REFLEX: Kratochvil (Diem) ./. Lerchl: 6:0 OMAs für Lerchl (Allgemein)
Im März 2015 wurden Professor Alexander Lerchl (Bremen) und das Laborjournal vom Landgericht Hamburg verurteilt, bestimmt Äußerungen über Elisabeth Kratochvil (geb. Diem) nicht mehr zu tätigen. Es ging um die verdächtigen Mobilfunkstudien aus dem Labor der Wiener REFLEX-Arbeitsgruppe um Hugo Rüdiger. Man erinnert sich: die Abweichungen waren extrem gering, die Effekte vergleichsweise riesig. Diese Resultate konnten so nie reproduziert werden, alle diesbezüglichen Versuche sind gescheitert.
Nach dem Urteil folgten die Aufräumarbeiten, da (so schien es jedenfalls damals) alle früheren und mit dem Urteil verbotenen Äußerungen entfernt werden mussten, also auch Blogbeiträge, online erschienene Artikel, vor allem im Laborjournal, und so weiter und so fort. Es war anstrengend und begleitet von sehr unangenehmen und meiner Meinung nach bedrohlichen Aufforderungen seitens des Anwalts der Klägerin.
Besonders abgesehen hatte es die Gegenseite auf die 2010 erschienene Veröffentlichung Lerchls, der zusammen mit einem Statistiker die vielen Ungereimtheiten der Wiener Ergebnisse wissenschaftlich untersuchte und zu einem eindeutigen Ergebnis kam.
Mittels sogenannter Ordnungsmittelanträge (OMAs) versuchte man, Lerchl zu zwingen, auch diese wissenschaftliche Arbeit zu „löschen“. Dazu muss man wissen, dass OMAs teuer werden können, da es sich um Beantragungen von Strafen handelt, wenn jemand gegen ein Urteil verstößt.
Insgesamt wurden 6 OMAs mit teils unfassbar umfangreichen Anlagen eingereicht und ausnahmslos vom zuständigen Landgericht Hamburg für berechtigt erachtet. Der erste OMA war noch recht „preiswert“ (800 €; Beschluss vom 28.7.15), der letzte mit 4,400 € (Beschluss vom 29.1.18) schon empfindlich teuer, summa summarum 14,400 €, ersatzweise Haft. Gegen jeden OMA wurde beim Oberlandesgericht Hamburg umgehend eine sog. „Sofortige Beschwerde“ eingereicht.
Vor wenigen Tagen hat das OLG entschieden und alle 6 OMAs kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Richter haben sich mit ihren Begründungen sehr viel Mühe gegeben und sehen die angeblichen Verstöße gegen das Urteil nicht als schuldhaftes Verhalten an. Auch andere Argumente sind sehr interessant, zum Beispiel das Zitieren durch Dritte, auf die Lerchl nur bedingt oder auch gar nicht hätte reagieren müssen.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert