Irrtümer über Irrtümer (Allgemein)
Die Fakten sehen anders aus:
Die Grenzwerte, auf die Professor Wolfgang Langguth verweist, sehen in Deutschland so aus: DIN/ VE 0848 für die Bevölkerung Strahlung bis zu 10.000.000µWm². Was sagen denn andere zu diesen Werten?
Die DIN/VDE 0848 ist die Messvorschrift, darin wird aber nichts über die Höhe der Grenzwerte ausgesagt. Diese stehen in der 26. BImSchV.
Paris, im Jahr 2003 festgelegt: Die Summe aller Anlagen (Hochfrequenz) darf 16.000 µWm² sein.
Das ist nur die halbe Wahrheit, denn: Das ist die zeitliche Mittel über 24 Stunden, dazu gemittelt über drei Stellen in der Wohnung. Ausserdem ist es kein MUSS, sondern ein anzustrebender Zustand. Die gesetzlichen französischen Grenzwerte gemäss ICNIRP sind davon unabhängig weiterhin gültig.
Das EU-Parlament hat im Jahr 2001 die Empfehlung ausgesprochen, den Grenzwert auf 100 µWm² zu senken.
Das ist falsch. Nicht das EU-Parlament hat diese Empfehlung ausgesprochen, sondern Dr. Hyland in einem Papier an das EU-Parlament (STOA-Report).
In Australien gilt seit 2002 10 µWm².
Das ist falsch. In Australien gelten Grenzwerte gemäss ICNIRP. Es gab vereinzelte lokale Versuche, in bestimmten Gebieten (z. B. Neu-Südwales) geringere Grenzwerte einzuführen, doch das hatte vor Gericht nie Bestand und wurde nirgendwo durchgesetzt.
RDW
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- Grenzwert in Paris, Australien -
KlaKla,
07.11.2006, 08:25
- Irrtümer über Irrtümer - RDW, 07.11.2006, 20:01