Steuerliche Forschungsförderung bald auch in Deutschland (Forschung)
Deutschland gehört zu den fünf der 36 OECD-Länder, die Forschung und Entwicklung (FuE) bisher nicht steuerlich fördern. Das ist ein wesentlicher Nachteil im internationalen Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und FuE-Personal. Denn die staatliche Forschungsförderung hat hierzulande eine Hebelwirkung, jeder staatliche Euro für die Forschung löst zusätzlich 1,6 Euro Kapitaleinsatz durch die Wirtschaft aus, bei einem Rückgang staatlicher Forschungsgelder wirkt dieser Hebel schmerzhaft. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, Forschung und Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern. Das entsprechende Gesetz wurde am 7. November 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Steuerentlastung in Höhe von gut 1 Mrd. Euro pro Jahr soll besonders kleine und mittlere Unternehmen zu mehr Forschung und Entwicklung ermuntern.
Hintergrund
Kabinett beschließt steuerliche Forschungsförderung (Mai 2019)
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (November 2019)
Steuerliche Forschungsförderung beschlossen (November 2019)