11,23 % Grenzwertausschöpfung (Allgemein)
Das IZMF wird nicht müde, kleine und kleinste Grenzwertausschöpfungen bei seinen Messkampagnen zu finden und öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. In aller Regel ist die Grenzwertausschöpfung stets irgendein kleiner Nachkommawert.
Die Gemeinde Ismaning (bei München) kann jedoch mit opulenten 11,23 % Grenzwertausschöpfung (bezogen auf Feldstärke bei Maximalauslastung) aufwarten. Die Erklärung für den hohen Wert ist, dass hier nicht nur der Mobilfunk, sondern auch der Rundfunk berücksichtigt wurde. Dies wird bei Grenzwertdiskussionen immer gerne übersehen, dass nämlich die Grenzwerte nicht für den Mobilfunk reserviert sind, sondern für alle Sender elektromagnetischer Wellen gelten. Und dieser Nicht-Mobilfunkanteil kann durchaus beachtliche Dimensionen annehmen. Lässt man im oben genannten Fall den Rundfunk weg und misst nur die Maximalbelastung durch Mobilfunk, beträgt die Grenzwertausschöpfung lediglich 0,34 %.
Merkregel: Die 0,34 % Grenzwertausschöpfung (100 µW/m²) beim Mobilfunk sagen nichts über die tatsächliche Feldbelastung aus, wenn andere Hochfrequenzquellen wie hier der Rundfunk einfach ignoriert werden. Anstelle der 100 µW/m² durch Mobilfunk herrschen am Messort mit 11,23 % Grenzwertausschöpfung nämlich üppige 234,8 mW/m² durch Mobilfunk + Rundfunk.
Bei dem besagten Messort handelt es sich um einen Garten, der offenbar in der Nähe eines Rundfunksenders liegt. Ob die Menschen, die den Garten nutzen, unter dem so genannten Mikrowellensyndrom leiden, ist nicht bekannt.
Quelle: Messbericht der Stadt Ismaning (PDF, 18 KByte)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –