"Lügenpresse": Verzerrte Wahrnehmung einer 5G-Gegnerin (Allgemein)
Wir sind in der Schweiz. Mit Ihrer E-Mail vom 4. Januar 2020 beanstandet dort eine 5G-Gegnerin bei einer Beschwerdestelle die wochentags ausgestrahlte Nachrichtensendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 27. Dezember 2019, genauer den darin enthaltenen Beitrag «Wo steht man bei 5G?»:
«Leider weiss ich nicht mehr genau den Tag, an dem ich eine 10vor10-Sendung angeschaut habe, die mich immer noch beschäftigt. Es war in der Altjahrswoche mit dem Moderator Herrn Honegger. Da gab es einen Beitrag zu 5G. Nach meinem Empfinden wurde wenig differenziert ‘über den Stand der Dinge’ berichtet; der Interviewte war (natürlich) ein Überzeugter, da aus der Branche. Ziemlich verblüffend fand ich seine Argumentation bezüglich der Strahlungsobergrenze: mehrere Anbieter an einer Antenne (das spart Material und Kosten), und jeder müsste/könnte dann diese Obergrenze ohne weiteres einhalten. Damit liesse sich diese leidige Diskussion umgehen.
Es hätte sich ja durchaus angeboten, wenigstens einigen der inzwischen bekannten Vorbehalte auch etwas Zeit einzuräumen - im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung, von einer Diskussion über Sinn und Unsinn ganz zu schweigen.»
Kommentar: Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, «10 vor 10» habe vielfältig, differenziert sowie faktenorientiert berichtet und keinen wichtigen Aspekt vernachlässigt. Keine einzige mit bekannte Anti-Mobilfunk-Website kann mit diesem Anspruch auch nur annähernd mithalten. Das dort Dargebotene ist strikt einseitig auf Alarm gebürstet, undifferenziert und wenn überhaupt faktenorientiert, dann verzerrt. Hier im Forum und auf der IZgMF-Website finden sich hunderte von Belegen für meine Einschätzung.
Der hier ausführlich dokumentierte Vorgang macht deutlich, die Beschwerdeführerin pickte sich aus acht «10 vor 10»-Sendungen zu 5G im Jahr 2019 eine einzige heraus, die ihren Unmut erregte. Das sei zu selektiv, befand die Beschwerdestelle, das Radio- und Fernsehgesetz verlange, dass das Vielfaltsgebot nicht auf die einzelne Sendung, sondern auf das Programm im Längsschnitt angewendet werde. Diese Erklärung nimmt auch anderen Mobilfunkgegnern, die gerne Rosinenpickerei betreiben, und sich über eine angebliche Unterrepräsentation in den Medien beklagen, den Wind aus den Segeln.
Zudem zeigt die Dokumentation der Beschwerdestelle, was für einen gewaltigen Aufwand diese treibt, um einer Beschwerdeführerin zu entgegnen, die sich noch nicht einmal die Mühe machte, das Datum der Sendung zu recherchieren, an der sie Anstoß nimmt. Das Missverhältnis zwischen der Substanz der Beschwerde und jener der Entgegnung ist offensichtlich. Dieses Missverhältnis, dessen Ursache ich in dem starken Kompetenzgefälle zwischen fachlich unqualifizierten Mobilfunkgegnern und deren kompetenten Argumentationsgegnern verorte, zieht sich wie ein roter Faden seit mehr als 20 Jahren durch die gesamte Mobilfunkdebatte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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