Frankreich: Parlamentarier beantragen EHS-Wohnbauten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.08.2020, 16:10 (vor 1578 Tagen) @ H. Lamarr

Und gleich noch eine weitere merkwürdige Gesetzesinitiative, die am 17. Dezember 2019 von zehn Abgeordneten der französischen Nationalversammlung eingereicht wurde (Drucksache 2512). Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dem Städtebaugesetz einen Artikel hinzu zu fügen, der in funkfreien Gebieten Frankreichs versuchsweise die Errichtung von Gebäuden zulässt, welche die Belange des Baurechts und Landschaftsschutzes mit denen von "Elektrosensiblen" kombinieren. Die Dauer des Versuchs soll per Dekret festgelegt werden. Von der Einrichtung dauerhaft funkfreier räumlich ausgedehnter "Schutzzonen" für Betroffene ist in dem Vorschlag nicht die Rede.

Wie in solchen Fällen üblich, kümmern sich die Antragsteller nicht darum, ob es "Elektrosensible" überhaupt gibt, sie gehen, – ganz nach dem Muster der Betroffenen, – wie selbstverständlich davon aus, dass "Elektrosensibilität" eine real existierende physische Erkrankung ist. Dieser Umstand deutet darauf hin, dass die zehn Politiker von einschlägigen Interessenvertretern gebrieft wurden. Doch damit steht auch der Vorstoß in Frankreich von Anfang an auf dünnen wackligen Beinchen, denn psychische Fehlfunktionen der Betroffenen werden sich mit speziellen EHS-Bauten aller Voraussicht nach nicht dauerhaft beheben lassen. Da die Vorschläge der Politiker jedoch äußerst moderat und wenig spektakulär sind, ist eine Annahme der Initiative durch die Nationalversammlung mMn nicht ganz ausgeschlossen. Sollte dieser Fall eintreten, werden ihn "Elektrosensible" erfahrungsgemäß trotz der ersichtlichen Banalität als wichtigen Meilenstein feiern.

Eine Beratung des Vorschlags in der Nationalversammlung hat bislang nicht stattgefunden.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum