Versorgungsleistungen bei Impfschäden (Allgemein)
Berlin: (hib/PK) Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch der Anspruch auf eine Entschädigung bei Impfschäden geregelt. Die Länder führten die Vorschriften des IfSG über die Versorgung bei Impfschäden als eigene Angelegenheit aus, heißt es in der Antwort (19/32376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32109) der AfD-Fraktion.
Die Entscheidung über Anträge auf Versorgungsleistungen obliege den jeweils zuständigen Landesbehörden. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, sei Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Land.