdem die Nacktfotos auf ihrem Handy erschienen, und dabei den Fahrer in der Kabine beim Senden gesehen.

Vielleicht wären die Photos noch soweit ganz ok gewesen, aber als sie den Fahrer in der Kabine sah....

-Verschickte das Handy des Weibchens vielleicht pro-aktiv Kontaktanzeigen/Einladungen via Bluetooth ?

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-War die Frau Amerikanerin ?

Sie meinen prüde oder "klagefreudig", wie es den Amerikanern nachgesagt wird.

-Zeigten die Fotos Ihn selbst oder nur seine Ideal-Vorstellungen einer Partnerin ?

Ich befürchte ihn selbst ;-) Hätte er diese verschickt, wäre ihm evtl. die Handynummer der Dame sicher gewesen..

-Mit welcher Begründung wurde der Mann suspendiert

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Auf den Beschuldigten könnte nun ein Verfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses oder der Verbreitung pornographischer Schriften zukommen. Beides wird je nach Fall mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis von bis zu einem Jahr geahndet.

und wie war der Wortlaut der Strafanzeige ?

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Ami go home - oder was?

AnKa, Donnerstag, 14.08.2008, 10:47 (vor 5758 Tagen) @ caro

Ich vermute, das bezieht sich auf die strengere Auslegung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung in den USA. Nicht jede Frau hierzulande zeigt sowas gleich an.


Das hängt stark vom Aussehen des Täters ab ;-)

Könnte stimmen. War der Straßenbahnschaffner etwa dunkelhäutig?
Oder wirkte er in anderer Hinsicht wie ein nicht-(blond/blauäugig/waschbrettbauchgebizepster) Ausländer?

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Antworten

AnKa, Donnerstag, 14.08.2008, 10:51 (vor 5758 Tagen) @ Doris

Ohne die Handy Nummer der Frau zu kennen, hatte der Mann sich der Blue-Tooth Technik bedient. Damit können Bilder innerhalb eines Umkreises von wenigen Metern verschickt werden an alle eingeschalteten Handys, die zufällig ebenfalls diese Funktion eingeschaltet haben. Ob noch andere Mitfahrende die Bilder bekommen haben, ist nicht bekannt. Die Frau habe sich umgeschaut, nachdem die Nacktfotos auf ihrem Handy erschienen, und dabei den Fahrer in der Kabine beim Senden gesehen.

Es könnte also sein, dass er die Dame gar nicht gemeint hat, oder?

Dann wäre ein unverzüglicher Rausschmiss ein bißchen verfrüht. Kritikwürdig ist aber jedenfalls, dass der Mann im Dienst mit seinem Handy zugange ist. Wobei zu hoffen ist, dass sich das schändliche Vorkommnis während einer Haltepause abgespielt hat.

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Lieber Cyber-Exhibitionist als ES

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 14.08.2008, 12:53 (vor 5758 Tagen) @ AnKa

Es könnte also sein, dass er die Dame gar nicht gemeint hat, oder?

Dann wäre ein unverzüglicher Rausschmiss ein bißchen verfrüht.

Ihre Toleranzschwelle für diesen Cyber-Exhibitionisten liegt erkennbar weit über der für ES - wie kommt das?

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Exhibitionist oder nicht....

AnKa, Donnerstag, 14.08.2008, 16:03 (vor 5757 Tagen) @ H. Lamarr

Es könnte also sein, dass er die Dame gar nicht gemeint hat, oder?

Dann wäre ein unverzüglicher Rausschmiss ein bißchen verfrüht.


Ihre Toleranzschwelle für diesen Cyber-Exhibitionisten liegt erkennbar
weit über der für ES - wie kommt das?

Warum diese Frage? Habe ich gefordert, man müsse "ES" von ihrer Arbeitsstelle entfernen?

Dem "Exhibitionisten" (an unseren Kiosken erscheinen jede Woche, frei sichtbar für uns alle, Neue) würde ich raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Maßnahme ist zu hart. Eine Abmahnung hätte es wohl auch getan. Im gegebenen Fall hat der Tram-Schaffner nicht wirklich einen Schaden verursacht. Man muss Menschen eine zweite Chance geben. Das ist für mich ein unverzichtbarer Bestandteil von zivilisiertem Miteinander.

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