Bayern: Wie lange dauert die Genehmigung einer Mobilfunkanlage? (Allgemein)
Die Bayerische Staatsregierung zweifelt Angaben der Mobilfunknetzbetreiber an, wonach die Realisierung eines neuen Mobilfunkstandorts von der Standortsuche bis zur Inbetriebnahme 18 Monate bis 33 Monate in Anspruch nimmt, wovon 4 Monate bis 10 Monate auf die Genehmigungsverfahren entfallen würden:
Ein Teil der Mobilfunkanlagen kann aufgrund der Verfahrensfreiheit des Art. 57 Abs. 1 Nr. 5a) aa) Bayerische Bauordnung (BayBO) ohne die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens errichtet werden, sodass keine Verzögerung durch die Erteilung einer Baugenehmigung eintritt. Im Übrigen gilt, dass in der Baustatistik die Arten der errichteten Gebäude nicht erfasst werden und somit keine Angabe über die durchschnittliche Dauer der Baugenehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen gemacht werden kann. Eine diesbezügliche Erhebung bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden wäre mit einem nicht darstellbaren Verwaltungsaufwand verbunden.
Laut Angaben der Mobilfunkbetreiber nimmt die Realisierung eines neuen Mobilfunkstandorts von der Standortsuche bis zur Inbetriebnahme 18–33 Monate in Anspruch, wovon 4–10 Monate auf die Genehmigungsverfahren entfallen würden. Dies kann vor dem oben geschilderten Hintergrund nicht bestätigt werden. Ein erheblicher Teil der Zeit wird seine Ursache in Abstimmungen zwischen den Mobilfunkbetreibern und Gemeinden aufgrund des Mobilfunkpakts haben. Jede Mobilfunkanlage benötigt zudem eine Standortbescheinigung nach den Vorgaben der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Die Standortbescheinigung erteilt die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Dies und mehr in der Antwort der Staatsregierung (Drucksache18/3833) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion 26. Juli 2019.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –