Digitalradio: 5G soll DAB+ ersetzen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 26.06.2019, 18:59 (vor 2006 Tagen) @ Gustav

Wie soll das funktionieren? Die Abdeckung mit Mobilfunk ist in Deutschland alles andere als flächendeckend, insbesondere auf Landstrassen (damit meine ich Bundesstrassen)

Naja, für UMTS-Lizenzen haben die deutschen Netzbetreiber rd. 50 Mrd. Euro hingeblättert, für die sagenhaften 5G-Lizenzen nur etwas mehr als 6,5 Mrd. Euro. Damit sollte trotz allgemeinem Katzenjammer, die "hohen Kosten" für die 5G-Lizenzen würden beim Netzaufbau fehlen, bei den Betreibern noch genug Geld in der Matratze stecken, um 5G in die Fläche zu bringen. Gemäß den Lizenzauflagen von 2015 müssen sie bis zum 31. Dezember 2019 98 % der Haushalte im Bundesgebiet und mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland mit 50 Mbit/s im Antennensektor versorgen. Und für 5G gelten laut BNetzA die Versorgungsverpflichtungen:

• bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s
• bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz
• bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0 / 1 mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz
• bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz
• bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s
• bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2'000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s
• bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s

Ende 2024 sollte der Knoten im Land der Teutonen, also endlich geplatzt sein.

[...]
Gemäss BAKOM-Erhebungen ist der Anteil der Neufahrzeuge, die standardmässig über einen DAB+-Empfang verfügen, 2018 noch einmal stark angestiegen und liegt nun bei 91 Prozent, gegenüber 85 Prozent im Vorjahr. In der Schweiz ist die ab Ende 2020 in der Europäischen Union geltende Bedingung somit bereits nahezu erfüllt, wonach jedes neue Personenfahrzeug DAB+-fähig sein muss.

Kann Deutschland diese EU-Bedingung einfach ignorieren?

Wenn ich diese Quelle richtig verstehe, besteht ab 2021 zwar eine Verpflichtung, Digitalradios in Neuwagen einzubauen, es besteht aber keine Verpflichtung, Radios gemäß dem heutigen Standard DAB+ einzubauen. Damit stünde dem Einbau von 5G-Radios rechtlich nichts im Wege. Da bis zur Einführung des 5G-Radios mutmaßlich noch etliche Jahre vergehen werden und DAB+ anschließend in einer Übergangszeit parallel weiter betrieben wird, dürfte es keinen (großen) Aufstand der Neuwagenkäufer geben, die derzeit noch DAB+ bekommen. Zudem sind die Zeiten vorbei, wo Bestandsschutz noch groß geschrieben wurde, etwa als hierzulande 1967 das Pal-Farbfernsehen so clever eingeführt wurde, dass die Schwarz-Weiß-Geräte völlig problemlos weiter betrieben werden konnten. Beim Umstieg vom Analogfernsehen auf DVB-T war keine Kompatibilität mehr gegeben, was technisch nachvollziehbar ist, beim rigorosen Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 mussten nur ein paar Jahre später alle DVB-T-Empfänger verschrottet werden. Das hätte sich vermutlich technisch vermeiden lassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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