Müggenborgs Einblicke zur 5G-Kleinzellenverordnung (Technik)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 25.05.2021, 00:36 (vor 1264 Tagen) @ H. Lamarr

In seinem G5-Aufsatz über 5G schreibt der Rechtswissenschaftler Prof. Müggenborg:

[...] Unverständlich ist in diesem Kontext, dass die EU-Kommission am 30.6.2020 die Durchführungsverordnung für kleine drahtlose Zugangspunkte oder kleine Antennen verabschiedet hat, wonach kleinere 5G-Antennen europaweit genehmigungsfrei installiert werden dürfen mit der Zielrichtung, den Ausbau des 5G-Netzes zu beschleunigen. Hierbei wurden sämtliche Bedenken ausgeblendet, was als ein Ergebnis guter Lobbyarbeit der Mobilfunkbetreiber gewertet werden darf. Eine Technologiefolgenabschätzung ist unterblieben. [...]

Kommentar: Er mag ein guter Rechtsgelehrter sein, von Mobilfunktechnik versteht Müggenborg jedoch offenbar nicht viel. Die Durchführungsverordnung macht aus meiner Sicht mit den EIRP- und Abstandsvorgaben hinreichend deutlich, dass für die regulierten Kleinzellen eine Technikfolgenabschätzung Eulen nach Athen tragen bedeutet hätte. Denn die Regulierung der 5G-Kleinzellen mit Strahlungsleistungen von einigen Milliwatt bis max. 10 W wurde offensichtlich mit Sorgfalt, Fachkenntnis und restriktivem Bedacht vorgenommen, was mMn durchaus als zulässiger Kompromiss zwischen Technologiefolgenabschätzung und Verwaltungskostenabschätzung gewertet werden darf. Müggenborgs Bemerkung die Regulierung sei das Ergebnis "guter Lobbyarbeit der Mobilfunkbetreiber" halte ich für ebenso durchsichtiges wie unpassendes Fischen nach Komplimenten. Nichts gegen Kritik an Lobbyarbeit, nur wenn, dann bitte nicht neblig unbegründet, sondern substanziell begründet.

Warum beklagt Müggenborg erst jetzt das Fehlen einer Technikfolgenabschätzung? Seit Jahrzehnten sind Sendeanlagen mit EIRP < 10 W genehmigungsfrei zu errichten und bislang ist niemand dagegen Sturm gelaufen. In der EMF-Senderkarte der BNetzA waren die Standorte diese Anlagen bislang auch nicht ersichtlich, wozu auch. Erst seit kurzem ist dies der Fall. Warum, das ist <hier> nachzulesen.

Aus meiner Sicht lässt sich Müggenborg zu leichtgläubig von den selbsternannten Experten der Anti-Mobilfunk-Szene einseifen und instrumentalisieren. Als Rechtsanwalt hält er wahrscheinlich das, was ihm Szene-Physiker einflüstern, unbesehen für bare Münze. Ist es aber nicht. Mehr Kontakt zu echten Experten, die beruflich an EMF forschen, wäre dem Anwalt mMn anzuraten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
RA, 5G, Technikfolgenabschätzung, Müggenborg


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