Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G nicht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.04.2020, 13:33 (vor 2062 Tagen)

Pressemitteilung der Schweizer Regierung vom 22. April 2020:

Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G

Bern, 22.04.2020 - Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern.

Der Bundesrat hat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Er hat dabei berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen kann. Gleichzeitig hat er dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecken. Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid ausserdem auf den Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» abgestützt. Dieser liegt seit November 2019 vor.

Vollzugshilfe für adaptive Antennen

Zum weiteren Vorgehen gehört zunächst, dass das UVEK eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten wird. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird, sind zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen wird das UVEK die Vollzugshilfe erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit ist der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

Umsetzung der Begleitmassnahmen

Daneben hat der Bundesrat entschieden, die sechs begleitenden Massnahmen umzusetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorschlägt. Priorität haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Zudem sind Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug, eine bessere Information der Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung vorgesehen.

Beibehalten möchte der Bundesrat zurzeit die geltenden Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.

Nachhaltiges Mobilfunknetz

Als weiteres Element für den Umgang mit Mobilfunk und 5G will das UVEK die Arbeiten zur Beantwortung des Postulats 19.4043 Häberli-Koller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» rasch vorantreiben. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze vorlegen. Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G nicht

Gustav, Donnerstag, 23.04.2020, 09:15 (vor 2061 Tagen) @ H. Lamarr

Dazu zwei Artikel im Schweizer Tagesanzeiger:

Telekombranche übt harte Kritik am 5G-Entscheid

Internationale Experten: 5G bringt keine zusätzlichen Risiken

Geradezu typisch für Mobilfunkgegner:

«Besonders die zunehmenden Hinweise auf eine Krebswirkung werden von der ICNIRP einfach ignoriert», sagt Forter. Für ihn ist klar, dass die Anlagegrenzwerte in der Schweiz nicht gesenkt werden dürfen. Beim öffentlichen Konsultationsverfahren, bei dem Wissenschaftler den ICNIRP-Berichtentwurf Mitte 2018 während dreier Monate auf der Website kommentieren konnten, haben sich die Aefu übrigens nicht eingebracht. «Aus Kapazitätsgründen», sagt Forter

Wenn sie ihre absurden Behauptungen vor Fachleuten erklären sollen dann kneifen sie.

Schweiz: Anlagegrenzwerte dürfen nicht gesenkt werden

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.04.2020, 21:02 (vor 2060 Tagen) @ Gustav

Für ihn [Forter] ist klar, dass die Anlagegrenzwerte in der Schweiz nicht gesenkt werden dürfen.

Da der Artikel nur registrierten Teilnehmern zugänglich ist musste ich googeln, wer Herr Forter ist. Dr. Martin Forter ist Geograph und seit Juli 2011 als Geschäftsführer der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz tätig.

So weit, so gut.

Gar nicht gut ist, wäre Herrn Forter wirklich klar, dass die Anlagegrenzwerte in der Schweiz nicht gesenkt werden dürfen. Denn es würde bedeuten, der Geschäftsführer der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz hat das Anlagegrenzwertregime der Schweiz nicht verinnerlicht: Eine Senkung der Anlagegrenzwerte stand überhaupt nicht zur Diskussion, in Aussicht stand eine Anhebung.

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Schweiz: Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte für 5G noch nicht

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.04.2020, 23:01 (vor 2060 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Präsident Jakob sieht sich schon als Marmorbüste auf einem Sockel in der Hall of Fame (oder Shame). In einer feierlichen Truppenansprache lässt er seine grauen Panther wissen:

Abschliessend möchte ich meiner grossen persönlichen Freude darüber Ausdruck geben, dass unsere und die Arbeit der weiteren mobilfunkkritischen Vereine und Arbeitsgruppen der letzten 18 Monate derart schöne Früchte getragen hat, so dass sich der Bundesrat der Erpressung der Industrie und Hochfinanz nicht beugen musste. Ganz herzlichen Dank allen stillen und lauten Helferinnen und Helfern!

Sei ihm für ein oder zwei Jahre die große persönliche Freude gegönnt. Denn danach könnte gut und gerne die große persönliche Betroffenheit einkehren, wenn nämlich der Bundesrat ernst macht und die Option zieht, die er in seiner aktuellen Medienmitteilung in einem einzigen Wort hübsch verpackt hat:

Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern.

Wer sich nationale "5G-Roadmaps" ansieht wird feststellen, dass sich in den kommenden ein bis zwei Jahren 5G ohnehin nicht substanziell von 4G unterscheiden wird. Der Bundesrat schubst mit seiner Entscheidung die Schweiz technologisch nicht zurück ins Mittelalter. Richtig spannend wird es erst, wenn voraussichtlich ab 2022 das "echte" 5G (Standalone) auf den Bühnen der Welt erscheint, dann dürften auch in der Schweiz die Karten neu gemischt werden.

:-)

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Schweiz: Die Entscheide des Bundesrats

H. Lamarr @, München, Freitag, 24.04.2020, 22:30 (vor 2059 Tagen) @ H. Lamarr

Die Entscheide des Bundesrats

► Die begleitenden Massnahmen gemäss dem Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom 18. November 2019 werden unter Einbezug der mitbetroffenen Ämter anderer Departemente, der interessierten Kreise und der Kantone im Rahmen der bestehenden Mittel und unter Wahrung der bestehenden Zuständigkeiten umgesetzt (siehe Frage 1).

► Der Bund ist dabei, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Mit zusätzlichen Abklärungen (Testmessungen) soll die nötige Transparenz bezüglich der real zu erwartenden Exposition der Bevölkerung durch adaptive Antennen geschaffen werden. Danach soll die betreffende Vollzugshilfe des BAFU zu adaptiven Antennen rasch fertiggestellt werden.

► Mit dem Bericht zum Postulat Häberli-Koller 19.4043 «Nachhaltiges Mobilfunknetz» soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien geschaffen werden, um einer erneuten Polarisierung der Meinungen entgegen zu wirken.

► Die Anlagegrenzwerte der NISV bleiben zurzeit unverändert. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.

FAQs zum Thema - Die Antworten gibt es auf dieser Webseite

01. Welches sind die begleitenden Massnahmen, die die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vorgeschlagen hatte, die nun umgesetzt werden?
02. Wie wirken sich die Entscheidungen des Bundesrates auf die Einführung von 5G aus?
03. Wer entscheidet darüber, ob 5G eingeführt wird oder nicht?
04. Welchen Mehrwert hat der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung?
05. Bringt der Bericht neue Erkenntnisse?
06. Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat im November 2019 ihren Bericht vorgelegt. Was ist damit geschehen?
08. Wofür steht 5G genau?
09. Stellt die Einführung von 5G ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar?
10. Welches sind die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung in der Schweiz?
11. Ist die Aufrüstung von bestehenden Antennen auf 5G bewilligungspflichtig? Oder nur der Bau neuer 5G-Antennen?
12. Auf welchen Grundlagen bewilligen die Kantone Mobilfunk-Antennen?
13. Werden Millimeterwellen in der Schweiz gebraucht?
14. Das Bundesgericht hat das BAFU verpflichtet, die Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunkantennen zu überprüfen. Wann macht das BAFU dies?
15. Offenbar funktionieren diese Qualitätssicherungssysteme nicht überall gut. Sind deshalb die Menschen in der Schweiz mehr Elektrosmog ausgesetzt?
16. Kann 5G eingeführt werden auf der Basis der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)?
17. Was sind adaptive Antennen? Werden sie in der Schweiz bereits eingesetzt? Werden ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt kontrolliert?
18. Sind adaptive Antennen potentiell schädlich für die Gesundheit?
19. Was ist das NIS-Monitoring? Was beinhaltet es?
20. Weshalb hat der Bundesrat erst im April 2019 ein Elektrosmog-Monitoring beschlossen?
21. Wann präsentiert das BAFU den ersten Monitoring-Bericht?

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