Attendorner Rechtsauffassung (Allgemein)

balu2003, Sonntag, 08.10.2006, 17:39 (vor 6409 Tagen) @ H. Lamarr

siehe auch:

Mobilfunkanlagen - gerichtliche Entscheidungen aus kommunaler Sicht
Weit verbreitet ist die Annahme, den Mobilfunknetzbetreibern ggü. ohnmächtig zu sein und Bauanträge bzw. Ausnahmen und Befreiungen gleichsam abnicken, das gemeindliche Einvernehmen erteilen und sich jeder restriktiven Planungsbemühung wegen voraussehbarer Nichtigerklärung vor den Verwaltungsgerichten enthalten zu müssen. Auch wenn viele Entscheidungen im Tenor hierauf hinauszulaufen scheinen, lohnt sich stets eine Lektüre der jeweiligen Begründung, denn hier offenbaren sich oftmals einerseits Argumentationsschwächen und andererseits auch Fehler im Vorgehen der Mobilfunkgegnerschaft bzw. beklagten Bauaufsicht und planenden Kommune, damit Ansatzpunkte für ein künftig erfolgreicheres Vorgehen. Deshalb sollen einige sehr bedeutsame Entscheidungen einer Analyse unterzogen werden, um aufzuzeigen, daß doch Wege zu einer regulativen, möglichst umweltschonenden Standortfindung gangbar sind, ohne Mobilfunk per se auszuschließen. Eingegangen wird dabei auch darauf, daß - jedenfalls für UMTS - kein öffentlicher Versorgungsauftrag besteht, eine Position, die mittlerweile auch der Städte- und Gemeindebund NRW einnimmt.

Vortrag von Rechtsanwalt Dr. jur. Wolf Richard Herkner auf dem Seminar "Mobilfunk - Das können Kommunen tun!" in Attendorn am 05.07.2006.
Quelle: http://www.kanzlei-herkner.de/service/juri/mobilfunk.htm

Tags:
Herkner, Attendorn, Rechtsauffassung


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