Schweiz verbessert Sicherheit von Fernmeldenetzen (Technik)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.11.2022, 21:37 (vor 735 Tagen)

Bern, 16.11.2022 - Ab 2023 müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Nationale Alarmzentrale informieren, wenn eine Störung in ihrem Fernmeldenetz mindestens 10 000 Personen betreffen könnte. Die Anbieterinnen von Internetzugängen wiederum müssen ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen verstärken.

Die revidierte Verordnung trägt der technologischen Entwicklung Rechnung und betrifft überdies auch die Sicherheit von Mobilfunknetzen der neusten Generation (derzeit 5G) und den darin angebotenen Diensten. Die Anbieterinnen müssen unter anderem ein Managementsystem für die Informationssicherheit betreiben und dabei die vom Bakom festgelegten Anforderungen berücksichtigen. Für den Standort ihrer Netzwerk- und ihrer Sicherheitsbetriebszentren haben sie die Wahl zwischen der Schweiz oder einem Staat, dessen Gesetzgebung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

Im Hinblick auf die nächste Vergabe von Mobilfunkfrequenzen, die für 2027/28 vorgesehen ist, hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt zu prüfen, ob die entsprechenden Zentren der Mobilfunknetzbetreiberinnen zwingend in der Schweiz betrieben werden müssen. 

Alle diese Verbesserungen sind in der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste verankert, die der Bundesrat am 16. November 2022 verabschiedet hat. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten. mehr ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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