Windkraftanlagen: AfD mit Gesundheitsbedenken allein (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.03.2022, 01:19 (vor 1036 Tagen) @ H. Lamarr

Am 30. November 2021 beantragte die AfD-Fraktion (Drucksache 18/19285), der Bayerische Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege schriftlich und mündlich zu berichten:

1. Welche Erkenntnisse sind über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Menschen durch Windkraftanlagen vorhanden?
2. Welche Fälle in Bayern sind dokumentiert, in denen Windkraftanlagen als Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen infrage kommen bzw. kamen?
3. Welche Konsequenzen leitet die Staatsregierung aus dem Schadenersatz-Urteil von Toulouse ab, vor allem mit Blick auf die geplante Aussetzung der 10H-Regel?

Der Antrag der AfD wurde dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege federführend zugewiesen, mitberatend dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Der federführende Ausschuss hat den Antrag am 1. Februar 2022 beraten, der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung sowie der für Umwelt und Verbraucherschutz taten Gleiches am 17. Februar 2022. Alle drei Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen von CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD und FDP dem Bayerischen Landtag die Ablehnung des Antrags. Für Zustimmung plädierten in den Ausschüssen allein die Ausschussmitglieder der AfD.

Der Antrag der AfD ist damit vor dem Entscheid des Plenums schon so gut wie erledigt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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