Petitionen an Deutschen Bundestag: Quorum auf 30'000 gesenkt (Allgemein)

Gast, Freitag, 28.06.2024, 00:24 (vor 149 Tagen)

Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert.

Änderungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem sogenannten 109er-Verfahren. Einem entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen schlossen sich bei der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am Mittwoch, 26. Juni 2024, auch die AfD-Fraktion sowie die Gruppe Die Linke an. Die Unionsfraktion stimmte dagegen und legte einen eigenen Antrag vor, der jedoch keine Mehrheit fand. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert. mehr ...

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