„Rechtsfragen zum Mobilfunk“ vom BfS (Allgemein)
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Rechtsfragen zum Mobilfunk" (FAQs)
1. Kann das BfS im Einzelfall gegen eine Mobilfunkanlage einschreiten?
2. Welche Aufgaben hat das BfS im Zusammenhang mit dem Mobilfunk zu erfüllen?
3. Was verbirgt sich hinter der Abkürzung "26. BImSchV"?
4. Wo sind die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte rechtlich verankert?
5. Wird die 26. BImSchV in absehbarer Zeit überarbeitet?
6. Welche Behörden überprüfen, ob eine bestimmte Mobilfunkanlage die geltenden Grenzwerte einhält?
7. Ist die Einbeziehung kommunaler Verwaltungen bei den Entscheidungen zur Errichtung der Mobilfunkanlagen rechtlich geregelt?
8. Was beinhaltet die Vereinbarung vom 09. Juli 2001 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern?
9. Was beinhaltet die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 06. Dezember 2001?
10. Ist die Einhaltung der Vereinbarung vom 09. Juli 2001 und der freiwilligen Selbstverpflichtung vom 06. Dezember 2001 einklagbar?
11. Welche Erfahrungen wurden mit der freiwilligen Selbstverpflichtung vom 06. Dezember 2001 gemacht?
Weitere Fragen hier
Quelle: Bundeamt für Strahlenschutz (BfS)
Stand vom 15.07.2004
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