Schwarzenburg: Gigaherz-Jakob vs. Bewilligungsbehörde (Allgemein)

Gast, Dienstag, 05.09.2023, 15:16 (vor 474 Tagen) @ H. Lamarr

► Die Einsprechenden erheben fristgerecht Beschwerde gegen den Entscheid bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD).

Eine Beschwerde bei der BVD ist für den Einsprechenden noch kostenlos. Beim Verwaltungsgericht ist hingegen ein Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'500 einzuzahlen. Wenn die Beschwerde abgelehnt wird werden davon die Gerichtskosten bezahlt, allenfalls wird noch eine Nachzahlung fällig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum