Thüringen: Der Mast muss nicht weg, sondern gekappt werden (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 24.05.2025, 12:24 (vor 21 Stunden, 7 Minuten)

Streit in Thüringen. Die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm verlangte vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vom Landkreis Hildburghausen die nachträgliche Baugenehmigung für eine bereits 1993 stattgefundene Erhöhung des Sendemasten Suhl auf dem Großen Erleshügel im Thüringer Wald. Der Sendemast wird für Radio und Mobilfunk genutzt. Der Landkreis hingegen sperrt sich gegen das Begehren, weil in der Nähe ein Flugplatz ist und klagte seinerseits auf den Abriss des Sendemasten. Einer Meldung von "inSüdthüringen" zufolge hat es jetzt einen Vergleich gegeben, der Sendemast darf stehenbleiben, muss aber auf Kosten der Deutschen Funkturm auf die Höhe gekappt werden, die er vor der Erhöhung 1993 hatte.

Quelle: https://www.satellifax.de/mlesen.php?id=2e0fe41c01086c2198341ee465318bb8

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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