Staatsfeindliche Gesinnung: Grenze zur Strafbarkeit (Allgemein)
Nicht nur politisch am linken oder rechten Rand aktive Personen zeigen staatsfeindliche Gesinnung, mMn surfen auch einige radikale Mobilfunkgegner diese Welle. Strafbar ist hierzulande die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Doch wo genau ist hier die Grenze zwischen gerade noch erlaubt und verboten? Die Wissenschaftlichen Dienste am Deutschen Bundestag geben dazu Auskunft.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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