Bernd I. Budzinski über die Missachtung der Vorsorge ... (Allgemein)
[...] Später dann gab es eine große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wegen möglicher Schäden durch Mobilfunk und die Bundesregierung antwortete 2002, also vor fast 20 Jahren, es würde das Vorsorgeprinzip bei unseren Grenzwerten nicht berücksichtigt. Sie geben damit einen klaren Verfassungsbruch zu. [...]
Da die Quellenangaben Buchners diesmal ausreichend waren, ließ sich die Antwort der Bundesregierung auf die besagte große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Informationssystem des Deutschen Bundestages mühelos finden. Es handelt sich um die 20-seitige Drucksache 14/7958 vom 4. Januar 2002.
[...]Die Antwort der Bundesregierung ist damit völlig korrekt, vorausgesetzt sie wird richtig interpretiert. Ob die Formulierung absichtlich missverständlich formuliert wurde, um unbedarfte Mobilfunkgegner aufs Glatteis zu führen, ist nicht überliefert.
Klaus Buchner verfälscht mit seiner populistischen Verkürzung der Originalantwort den Informationsgehalt zu seinem Vorteil, indem er wichtige Details weg lässt und zwei falsche Schlüsse aus seiner verkürzten Version zieht. Ob der Mathematiker seine Quelle in Unkenntnis der Zusammenhänge verkürzt hat oder absichtlich, kann ich nicht sagen. Fakt ist, der ÖDP-Politiker hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den von ihm befundenen Verfassungsbruch durch die Bundesregierung des Jahres 2002 keine Beschwerde eingelegt.
Eines der großen Probleme der Anti-Mobilfunk-Szene ist: Einige ihrer Referenten stellen äußerst geringe Ansprüche an ihre Quellen. Was gefällt und saftig ist, kupfern sie ungeprüft von Gesinnungsgenossen ab. Dies führt dazu, dass sich auch falsche Behauptungen verbreiten und sich durch die Szene ziehen wie Fettadern durch ein Porterhouse-Steak.
Bild: fernsehserien.de
So stieß ich heute zufällig erneut auf die falsche Behauptung, die Bundesregierung habe bereits 2002 fehlende Vorsorge (bei den Mobilfunkgrenzwerten) ausdrücklich eingeräumt. Diesmal jedoch nicht bei Buchner, sondern bei dem Verwaltungsrichter im Ruhestand Bernd Irmfried Budzinski. Im Brustton der Überzeugung trägt er die gleiche unqualifizierte Interpretation der Auskunft der Bundesregierung vor wie Buchner. Geschehen im Oktober 2019 anlässlich seines Vortrags auf dem Symposium "Biologische Wirkungen des Mobilfunks", das von der sogenannten Kompetenzinitiative in Mainz veranstaltet wurde, sinnigerweise in derselben Lokalität, wo sich Jahr für Jahr Narren zu ihrer Prunksitzung "Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht" versammeln. Zu finden ist das Video mit Budzinskis Desinformation auf dieser Webseite ziemlich weit unten, besagte Stelle beginnt bei Minute 8:05. Die schlechte Tonqualität passt vorzüglich zur Qualität des Vortrags.
Von der Chronologie her ist Budzinskis Auftritt älter als der von Buchner. Mutmaßlich ist der Ex-Verwaltungsrichter daher Urheber der Desinformation und Buchner, der in Mainz ebenfalls zugegen war, hat bei ihm abgekupfert. Budzinski hat keine Ahnung von Mobilfunktechnik, was in seinen "technischen" Ausführungen auch regelmäßig deutlich wird. Die Auskunft der Bundesregierung richtig zu interpretieren ist für den gegen Mobilfunk voreingenommen Juristen daher eine nicht zu nehmende Hürde. Buchner aber ist studierter Physiker. Bei ihm muss etwas anderes versagt haben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Klaus Buchner über Missachtung der Vorsorge bei EMF-Grenzwerten -
H. Lamarr,
19.12.2020, 22:35
- Bernd I. Budzinski über die Missachtung der Vorsorge ... - H. Lamarr, 18.04.2021, 00:52