Gigaherz-Jakob zeigt SRF an und will drei Richter auf Eis legen (Allgemein)
Gigaherz-Präsident Jakob wurde von seiner Gesinnungsgenossin Rebekka Meier weitgehend aus den Schweizer Medien verdrängt. Junge Uhrmacherin zieht besser als alter Ex-Elektriker. Um doch noch irgendwie zum Zug zu kommen, versucht Jakob sich auf Nebenkriegsschauplätzen mit Strafanzeige und gerichtlicher Beschwerde in Szene zu setzen. Doch der über 80-Jährige spielt mit dem Feuer.
Fall 1: Als vor einigen Monaten in der Schweiz mehrfach Anschläge auf Funkmasten verübt wurden, galten in den Medien nicht Geflügelzüchter oder Handlungsreisende als Hauptverdächtige, sondern Mobilfunkgegner. Jakob erkennt darin eine organisierte Rufmord- und Hetzkampagne gegen Elektrosmog-Betroffene und ihrer "Schutzorganisationen" und mühte sich ab, mit einigen wenig überzeugenden spekulativen Beiträgen auf seiner Website den Verdacht von militanten Mobilfunkgegnern abzuwenden. Zugleich verwarnte er eigenen Angaben zufolge diverse Medien. Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zeigte sich davon unbeeindruckt und wiederholte am 16. Juli 2021 im Radioprogramm SRF2 (Sendung Trend) die Folge Wo steht die 5G-Technologie?, die erstmals am 21. Mai 2021 ausgestrahlt wurde (Schussel Jakob hat sich um einen Tag vertan und datiert die Erstausstrahlung auf den 22. Mai). Doch wenn man sich ab Minute 14:05 den einen Bandwurmsatz anhört, der den Ex-Elektriker an dieser Sendung stört, darf man sich getrost an den Kopf greifen. Jakob aber stimulierte diese Wiederholung zur Tat. Er tönt am 3. August 2021:
Präsident und Vorstandsmitglieder haben nun endgültig «die Nase voll» und haben die Direktion SRF bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Zürich wegen Verleumdung verklagt.
Das ist selbstverständlich Blödsinn, denn jemanden verklagen kann man vor Gericht, Staatsanwaltschaften nehmen hingegen Anzeigen entgegen. Jakob, ein notorischer Denunziant, hofft also darauf, dass die Staatsanwaltschaft Zürch ein Ermittlungsverfahren einleitet und für ihn die heißen Kartoffeln aus dem Feuer holt. Hat er Erfolg, wird er sich damit brüsten, winkt die Staatsanwaltschaft hingegen ab, wird die Drama-Queen aus Schwarzenburg ihre Niederlage erfahrungsgemäß verschweigen.
Mein Tipp: Jakob wird scheitern.
Fall 2: Darf ein Beamter eines kantonalen Umweltamtes, resp. einer kantonalen Fachstelle für Immissionsschutz in seiner Freizeit als Referent und Alibi-Person an 5G-Propagandeveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber auftreten und gleichzeitig für Gemeinde- und Kantonsverwaltungen Baugesuche begutachten, resp. verbindliche positive Amtsberichte verfassen? Diese Suggestivfrage stellte Jakob am 5. August 2021. Anschließend erzählt er reichlich wirr eine lange Geschichte vom toten Hund. Kurz: Weil das Verwaltungsgericht Bern am 6. Januar 2021 eine Beschwerde Steffisburger 5G-Gegner abwies (Urteil 100.2020.27U), hat Gigaherz gegen die drei Richter ein "Ablehnungsbegehren" für alle weiteren Mobilfunk-Fälle eingereicht. Jakob warf ihnen Voreingenommenheit vor, Willkür und vor allem fehlendes Fachwissen in Sachen Funktechnik, insbesondere über 5G. Ausgerechnet ein Ex-Elektriker, dessen unsägliche Desinformation über 5G legendär ist, mault wegen (angeblich) fehlendem Fachwissen. Es ist einfach unglaublich! Kein Wunder also, dass sein Begehren am Berner Verwaltungsgericht unerhört blieb. Doch Jakob ist gegen Einsicht bekanntlich immun, er akzeptierte die Pleite nicht, sondern legte sein Begehren am 10. Juni dem Schweizer Bundesgericht vor. Jedenfalls behauptet er das und meint semantisch pflegebedürftig:
Das Bundesgericht darf jetzt entscheiden, ob Verwaltungs- oder Kantonsrichter in ihren Urteilen einfach alles den kantonalen Umweltfachstellen, das heisst dem Einzigen der dort von Funktechnik etwas versteht oder verstehen sollte, abschreiben dürfen, oder ob sie zuerst entsprechende Weiterbildungskurse absolvieren müssen. Vielleicht nicht gerade bei Swisscom.
Den Quatsch ruhig zwei oder dreimal lesen, um herauszufieseln, was der Gigaherz-Präsident einem sagen will und welches Wörtchen er vergessen hat. Und dann bitte hier oben bei Fall 2 nachlesen, was der alte Herr eingangs für eine Frage gestellt hat.
Mein Tipp: Wegen widersprüchlicher Angaben Jakobs ist ein evidenzgestützter Tipp nicht möglich. Gefühlt halte ich es für fraglich, ob das Bundesgericht Jakobs Begehren überhaupt zur Verhandlung annimmt und wenn doch, sehe ich für ihn keine Erfolgsaussichten. Schaunmermal .
Hintergrund
Der Untergang des Hauses Gigaherz
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –