München: Wirtschaftsausschuss will mehr Antennen (Allgemein)
Der Wirtschaftsausschuss hat einstimmig beschlossen, das Mobilfunknetz in München auszubauen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft soll Kriterien erarbeiten, nach denen Mobilfunkstandorte auf städtischem Grund errichtet werden können. Dies soll aber unter besonderer Berücksichtigung des Stadtbilds, der Grünflächen sowie mit möglichst geringer Strahlung erfolgen. Grüne und SPD verweigerten dem Wirtschaftsreferat eine Art Vollmacht, selbst Standorte weitgehend festzulegen. weiter ...
Entscheidungsvorlage im Wirtschaftsausschuss
In der Vorlage wird der Sachstand zum Mobilfunk in München dargestellt. Es wird die Notwendigkeit zum Ausbau des Münchner Mobilfunknetzes vor dem Hintergrund der exponentiell wachsenden Nachfrage nach Datenvolumen und Datenübertragungen dargelegt sowie die Gründe für eine unzureichend ausgebaute digitale mobile Infrastruktur analysiert. Schließlich werden Maßnahmen zur Förderung des Mobilfunkausbaus seitens der Stadtverwaltung abgeleitet.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat spricht sich für eine aktive Unterstützung des Ausbaus des Mobilfunknetzes in München als wichtiges stadtpolitisches Ziel für eine erfolgreiche digitale Transformation und eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Münchens aus. Er beauftragt die Stadtverwaltung entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 7. Juli 2020 im Wortlaut
1. Der Stadtrat spricht sich nachdrücklich für eine aktive Unterstützung des Ausbaus des Mobilfunknetzes in München als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation und für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Münchens aus. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, dem Stadtrat Herausforderungen bei der Auslegung von Gestaltungsspielräumen innerhalb des Verwaltungshandelns darzulegen und dem Stadtrat konkrete Vorschläge für die Änderung dieser Beschlusslage zu unterbreiten.
Der Ausbau des Mobilfunknetzes soll mit hoher Priorität erfolgen.
Die LH München achtet dabei auf die Schonung des Münchner Stadtbilds (insbesondere Denkmal- und Ensembleschutz), den Grün- und Freiflächenschutz und möglichst geringe Emissionen.
2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, schnellstmöglich die Kriterien für mögliche Mobilfunkstandorte für städtische Liegenschaften, Gebäude und Freiflächen zu definieren bzw. zu erarbeiten. Darauf aufbauend wird mit dem Kommunalreferat und dem Referat für Bildung und Sport, dem Baureferat sowie den Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften die Prüfung der Eignung als Mobilfunkstandort für ausgewählte Standorte durchgeführt. Ziel ist es, die Nutzungsquote durch Mobilfunkanlagen und Antennen von heute rund 2 % auf 7 % bis 2021 zu erhöhen.
3. Der Stadtrat unterstützt die Projektplanungen der Stadtwerke München (M-net für die Netzbetreiber. In diesem Zusammenhang ist die konkrete Ausgestaltung zwischen den Referaten/Töchtern (inclusive SWM/M-net) der LHM und den Netzbetreibern im weiteren Projektverlauf noch zu definieren. SWM/M-net werden aufgefordert, mit den Netzbetreibern die Erschließung von städtischen Liegenschaften und Mobiliar mit Makro- und Mikroantennen vertieft zu prüfen. Idealerweise wird SWM/M-net mit möglichst allen vier Netzbetreibern (Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1) kurzfristig entsprechende Piloten (beispielsweise innerhalb des Altstadtrings bzw. Bahnhofsviertel) auf städtischen Liegenschaften bzw. Mobiliar realisieren, um für alle involvierten Stakeholder notwendige Erfahrungen sammeln zu können. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kommunalreferat, das Baureferat, das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Referat für Bildung und Sport benennen feste Ansprechpartner für das Thema Mobilfunkausbau. Bei zusätzlichem Koordinierungsbedarf unterstützt die Stadtspitze den Prozess.
4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, bis Anfang 2021 erneut über den Stand des Mobilfunkausbaus in München und insbesondere über die Zielerreichung der o.g. Punkte zu berichten.
5. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle hinsichtlich Ziffer 4.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –