Bayern: Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 11.02.2022, 22:54 (vor 1058 Tagen)

Vor rd. neun Jahren, nach der misslungenen Diagnose-Funk-Kundgebung vor der Münchener Feldherrnhalle, gaben in Bayern auf Landesebene die Grünen und die Freien Wähler ihre mobilfunkkritische Haltung Stück für Stück auf. Seither gibt es im Maximilianeum keine regelmäßigen öffentlichen Anhörungen von Mobilfunkgegnern mehr und keine mobilfunkkritischen Anträge der etablierten Parteien. Nur die 2018 neu in den Landtag gewählte AfD jongliert noch mit Umweltrisiken, im Vordergrund stehen bei ihr derzeit jedoch nicht Funkmasten, sondern Windräder.

Am 30. November 2021 beantragte die AfD-Fraktion (Drucksache 18/19285), der Bayerische Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege schriftlich und mündlich zu berichten:

1. Welche Erkenntnisse sind über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Menschen durch Windkraftanlagen vorhanden?
2. Welche Fälle in Bayern sind dokumentiert, in denen Windkraftanlagen als Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen infrage kommen bzw. kamen?
3. Welche Konsequenzen leitet die Staatsregierung aus dem Schadenersatz-Urteil von Toulouse ab, vor allem mit Blick auf die geplante Aussetzung der 10H-Regel?

Begründung
Wer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen versucht, gegen Windkraftanlagen zu argumentieren, steht in Deutschland meist auf verlorenem Posten. Umso mehr Aufsehen erregt nun ein Urteil aus Frankreich, bei dem einem Ehepaar vor dem Berufungsgericht in Toulouse knapp 120.000 Euro Schadenersatz zugesprochen wurden. Grund waren die massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das Ehepaar erlitten hat und der Wertverlust der Immobilie. Das Urteil ist rechtskräftig.

Diese Entscheidung in einem europäischen Nachbarland wirft die Frage auf, wie die Staatsregierung die Folgen des Urteils einschätzt, vor allem mit Blick auf die geplante Kippung der 10H-Regel in Bayern. Dabei ist die Kernfrage, welche Erkenntnisse die Staatsregierung über gesundheitliche Folgen hat, die durch Windkraftanlagen ausgelöst worden sein konnten. Die Erkenntnisse sind als Grundlage für weiterführende politische Entscheidungen als sehr wichtig einzustufen und daher dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege mündlich und schriftlich zu berichten.

Noch hat keiner der drei mit dem Antrag befassten Landtagsausschüsse eine Beschlussempfehlung für das Plenum abgegeben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Windkraftanlagen: AfD mit Gesundheitsbedenken allein

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.03.2022, 01:19 (vor 1036 Tagen) @ H. Lamarr

Am 30. November 2021 beantragte die AfD-Fraktion (Drucksache 18/19285), der Bayerische Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege schriftlich und mündlich zu berichten:

1. Welche Erkenntnisse sind über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Menschen durch Windkraftanlagen vorhanden?
2. Welche Fälle in Bayern sind dokumentiert, in denen Windkraftanlagen als Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen infrage kommen bzw. kamen?
3. Welche Konsequenzen leitet die Staatsregierung aus dem Schadenersatz-Urteil von Toulouse ab, vor allem mit Blick auf die geplante Aussetzung der 10H-Regel?

Der Antrag der AfD wurde dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege federführend zugewiesen, mitberatend dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Der federführende Ausschuss hat den Antrag am 1. Februar 2022 beraten, der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung sowie der für Umwelt und Verbraucherschutz taten Gleiches am 17. Februar 2022. Alle drei Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen von CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD und FDP dem Bayerischen Landtag die Ablehnung des Antrags. Für Zustimmung plädierten in den Ausschüssen allein die Ausschussmitglieder der AfD.

Der Antrag der AfD ist damit vor dem Entscheid des Plenums schon so gut wie erledigt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Windkraftanlagen: AfD mit Gesundheitsbedenken gescheitert

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.04.2022, 20:40 (vor 994 Tagen) @ H. Lamarr

Der Antrag der AfD ist damit vor dem Entscheid des Plenums schon so gut wie erledigt.

Und so wunderte es niemanden, dass der Bayerische Landtag anlässlich seiner Sitzung vom 10. März 2022 den Antrag der AfD mehrheitlich ablehnte. Von den sechs Fraktionen stimmten fünf dagegen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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