Nationalrat lässt Energiesparlampengegnerin abhängen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.09.2020, 21:00 (vor 1545 Tagen)

Ein schönes Beispiel für Populismus. Es geht um das Glühlampenverbot in der EU, das am 1. September 2010 von der Schweiz übernommen wurde. Bis 2015 versuchten einschlägig bekannte Schwurbler in der Alpenrepublik das Glühlampenverbot mit abstrusen Argumenten zu stigmatisieren, Kostproben sind im Gigaherz-Forum konserviert.

Im September 2018, rd. ein Jahr vor den Nationalratswahlen, beantragte die Alternativmedizinerin und Schweizer Nationalrätin Yvette Estermann (SVP) im Nationalrat, der Bundesrat solle die Gesetzgebung so ändern, dass der Verkauf aller Leuchtmittel in der Schweiz erlaubt ist. Estermann begründete ihren Antrag so:

Ein Konsument soll selber entscheiden können, wie er seine Privaträume einrichten und beleuchten will. In erster Linie geht es um gesundes, warmes und unbedenkliches Licht. In einem freien und unabhängigen Land wie der Schweiz sollte deshalb eine Auswahl möglich sein. Doch der Staat sagt hier, welche Leuchtmittel die Menschen nutzen dürfen und welche nicht!

Die klassischen, unbedenklichen Halogen- und Glühlampen sollen weiterhin verkauft werden dürfen. Sie könnten aber zugunsten der Umwelt mit einem Preiszuschlag belegt werden. Quecksilberhaltige Sparlampen sind hingegen paradoxerweise in der Schweiz erlaubt, ebenso gesundheitsgefährdende LED mit hohem Blaulichtanteil. Umweltbewusste Bürger wundern sich, denn die Langzeitwirkungen dieser Lampen sind noch nicht erforscht. Der Bundesrat übernimmt EU-Regeln und beschneidet damit die Konsumentenrechte der Schweizer Bürger. Kürzlich musste ein Geschäftsinhaber in St. Gallen sogar eine Busse von 1000 Schweizerfranken bezahlen, weil er seine restlichen Glühbirnenbestände verkaufte!

Es gibt sinnvolle Verbote und andere. Ich persönlich fühle mich bei diesem Sachverhalt in die Vergangenheit versetzt, als wir in der ehemaligen CSSR von der sozialistischen Regierung vorgeschrieben bekamen, was wir zu tun haben und was wir denken sollen!

Was der Bundesrat von Estermanns Antrag hielt kann man sich denken und hier nachlesen. Der Bundesrat beantragte jedenfalls begründet die Ablehnung des Antrags. Der Nationalrat bediente sich dazu einer effizienten Regelung, die besagt, dass ein Antrag, der zwei Jahre im Rat herumliegt, ohne behandelt worden zu sein, als erledigt abgeschrieben wird. Dieses Schicksal ereilte Estermanns Antrag am 25. September 2020.

Im Oktober 2019 verteidigte Yvette Estermann ihren Sitz im Nationalrat erfolgreich.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Populismus, Estermann

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