Forschungslücke bei W-LAN in Flugzeugen? (Allgemein)
Vor ein paar Monaten haben wir im Forum über diverse Verwirrungen in Bezug auf die Zulassung von W-LAN in Flugzeugen berichtet. Jetzt kommt noch eine Merkwürdigkeit hinzu:
Auf einer Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes LBA mit Stand vom 22. November 2005 findet sich folgender Text:
Zur Untersuchung der Auswirkung des Betriebes von elektronischen Geräten an Bord von Luftfahrzeugen auf das Flugzeug und seine Systeme wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bei der IABG--Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Hier werden die Ergebnisse des Forschungsberichtes FE-NR. L-5/98-50 173/98 veröffentlicht.
Jetzt möchte man meinen, dass in der genannten Untersuchung auch die Wirkung von W-LAN (und Handys) in Flugzeugen geprüft wurde. Dies aber ist nicht der Fall. Das LBA hat mir freundlicherweise den 143 Seiten umfassenden Forschungsbericht zur Verfügung gestellt. Und dort heißt es: In der ersten Messkampagne und Untersuchungsphase lag ein besonderer Schwerpunkt in der Bewertung des Gefährdungspotentials von CD-Abspielgeräten. In der zweiten Messkampagne wurden typische elektronische Geräte (CD-Player, Radio, Walkman, Discman, Notebook, Camcorder u.a.m.) nach verschiedenen Prüfverfahren vergleichend
untersucht, um auch den Einfluss der Messverfahren auf die ermittelten Emissionswerte abschätzen zu können.
Von W-LAN keine Spur! Damit es nicht in "u.a.m." versteckt enthalten ist, habe ich das PDF des Berichts nach "Wireless", "WLAN" und "W-LAN" durchsucht - ohne einen einzigen Treffer. Ich trau' mich daher zu behaupten, dass die Untersuchung zwar allerlei Gerätschaft der Unterhaltungselektronik unter die Lupe genommen hat, nicht aber vom Gefährdungspotenzial her viel interessantere Geräte wie Handys und Notebooks mit eingebauter W-LAN-Karte. Warum dies so ist weiß ich nicht, vielleicht gibt es dazu noch andere Untersuchungen, auf die das LBA auf seiner Webseite jedoch nicht hinweist. Angesichts der untersuchten Gerätschaft entsteht jedenfalls der ungewollte Eindruck, dass Kamele am Nordpol gesucht wurden. Denn das Endergebnis der Untersuchung lautet: Die erzielten Ergebnisse fanden auch bei der im Juni 2000 erfolgten Novellierung der LuftEBV ihren Niederschlag. Insgesamt bestätigt das Forschungsvorhaben, dass die Regelungen der LuftEBV im Grundsatz angemessen und sachgemäß sind. Also: kein Handlungsbedarf, die geltenden Regelungen decken alles ab.
Ich konnte bis heute im Internet keine amtliche Erklärung dafür finden, dass W-LAN in Flugzeugen für die Flugsicherheit unbedenklich ist.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –