Strahlenschutz Handy: an illegale Starkstrahler gedacht? (Elektrosensibilität)
Smartphone abschalten oder in "Flugmodus" setzen ist wirksamer, einfacher und billiger!
Es geht sogar noch einfacher und ohne Verzicht auf die Erreichbarkeit: Gar nichts machen, weder Schirmmaterial in die Hosentasche nähen noch das Smartphone seiner wichtigsten Funktionen berauben. Denn das BfS schreibt auf seiner Website:
Kein schädlicher Einfluss hochfrequenter Felder auf Hoden und Samenzellen nachgewiesen
Wer's nicht glaubt, hier entlang.
Eine kleine Einschränkung aber gibt es schon, denn das BfS schreibt auch:
Die Gesamtbewertung der Studien zeigt, dass bei Einhaltung der für Mobiltelefone gültigen Begrenzung und technischen Normen kein schädlicher Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Hoden und Samenzellen nachgewiesen wurde - weder beim Menschen, noch bei Tieren, noch an Samenzellen im Reagenzglas.
Wie der Phonegate-Skandal zeigt, ist nicht zwingend davon auszugehen, dass Mobiltelefone den zulässigen Teilkörpergrenzwert (Rumpf) brav einhalten, erst kürzlich wurde in Frankreich ein Modell aus dem Verkehr gezogen (Allview X4 Soul Mini S), das statt der maximal zulässigen 2 W/kg eine illegale SAR von maximal 4,6 W/kg bewirkte. Da unzulässige Grenzwertüberschreitungen (in Frankreich) keineswegs so selten sind wie Eisbären in der Sahara, stellt sich die kitzlige Frage, ob ein Amt wie das BfS bei der Bewertung von Fertilitätsstudien einkalkulieren muss, dass ein gewisser Prozentsatz der Mobiltelefone unzulässig stark senden.
Nehmen wir mal an ein Paar mit Kinderwunsch bekommt keine Kinder. Ein Mediziner macht dem Mann klar, dass er [der Mann] unter einer Fruchtbarkeitsstörung leidet und dies der Grund der Kinderlosigkeit sei. Wenn der Mann nun glaubhaft machen kann, lange mit einem Grenzwertsünder wie dem Allview X4 Soul Mini S in der Hosentasche herumgelaufen zu sein, dann kann ich mir vorstellen, ein gewiefter Anwalt hätte gute Chancen, gegen den Hersteller oder Importeur des Mobiltelefons erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend zu machen – wegen der deutlichen Grenzwertüberschreitung. Bevor Kinderlose jetzt nervös werden noch der Hinweis: Auch ein Allview X4 Soul Mini S in der Hosentasche dürfte in städtischer Lage mit guter Mobilfunkversorgung kein Problem sein. Denn das Gerät sendet erst dann unerlaubt stark, wenn die Verbindung zur nächsten Basisstation sehr schlecht ist (entlegenes Gebiet, Tiefgarage, Fahrstuhlkabine ...).
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Michael555,
10.10.2019, 12:55
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Gustav,
10.10.2019, 13:47
- Strahlenschutz Handy: an illegale Starkstrahler gedacht? - H. Lamarr, 12.10.2019, 01:46
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Gustav,
10.10.2019, 13:47