Natur und Recht: Das Vorsorgeprinzip beim Ausbau von G5 (Allgemein)
Hans-Jürgen Müggenborg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Aachen, hat sich in der Zeitschrift NuR (Natur und Recht) im Januar 2021 mit dem Artikel Das Vorsorgeprinzip beim Ausbau von G5 (Volltext) zu Wort gemeldet, äußert sich jedoch keineswegs über die Zukunft der G5-Gruppe der fünf wichtigsten Schwellenländer, sondern über 5G. Ob die Ausführungen des Anwalts trotzdem lesenswert sind, kann ich nicht beurteilen. Denn weil mich Klaus Buchner mit seiner Behauptung zur Missachtung des Vorsorgeprinzips beim Mobilfunk bereits vor Wochen einmal mobilisiert hat, ist mir die juristische Betrachtung eines Anwalts aus dem Freundeskreis der sogenannten Kompetenzinitiative, der prominent im Titel seiner üppigen Abhandlung 5G mit G5 verwechselt, momentan nicht so wichtig. Ich habe den Beitrag daher nicht gelesen, bitte dafür um Nachsicht, und hoffe, Müggenborgs Ausführungen mögen vielleicht für andere ein Gewinn sein ...
Hintergrund
Buchner präsentiert exklusiv Parade der Mobilfunkkritiker
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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