Gigaherz bringt mit "5G-Baustopp in Waadt" Falschmeldung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 09.04.2019, 21:02 (vor 2054 Tagen)

Kaum hat er sich von seiner jünsten Jahresversammlung erholt, produziert Gigaherz-Präsident eine von ihm verfälschte Falschmeldung. Wodurch die Original-Falschmeldung freilich nicht richtiger wurde, sondern noch falscher.

Anlass ist ein "bis Sommer 2019" befristetet Baustopp für 5G-Antennen, den der Kanton Waadt, der viertgrößte der Schweiz, angeblich beschlossen haben soll. Doch diese Meldung ist eine Falschmeldung. Die Basler Zeitung schreibt heute Abend um 19:29 Uhr:

Die Waadtländer Regierung hat doch kein Moratorium für die Installation von 5G-Antennen beschlossen. Der Staatsrat präzisierte eine entsprechende Aussage von Ratskollegin Jacqueline de Quattro (FDP) im Kantonsparlament.

Sie habe nicht entschieden, die Errichtung von 5G-Antennen für den Mobilfunk auszusetzen, heisst es in einer Medienmitteilung der Regierung vom Dienstag. Es gebe kein Moratorium in dieser Sache. Der Staatsrat werde diese Frage jedoch prüfen, schreibt er im Zusammenhang mit der Antwort auf eine entsprechende Resolution des Grossrats Raphaël Mahaim (Grüne). [...]

Jakob frohlockte zu früh, als er heute um 17:20 Uhr zu Beginn seiner eigenen Falschmeldung schrieb: Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton Wadt einen sofortigen Baustopp für 5G-Antennen verfügt. Weitere dürften folgen.

Jakob beruft sich in seiner Falschmeldung auf die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz (SDA). Zu allem Überfluss ist Jakob jedoch nicht nur einer Falschmeldung der SDA aufgesessen, wofür er nichts kann, sondern er hat aus der Original-Falschmeldung auch noch falsch abgeschrieben, wofür er allein verantwortlich ist. Einen Artikel, der auf der Original-SDA-Falschmeldung beruht, kann man bei watson.ch einsehen und ich gehe davon aus, dass das, was dort steht, stimmt (Auszug):

Der Abgeordnete forderte in seinem Text ein Moratorium für Antennen «mindestens» bis zu dem im Sommer erwarteten Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu).

Der Grossrat änderte den Text jedoch leicht ab. Mit 91 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen schrieben die Abgeordneten ein «bis» statt «mindestens» fest.

Was Jakob daraus gemacht hat zeigt der folgende Screenshot von seiner persönlichen Falschmeldung :

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Sigmund Freud würde dem Gigaherz-Präsidenten wohl bescheinigen, seine Verdrehung der Tatsache sei seinem elefantös sehnlichen Wunsch geschuldet, das 5G-Moratorium, gäbe es dieses doch nur, möge mindestens bis an sein Lebensende andauern :-).

Hintergrund
Resolutionsentwurf des Abgeordneten Raphaël Mahaim (französisch)
Website des Kantons Waadt (französisch)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Gigaherz-Falschmeldung: Jakob sieht Intrige

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.04.2019, 16:02 (vor 2053 Tagen) @ H. Lamarr

Kaum hat er sich von seiner jünsten Jahresversammlung erholt, produziert Gigaherz-Präsident eine von ihm verfälschte Falschmeldung. Wodurch die Original-Falschmeldung freilich nicht richtiger wurde, sondern noch falscher.

Der Gigaherz-Notstrompräsident hat heute seine verfälschte Falschmeldung um die unten folgende Passage ergänzt. Meine Frau hat schon gestern vermutet, dass er – wie so häufig – auch diesmal eine Intrige erfinden wird. Sie hat Recht behalten, Jakob fällt nichts anderes ein und er lernt aus seinen Pleiten auf schon pathologisch anmutende Weise nichts hinzu. Freundlicherweise hat Herr Jakob auch mich mit einem Lob bedacht:

Nachtrag vom 10.4.2019
Die Mobilfunkbetreiber und ihre Freunde und Helfershelfer in den Wirtschaftskreisen haben unheimlich schnell geschaltet und versuchen nun, den Waadtländer Staatsrat (Exekutive) davon abzubringen, den mit 91 zu 26 Stimmen gefassten Beschluss des Grossen Rates (Legislative) umzusetzen.
Der Staatsrat ist offensichtlich bereits in geistige Achtungsstellung gefallen und hat bereits eine entsprechende Verwässerungsmitteilung herausgegeben: Es sei noch kein entsprechender Beschluss gefasst worden, man werde die Resolution (Motion) von Raphael Mahaim jedoch prüfen.

So läuft das nicht in der Schweiz! Die Regierung hat die vom Parlament gefassten Beschlüsse umzusetzen, ob ihr und ihren Freunden das nun passt oder nicht!

Die Schweizer Mobilfunkbetreiber haben nicht nur ihre Helfershelfer in der Politik alarmiert, sondern gleichzeitig auch noch die Mobbing- und Rufmordagentur des mehrfach wegen seiner Verleumdungen rechtskräftig verurteilten Stephan Schall in München. Der nun seines Amtes waltet und im Internet von München aus den notwendigen Blödsinn verbreitet.

Jakobs Berichtigung kümmert am Ende seines Beitrags vor sich hin, wer bis dorthin nicht durchhält, nimmt seine Falschmeldung für bare Münze. Wäre der Gigaherz-Präsident eine ehrliche Haut, er hätte seine Falschmeldung ersatzlos gelöscht, oder, wie es andere gelöst haben, gleich zu Beginn berichtigt. Doch Jakob ist keine ehrliche Haut.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verein "Schutz vor Strahlung " ignoriert Dementi

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.04.2019, 17:53 (vor 2052 Tagen) @ H. Lamarr

Kaum hat er sich von seiner jüngsten Jahresversammlung erholt, produziert Gigaherz-Präsident eine von ihm verfälschte Falschmeldung. Wodurch die Original-Falschmeldung freilich nicht richtiger wurde, sondern noch falscher.

Jakob fabrizierte seine verfälschte Falschmeldung am 9. April zu einer Uhrzeit, als das Dementi vom Abend des 9. April noch nicht bekannt war. Das kann passieren und entlastet den Gigaherz-Präsidenten.

Martin Zahnd hingegen bringt die Falschmeldung der SDA noch am 10. April, auf der Website seines Vereins "Schutz vor Strahlung". Ich sehe darin eine bewusste Verbreitung der SDA-Falschmeldung, denn das Dementi des Staatsrats vom Abend des 9. April erreichte spätestes am 10. April nahezu sämtliche Schweizer Medien, die zuvor die Falschmeldung verbreitet hatten, es erreichte am selben Tag sogar den sonst behäbig reagierenden Verein Gigaherz. Als Quelle nennt Zahnds Verein den Tagesanzeiger, der aber eigenen Angaben zufolge die zuvor verbreitete Falschmeldung bereits am 9. April um 19:30 Uhr um das Dementi ergänzt haben will. Es ist daher ein unschönes Kunststück, noch am 10. April die Original-Falschmeldung beim Tagesanzeiger abzuschreiben. Auch jetzt noch verbreitet Zahnds Website die Falschmeldung unberichtigt.

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Tags:
Falschmeldung, Zahnd, Schutz-vor-Strahlung

Stoppt der Kanton Genf den 5G-Netzaufbau wirklich?

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.04.2019, 20:54 (vor 2052 Tagen) @ H. Lamarr

Kaum hat er sich von seiner jünsten Jahresversammlung erholt, produziert Gigaherz-Präsident eine von ihm verfälschte Falschmeldung. Wodurch die Original-Falschmeldung freilich nicht richtiger wurde, sondern noch falscher.

Nach dem Kuddelmuddel um einen 5G-Baustopp im Kanton Waadt hat jetzt der Kanton Genf einen – bislang nicht dementierten – 5G-Baustopp beschlossen. Die Begründung ist nahezu identisch mit der des dementierten Beschlusses von Waadt und zeigt, viele Politiker, zu viele erkennen ihre Instrumentalisierung durch die 5G-Tea-Party nicht. Das Schweizer Fernsehen schreibt auf seiner Website:

In Genf werden vorerst keine 5G-Mobilfunkantennen gebaut. Das Kantonsparlament hat einen Vorstoss gutgeheissen, der ein entsprechendes Moratorium verlangt. Der Entscheid fiel mit 58 zu 28 Stimmen.

Das Verbot soll erst wieder aufgehoben werden, wenn unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen über mögliche Gesundheitsschäden von 5G. Die Genfer Regierung soll sich nun an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wenden und unabhängige Studien verlangen.

Im Genfer Grossen Rat wurde argumentiert, vielfach würden die Mobilfunkbetreiber den Konsumenten erklären, 5G sei dasselbe wie 4G. Die Umwelt werde aber immer stärker von elektromagnetischen Wellen belastet und niemand wisse um die gesundheitlichen Auswirkungen. Auch will das Kantonsparlament Bescheid wissen über die Auswirkungen auf Tiere.

Auf den Beschluss des Genfer Parlaments hat heute zuerst Gigaherz hingewiesen. Gigaherz-Präsident Jakob behauptet dort wider besseren Wissens, auch der Kanton Waadt habe einen 5G-Baustopp verfügt. Warum er wissentlich lügt ist leicht erklärbar: Der 80-Jährige hat nichts mehr zu verlieren.

[Admin: geringfügig editiert am 12.04.2019]

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Bund stoppt kantonale 5G-Moratorien

H. Lamarr @, München, Montag, 06.05.2019, 09:02 (vor 2028 Tagen) @ H. Lamarr

Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Es zeigt sich jedoch, dass die Kantone damit ihre Kompetenzen überschreiten. Denn für den Schutz der Menschen vor schädlicher Strahlung ist der Bund zuständig. weiter ...

Hintergrund
Gemeinsame Erklärung von Bakom und Bafu zu kantonalen 5G-Moratorien (PDF, 2 Seiten)

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Kanton Aargau: Abfuhr für 5G-Moratorium

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.09.2019, 01:04 (vor 1891 Tagen) @ H. Lamarr

Die von Mobilfunkgegnern herbeigesehnte große Welle von 5G-Moratorien in Schweizer Kantonen ist ausgeblieben, seit der Aufregung im April und Mai 2019 hat sich kaum noch etwas getan. Bis jetzt. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, hat der Kanton Aargau am 17. September ein im Mai 2019 beantragtes 5G-Moratorium mit großer Mehrheit abgelehnt. Bejubelten Mobilfunkgegner im Frühjahr noch jedes neue kantonale 5G-Moratorium, schweigen sie jetzt betreten.

Der Aargauer Grosse Rat hat einem Moratorium gegen 5G (mit 81 zu 40 Stimmen) und Maßnahmen gegen einen drohenden Antennenwald (mit 85 zu 31 Stimmen) eine Abfuhr erteilt. Beide Vorstöße kamen von der CVP mit Harry Lütolf als Sprecher. Das Parlament ist der Regierung gefolgt, welche die zwei Anliegen zur Ablehnung empfohlen hatte.

Nachfolgend der Wortlaut der abgeschmetterten Motion für ein 5G-Moratorium:

Der Regierungsrat wird beauftragt, umgehend alle notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, um im Kanton Aargau baldmöglichst ein befristetes Moratorium für den Einsatz hochfrequenter Strahlung (im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnologie 5G) zu ermöglichen.

Begründung

I. Ausgangslage
Mit einer Auktion hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vergabe von neuen Mobilfunkfrequenzen (700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz) am 7. Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Diese zusätzlichen Frequenzen sind die Voraussetzung für die Entwicklung der schnellen Mobilfunktechnologie 5G. Alle drei bisherigen Mobilfunkbetreiberinnen (Salt, Sunrise und Swisscom) haben in unterschiedlichem Ausmass das Recht auf die Verwendung der besagten Frequenzen erworben. Die drei Mobilfunkbetreiberinnen haben jedoch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, diese Frequenzen für den Betrieb ihrer Netze tatsächlich einzusetzen (Art. 14 ff. Fernmeldegesetz, FMG).

II. Befristetes Moratorium für den Einsatz hochfrequenter Strahlung
Mit Schreiben vom 17. April 2019, unter dem Titel "Mobilfunk und Strahlung", haben sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeinsam an die Bau-Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone gerichtet. In diesem Schreiben wird unter anderem die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Arbeitsgruppe erwähnt, welche bis im Sommer 2019 einen Bericht mit Empfehlungen an das UVEK zu liefern hat. Der Auftrag lautet, die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks zu analysieren, insbesondere auch beim Aufbau der Mobilfunktechnologie 5G. Im besagten Schreiben wird aber festgehalten, dass es nicht Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sei, eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G zu erstellen, Entscheide zu fällen oder über die Einführung von 5G in der Schweiz zu befinden.

Dem erwähnten Schreiben war ein Informationsblatt vom 17. April 2019 beigelegt. Unter Ziffer 7.3 zur Technologie 5G ist folgendes festgehalten: "Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden. Längerfristig soll 5G auch in einem höheren Frequenzbereich zur Anwendung gelangen, man spricht hier auch von "Millimeterwellen". Bei der Einwirkung solcher Strahlung auf den Menschen bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten und es besteht hier noch Forschungsbedarf. Ein Zeitplan, wann in der Schweiz Millimeterwellen zur Anwendung gelangen könnten, liegt noch nicht vor."

Unter Ziffer 7.2 des Informationsblattes wird über den heutigen Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen zu hochfrequenter Strahlung ausgeführt, dass es neben der Erwärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung noch andere biologische Effekte gibt, die nicht auf eine Erwärmung zurückgeführt werden können. Nach wissenschaftlichen Kriterien ausreichend nachgewiesen sei eine Beeinflussung der Hirnströme. Begrenzte Evidenz bestehe für eine Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, für eine Beeinträchtigung der Spermienqualität, für eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress. Weiter habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend klassiert, gestützt auf Befunde bei der Nutzung von Mobiltelefonen. Für die wesentlich schwächere Belastung durch ortsfeste Sendeanlagen würden aussagekräftige Langzeituntersuchungen noch fehlen. Die WHO arbeite seit fünf Jahren an einem neuen Übersichtsbericht zu den Gesundheitsauswirkungen von hochfrequenter nichtionisierender Strahlung. Es sei unklar, wann dieser fertig gestellt ist.

Das BAFU und das BAKOM schliessen daraus, dass aus wissenschaftlicher Sicht die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Regulierung dieser Strahlung nach wie vorangezeigt ist, wie dies mit den vorsorglichen Anlagegrenzwerten in der Schweiz praktiziert werde. Diese Schlussfolgerung geht jedoch zu wenig weit! Die beiden Bundesämter räumen selber ein, dass Unklarheiten und Forschungsbedarf bestehen. Da es sich bei den in Frage stehenden körperlichen Schädigungen um keine Lappalien handelt, muss der Einsatz hochfrequenter Strahlung im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnologie 5G baldmöglichst und so lange unterbunden werden, bis weitere Forschungsergebnisse vorliegen; insbesondere der erwähnte Übersichtsbericht der WHO. Selbstredend muss aus diesen Forschungsergebnissen hervorgehen, dass die hochfrequente Strahlung keine der zuvor erwähnten oder andere körperlichen Schädigungen verursachen kann.

Der Regierungsrat wird mit der vorliegenden Motion angehalten, in dieser Hinsicht sofort aktiv zu werden

Mitunterzeichnet von 26 Ratsmitgliedern

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