ÖDP droht das Aus bei Europawahlen (Allgemein)
Nach Abschaffung der Sperrklausel bei Europawahlen zog 2014 erstmals ein ÖDP-Kandidat mit 0,6 Prozent der Stimmen ins Europaparlament ein. Bei der Wahl 2019 schaffte die ÖDP 1,0 Prozent der Stimmen und stellte erneut einen EP-Abgeordneten. Doch jetzt ist die Wiedereinführung der Sperrklausel bei Europawahlen im Gespräch. Kommt sie, wird die ÖDP nach zwei Legislaturperioden mit ziemlicher Sicherheit ab 2024 nicht mehr im Europaparlament vertreten sein.
Berlin: (hib/JOH) Verfassungsexperten halten die durch einen EU-Ratsbeschluss geforderte Einführung einer Sperrklausel bei den Europawahlen in Deutschland mehrheitlich für zulässig. Ob diese allerdings über das unionsrechtlich geforderte Minimum von zwei Prozent hinausgehen darf und das dafür notwendige Zustimmungsgesetz Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit passieren muss, war am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses umstritten.
Der Rat der Europäischen Union hatte am 13. Juli 2018 eine Änderung des Europäischen Direktwahlakts (DWA) beschlossen. Der sogenannte Direktwahlakt 2018 (DWA 2018) sieht die Einführung einer Sperrklausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament in einer Spannbreite von zwei bis fünf Prozent vor. Sowohl die Bundesregierung als auch die Unionsfraktion haben dazu jeweils gleichlautende Entwürfe für ein Zustimmungsgesetz (20/6821, 20/4045) vorgelegt. Ein weiterer Gesetzentwurf (20/4046) der Union zielt auf eine entsprechende Änderung des Europawahlgesetzes (EuWahlG).
Im Mittelpunkt der Debatte über die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit standen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 und 2014. Ihnen zufolge sind Sperrklauseln bei den Europawahlen unvereinbar mit dem Grundgesetz, vorher vorhandene Mindestschwellen wurden daraufhin gekippt. weiter ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –