Gigaherz-Jakob lebt! (Allgemein)
Anlässlich der Jahreshauptversammlung seines Vereins am 25. Februar 2023 hatte Hans-U. Jakob (84) im Vorfeld angekündigt, diesmal seinen Posten als Präsident aus Altersgründen wirklich zur Verfügung zu stellen. Ich schreibe "wirklich" weil Jakob dies erstmals bereits für die Jahreshauptversammlung 2016 angekündigt hatte – und dann doch auf unbestimmte Zeit weiter machte. Nun wollte er also 2023 seinen Stuhl wieder frei machen.
Doch mehr als zwei Wochen nach der Versammlung ist den Auguren noch immer nicht klar, ob Jakob diesmal seine Ankündigung wahr machte oder nicht. Üblicherweise berichtet er zeitnah über den Verlauf der Veranstaltung, diesmal aber macht er es spannend. Gegen einen Machtwechsel spricht, dass Jakob im Impressum seiner Website noch immer als Präsident geführt wird und er sich möglicherweise am Stuhl des Präsidenten festgeklebt hat. Für einen Machtwechsel spricht, dass Jakob sein Pinocchio-Image festigen würde, lässt er seiner Ankündigung abermals keine Taten folgen.
Die Sorge, Jakob könnte etwas passiert sein, hat er heute zerstreut. Er lebt und muss wohlauf sein, denn er verbreitet wie eh und je auf seiner Website Desinformation. Jüngster Streich des alten Mannes ist seine Behauptung, 40 Prozent aller Mobilfunk-Sendeanlagen in der Schweiz seien mechanisch falsch eingestellt.
In der Schweiz gibt es gegenwärtig schätzungsweise 20'000 Standorte mit Mobilfunkantennen, 25 davon wurden im Kanton Schwyz 2022 geprüft und bei zehn gab es Beanstandungen. Von dieser höchst dünnen Datenbasis ausgehend "berechnet" Jakob die Fehlerquote 40 Prozent und stülpt das wacklige Ergebnis der gesamten Schweiz über. Das bringen nur Laien fertig, zumal Jakob zu seinen Ungunsten vergessen hat zu erwähnen, dass mindestens 40 Prozent der Antennen falsch montiert sind. Denn statt zehn von 25 geprüften Antennen hätten ja auch elf oder mehr Grund zur Beanstandung geben können. Um vom Unsinn seiner "Berechnung" abzulenken, schmückt der Ex-Elektriker seinen Beitrag mit einem scheinbar kompliziert wirkenden Antennendiagramm und streut eine Prise von seinem üblichen Technik-Kauderwelsch ein, beides auch, um Laien Kompetenz vorzugaukeln.
Entscheidender für die Einstufung von Jakobs Alarmmeldung in die Kategorie Stuss ist jedoch etwas anderes, was er geflissentlich verschweigt. In der Pressemitteilung des zuständigen Schwyzer Amtes, Jakob erspart einem diesmal freundlicherweise die Linksuche nach seiner Quelle, steht klipp und klar:
[...] Häufigkeit und Ausmass der festgestellten Abweichungen waren in den letzten Kontrolljahren tendenziell rückläufig. So fanden die beauftragten Messfirmen im Jahre 2021 lediglich bei 7 von 25 kontrollierten Standorten geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe einzelner Antennen. 2022 zeigte sich ein durchzogenes Bild. Von 25 kontrollierten Standorten wiesen 10 Standorte Abweichungen auf. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen nennenswerten Einfluss auf die Strahlungsimmissionen in den umgebenen Gebäuden hatten. [...]
Womit Jakobs Alarmmeldung zur banalen Desinformation zusammenschrumpft.
Das also war der Faktencheck von Jakobs erster Desinformation nach der Jahreshauptversammlung seines Vereins am 25. Februar 2023. Seine letzte Desinformation vor der Jahreshauptversammlung datiert vom 22. Februar 2023, es könnte auch der 23. Februar gewesen sein, Jakob ist sich da selbst nicht sicher. Titel: Bundesgericht verbietet Dauerfunk bei Funk-Wasserzählern.
Auch bei diesem Werk war der Präsident auf Abruf nicht in der Lage, einen vorhandenen Text zutreffend zu erfassen. Das ist bei Texten von Juristen zugegebenermaßen nicht so einfach wie bei Pressemitteilungen, doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wer verständig ist und sich das Urteil 1C_273/2020 des Schweizer Bundesgerichts vom 5. Januar 2021 in aller Ruhe durchliest, wird schnell merken, wo die kognitiven Fähigkeiten des Gigaherz-Präsidenten an ihre Grenzen gestoßen sind. Möglicherweise leidet Jakob alternativ an der unter organisierten Mobilfunkgegnern grassierenden Seuche Nimia cupiditas disinformation, die sich bei ihm durch unheilbares Weglassen entscheidender Textpassagen pathologisch bemerkbar macht .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Gigaherz-Jakob lebt!
Die Sorge, Jakob könnte etwas passiert sein, hat er heute zerstreut. Er lebt und muss wohlauf sein, denn er verbreitet wie eh und je auf seiner Website Desinformation. Jüngster Streich des alten Mannes ist seine Behauptung, 40 Prozent aller Mobilfunk-Sendeanlagen in der Schweiz seien mechanisch falsch eingestellt.
Und er hat mal wieder meinen persönlichen Lieblings-Stuss von sich gegeben:
Das bedeutet, von einem vertikalen Dämpfungsfaktor von 10 auf 3dB zu wechseln. Das wären dann 7dB weniger Dämpfung.
Was an einem OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) in Mikrowatt pro m2 gerechnet um Faktor 5mal mehr und in V/m gerechnet um Faktor 2.2mal mehr Strahlung bedeutet.
Diese Aussage löst bei mir immer wieder Kopfschütteln aus. Die Dämpfung in dB bezieht sich immer auf die Leistung, damit sollte eigentlich klar sein, welcher dieser beiden Faktoren der richtige ist.
Die Aussage von Jakob wäre so, als wenn ich sagen würde: Die Lebenshaltungskosten in Euro sind in den letzten 6 Monaten um 10% gestiegen, in Schweizer Franken gerechnet sogar um 15%
Gigaherz-Jakob lebt!
Und er hat mal wieder meinen persönlichen Lieblings-Stuss von sich gegeben:
Ja was erwarten Sie denn von einem Ex-Elektriker, der schon die Stromleitungen gelegt hatte, bevor der liebe Gott sprach "Es werde Licht"?
Mir ist soeben an Jakobs jüngsten Werk noch etwas anderes aufgefallen. Zu seiner schönen Grafik schreibt er:
"Bei einem lediglich um lausige, mechanisch um 2°zu tief eingestellten vertikalen Abstrahlwinkel kann das Antennendiagramm von der blauen auf die rote Linie wechseln."
Nö, der wackere Sendemastenfäller irrt auch hier. Vielleicht ist der "Doyen" der Schweizer Mobilfunkgegner zu allen seinen Defiziten auch noch farbenblind. Wird der Downtilt um lausige 2° tiefer eingestellt als bewilligt, "wechselt" das Antennendiagramm genau umgekehrt von der roten Linie (bewilligte Einstellung) auf die blaue (falsche Einstellung). Doch auch das ist noch nicht alles: Das Amt sagt in seiner Pressemitteilung mit keinem Wort, dass die zehn Beanstandungen dem Downtilt gegolten haben. Es könnte sich bei einer Beanstandung jederzeit auch um die einige Zentimeter zu tiefe Montage einer Antenne am Tragrohr handeln, womit Jakobs Abhandlung samt Grafik reif für den Mülleimer ist.
Würde HUJ sich doch endlich zurückziehen, dieser Schritt wäre eine Erlösung fürs Schweizervolk, es könnte von einer Last befreit aufatmen. Andererseits würde ich ihn vermissen, so mühelos wie ihn lässt sich gefühlt kein anderer Mobilfunkgegner als Schwurbler identifizieren.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –