Sinn und Zweck von Eidgenössischen Volksinitiativen (Allgemein)
Ist zwar ein wenig weg vom Thema aber manchmal muss ich mich schon fragen weshalb Volksinitiativen gestartet werden:
Die eine Volksinitiative verlangt dass der Schwangerschaftsabbruch unzulässig ist, sobald das Baby ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Das ist ab 23. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Da in der Schweiz der Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. SSW erlaubt ist, erschliesst sich mir der Sinn dieser Volksinitiative nicht wirklich.
Die andere Volksinitiative verlangt einen Tag Bedenkzeit für den Schwangerschaftsabbruch. Ausserdem verlangt sie:
Die Ärztinnen und Ärzte geben ihr einen Leitfaden ab, der sämtliche kantonal und sämtliche national tätigen Beratungs- und Hilfsstellen enthält, welche psychologische, finanzielle oder materielle Hilfe anbieten. Ich würde mal behaupten, den Tag Bedenkzeit gibt es heute schon aus rein praktischen Gründen, es sie denn es handelt sich um einen Notfall, aber der wäre ja auch in der Initiative ausgenommen.
Die aktuell gültige Fristenregelung in der Schweiz:
Der Schwangerschaftsabbruch ist künftig straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Frau ein eingehendes Gespräch führen und sie beraten. Die Frau erhält zudem ein Verzeichnis der Stellen und Vereine, die ihr moralische oder materielle Hilfe anbieten. Sie wird auch über die Möglichkeit informiert, das geborene Kind zur Adoption freizugeben. Für Schwangere unter 16 Jahren ist der Besuch einer für Jugendliche spezialisierten Beratungsstelle Pflicht. Die Kantone müssen Spitäler und Praxen bezeichnen, welche die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.
Die beiden Initiativen wurden am gleichen Tag eingereicht und das Initiativkomitee ist bei beiden fast das gleiche! Mit Yvette Estermann ist sogar eine Medizinerin dabei aber sie ist ja schon früher durch - sagen wir mal fragwürdige Aussagen auch im Zusammenhang mit Mobilfunk in Erscheinung getreten.
Auf den Boden spucken und Covid-19
Wir dürfen uns nicht die Hand geben, müssen einen Abstand von zwei Meter einhalten, die Hände desinfizieren und in Quarantäne bleiben... Aber was ist mit dem Spucken auf den Boden? Gegen das "Nass" beim Reden aus dem Mund, ist der Abstand oder der Mundschutz wichtig. Doch wie schützt man sich vor einem Krankheitserreger, der an den Schuhen klebt?
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- Sinn und Zweck von Eidgenössischen Volksinitiativen -
Gustav,
03.01.2022, 09:38
- Unsinn und Zwecklosigkeit Eidgenössischer Volksinitiativen - H. Lamarr, 04.01.2022, 00:21