Richter hat Zweifel an Aktualität des Bebauungsplanes (Allgemein)

Gast, Samstag, 31.12.2022, 08:23 (vor 721 Tagen)

Etterschlag – ... Bereits 2018 hatte die Deutsche Funkturm GmbH einen Antrag zur Errichtung eines Masts westlich des Gewerbegebiets und in Autobahnnähe eingereicht – um das Mobilfunknetz vor allem im Tunnel zu verbessern. Dieser wurde jedoch ablehnt, sowohl vom Wörthseer Gemeinderat als auch vom Landratsamt. Der Grund: Bereits 2006 hat die Gemeinde einen Flächennutzungsplan für ihr Gebiet aufgestellt, in dem auch Konzentrationsflächen für Funkmasten vermerkt sind. Der Standort, an dem die Deutsche Funkturm bauen will, liegt jedoch außerhalb dieses Bereichs.

Mit einem Nein wollte sich das Unternehmen jedoch nicht zufriedengeben und klagte. Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht an der Bayerstraße in München fand am Donnerstagvormittag statt. Anwesend waren der Vorsitzende Richter Johann Oswald mit seinem Team, die Anwältin des Klägers, der Vizebürgermeister der Gemeinde Wörthsee, Sepp Kraus, Geschäftsleiterin Christa Heintel, die Anwälte der Gemeinde sowie die Geschäftsbereichleiterin Bau des Landratsamts, Dr. Carola Frieß.

Oswald sprach während der rund 45 Minuten langen Verhandlung vor allem zwei Punkte an. Zum einen die ausgewiesenen Konzentrationsflächen der Gemeinde. Diese könnten möglicherweise nicht mehr rechtskräftig sein. „Da gab es bei der Planung einige Fehler.“ Laut dem Vorsitzenden Richter wurde eventuell nicht überprüft, wie es mit der Verfügbarkeit der Flächen aussieht, ob sie in Privatbesitz sind und deshalb überhaupt als Funkmast-Standort in Frage kommen. Außerdem habe die Gemeinde die Konzentrationsflächen auch im Landschaftsschutzgebiet geplant. Ein anderer Punkt ist das Alter des Flächennutzungsplans – seit der Aufstellung hat sich beim Thema Mobilfunk viel getan. „Wir stellen uns auch die Frage, ob dem Mobilfunk ausreichend Platz gewährt wurde“, sagte Richter Oswald. Neue Technologien wie 5G seien gar nicht berücksichtigt. „Es gibt Ansätze, dass wir sagen, dass die Klage Erfolg haben könnte.“ ... weiter

Hintergrund
2006 Gemeinde Wörthsee Landkreis Starnberg - Erläuterungen zum Flächennutzungsplan
2019 Unabhängige Experten sollen nun die alten Konzentrationsflächen untersuchen
2021 geänderter Entwurf

Tags:
Zweifel, Recht, Baurecht, Landratsamt, Flächennutzungsplan, Alpenvorland, Bebauungsplan, Konzentrationsfläche


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