ChatGPT schnallt Gigaherz-Jakob auf den Prüfstand (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.08.2025, 20:27 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

In seinem Beitrag behauptet Jakob:

22’000 in Betrieb befindliche Mobilfunk-Sendeanlagen der Schweiz verfügen über keine rechtskonforme Baubewilligung mehr.

ChatGPT, was meinst du: Schwachfug oder wahr?

Das klingt nach einer massiven Übertreibung (Schwachfug). Ich erkläre dir, warum:

1. Was das Urteil tatsächlich sagt
► Das Verwaltungsgericht Zürich hat im Fall VB.2024.00753 eine konkrete Baubewilligung aufgehoben, weil die Dokumentation (Standortdatenblatt, Antennendiagramme, Abdeckungskarten etc.) unvollständig war.
► Es hat dabei verschärfte Anforderungen an die Dokumentation formuliert, die künftig in allen Baugesuchen berücksichtigt werden müssen.
► Das Gericht hat nicht festgestellt, dass alle bestehenden Baubewilligungen automatisch ungültig sind.

2. Reichweite des Urteils
► Das Urteil entfaltet Präzedenzwirkung: Andere Kantone und Gerichte werden sich daran orientieren, und Baubehörden müssen ihre Praxis anpassen.
► Es wirkt nicht automatisch rückwirkend auf bereits rechtskräftige Bewilligungen.
► Nur wenn jemand gegen eine bestehende Anlage Beschwerde erhebt und sich auf die neuen Anforderungen beruft, könnte eine Bewilligung im Einzelfall überprüft und allenfalls aufgehoben werden.

3. Jakobs Behauptung
"22’000 in Betrieb befindliche Mobilfunk-Sendeanlagen der Schweiz verfügen über keine rechtskonforme Baubewilligung mehr."

► Zahl „22’000“ = ungefähr die Gesamtzahl der Mobilfunk-Sendeanlagen in der Schweiz (Nein, das ist die Anzahl der Standorte, die Anzahl der Sendeanlagen ist erheblich größer, siehe auch hier; Anm. Postingautor)
► Behauptung: jede einzelne Bewilligung rechtswidrig → das ist schlicht falsch.
► Korrekt ist: Viele Baubewilligungen wurden nach der bisherigen Praxis erteilt, die nun vom VG Zürich als ungenügend dokumentiert kritisiert wurde. Das heißt, sie könnten bei einer gerichtlichen Überprüfung angreifbar sein – aber sie sind nicht automatisch nichtig.

Fazit
Die Aussage von Jakob ist nicht wahr, sondern Schwachfug. Richtig wäre: Das Urteil stellt die bisherige Bewilligungspraxis infrage. Viele Bewilligungen könnten bei einer Anfechtung Probleme bekommen, sind aber weiterhin gültig, solange sie nicht im Einzelfall aufgehoben werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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