Schweiz: Die Entscheide des Bundesrats (Allgemein)
Die Entscheide des Bundesrats
► Die begleitenden Massnahmen gemäss dem Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom 18. November 2019 werden unter Einbezug der mitbetroffenen Ämter anderer Departemente, der interessierten Kreise und der Kantone im Rahmen der bestehenden Mittel und unter Wahrung der bestehenden Zuständigkeiten umgesetzt (siehe Frage 1).
► Der Bund ist dabei, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Mit zusätzlichen Abklärungen (Testmessungen) soll die nötige Transparenz bezüglich der real zu erwartenden Exposition der Bevölkerung durch adaptive Antennen geschaffen werden. Danach soll die betreffende Vollzugshilfe des BAFU zu adaptiven Antennen rasch fertiggestellt werden.
► Mit dem Bericht zum Postulat Häberli-Koller 19.4043 «Nachhaltiges Mobilfunknetz» soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien geschaffen werden, um einer erneuten Polarisierung der Meinungen entgegen zu wirken.
► Die Anlagegrenzwerte der NISV bleiben zurzeit unverändert. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.
FAQs zum Thema - Die Antworten gibt es auf dieser Webseite
01. Welches sind die begleitenden Massnahmen, die die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vorgeschlagen hatte, die nun umgesetzt werden?
02. Wie wirken sich die Entscheidungen des Bundesrates auf die Einführung von 5G aus?
03. Wer entscheidet darüber, ob 5G eingeführt wird oder nicht?
04. Welchen Mehrwert hat der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung?
05. Bringt der Bericht neue Erkenntnisse?
06. Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat im November 2019 ihren Bericht vorgelegt. Was ist damit geschehen?
08. Wofür steht 5G genau?
09. Stellt die Einführung von 5G ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar?
10. Welches sind die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung in der Schweiz?
11. Ist die Aufrüstung von bestehenden Antennen auf 5G bewilligungspflichtig? Oder nur der Bau neuer 5G-Antennen?
12. Auf welchen Grundlagen bewilligen die Kantone Mobilfunk-Antennen?
13. Werden Millimeterwellen in der Schweiz gebraucht?
14. Das Bundesgericht hat das BAFU verpflichtet, die Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunkantennen zu überprüfen. Wann macht das BAFU dies?
15. Offenbar funktionieren diese Qualitätssicherungssysteme nicht überall gut. Sind deshalb die Menschen in der Schweiz mehr Elektrosmog ausgesetzt?
16. Kann 5G eingeführt werden auf der Basis der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)?
17. Was sind adaptive Antennen? Werden sie in der Schweiz bereits eingesetzt? Werden ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt kontrolliert?
18. Sind adaptive Antennen potentiell schädlich für die Gesundheit?
19. Was ist das NIS-Monitoring? Was beinhaltet es?
20. Weshalb hat der Bundesrat erst im April 2019 ein Elektrosmog-Monitoring beschlossen?
21. Wann präsentiert das BAFU den ersten Monitoring-Bericht?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G nicht -
H. Lamarr,
22.04.2020, 13:33
- Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G nicht -
Gustav,
23.04.2020, 09:15
- Schweiz: Anlagegrenzwerte dürfen nicht gesenkt werden - H. Lamarr, 23.04.2020, 21:02
- Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G noch nicht - H. Lamarr, 23.04.2020, 23:01
- Schweiz: Die Entscheide des Bundesrats - H. Lamarr, 24.04.2020, 22:30
- Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G nicht -
Gustav,
23.04.2020, 09:15