Bakom-Messbericht zu Swisscom-5G-Antennen (Allgemein)
Die adaptiven 5G-Antennen der Mobilfunkbetreiber erfüllen die Voraussetzungen der Vollzugshilfe zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dies ergab eine mehrteilige Prüfung des Bakom bei den Netzbetreibern.
Wie eine solche Prüfung vonstatten ging, kann man sich hier am Beispiel des Netzbetreibers Swisscom anschauen. Die Prozedur zur Prüfung der automatischen Leistungsregelung ist dort sehr genau beschrieben und dürfte, weil komplex, Laien sowie selbsternannte Experten wie die NIS-Schwachstelle des Vereins Gigaherz vor große Verständnisprobleme stellen. So kann man in dem Messericht nachlesen, dass 5G-Basisstationen im reellen Betrieb kontinuierlich die Einstellung innerhalb des Funkkanals optimieren. Das heisst, die Belegung der Subbänder und die Nutzung von Reflexionen wird laufend der Umgebung angepasst, z.B. anlässlich der Abschattung durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Dadurch wird die bestmögliche Übertragungsqualität erreicht. Nebeneffekt: Dadurch kann die Feldstärkemessung bei gleichbleibender Sendeleistung variierende Empfangspegel anzeigen. Wer von uns hätte das auf Anhieb gewusst? 
Selbsternannte Experten wie der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg und die gelernte Uhrmacherin des Vereins Schutz vor Strahlung, die dem Hobby Funkamateur nachgeht, werden sich von der Komplexität der Messungen mutmaßlich nicht abschrecken lassen, sondern mit wirren alarmistischen Deutungen unverstandener Sachverhalte weiter irrationale Bedenken gegenüber 5G in der Schweizer Bevölkerung schüren. Dazu dürfte ihnen schon die Anmerkung in dem Messbericht genügen, dass es jedem Netzbetreiber frei gestellt ist, die aktuelle Sendeleistung unterhalb der bewilligten Sendeleistung einzustellen, was während der Messung auch der Fall war, wie anhand der niedrigen Messwerte gut zu erkennen ist. Zur Prüfung der grundsätzlichen Funktionstüchtigkeit der Leistungsregelung müssen zwar nicht zwingend hohe Messwerte herangezogen werden, überzeugender wäre dies aus meiner Sicht jedoch gewesen. Die Prüfung mit schwacher Sendeleistung dürfte von organisierten Mobilfunkgegnern angegriffen werden und die Diskussion um 5G nicht befrieden. So gesehen könnte sich die Prüfung durch das Bakom als nicht sonderlich zweckdienlich herausstellen und die Anti-5G-Hetze organisierter Mobilfunkgegner eher befeuern.
Gemäß Bakom wurde die Prüfung der automatischen Leistungsregelung nach den Vorgaben dieses Ofcom-Dokuments vom Mai 2021 durchgeführt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Nach Prüfung: Kantone können adaptive Antennen bewilligen -
Gast,
03.09.2021, 11:15
- Bakom-Messbericht zu Swisscom-5G-Antennen -
H. Lamarr,
03.09.2021, 12:39
- Gigaherz-Jakob "interpretiert" Bakom-Messbericht -
H. Lamarr,
11.09.2021, 23:52
- Gigaherz-Jakob "interpretiert" Bakom-Messbericht -
Gustav,
12.09.2021, 15:07
- Gigaherz-Jakob hält Geokoordinaten für Schikane des Bakom - H. Lamarr, 12.09.2021, 19:36
- Gigaherz-Jakob "interpretiert" Bakom-Messbericht -
Gustav,
12.09.2021, 15:07
- Gigaherz-Jakob "interpretiert" Bakom-Messbericht -
H. Lamarr,
11.09.2021, 23:52
- Bakom-Messbericht zu Swisscom-5G-Antennen -
H. Lamarr,
03.09.2021, 12:39