Nicht vergessen: Heute verkündet der BGH sein Urteil darüber, wer die Lasten des Vorsorgegedankens im Mobilfunk zu tragen hat: Wir (kriegen weiter das Zeugs ganz nah' um die Ohren) oder die Mobilfunker (müssen Abstand nehmen).
Zum ersten Mal in der Mobilfunkgeschichte wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Anwohner die Strahlung einer Antennenanlage dulden müssen. Bislang gilt: So lange die Grenzwerte eingehalten werden, sind die Kläger chancenlos. Ob sich das nun ändert, ist fraglich.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Hier geht's um Haus & Hof, nicht um Gesundheit
H. Lamarr , München, Freitag, 13.02.2004, 13:06 (vor 7589 Tagen) @ H. Lamarr
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Godot, Freitag, 13.02.2004, 15:54 (vor 7589 Tagen) @ H. Lamarr
Das BGH hat die Klage abgewiesen.
Link : [link][/link] http://www.heise.de/newsticker/meldung/44613[link=]Link[/link]
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H. Lamarr , München, Freitag, 13.02.2004, 17:31 (vor 7589 Tagen) @ Godot
Danke, Godot, für den Link, das Warten hat sich also nicht gelohnt. Satz mit x: Wieder nix.
Nachfolgend die Urteilsbegründung, wie sie bei Heise steht. Ausführlicheres wird's wohl in einigen Wochen beim BGH geben.
Das Gericht begründete seinen Spruch mit einer Vorschrift, nach der eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Wissenschaft und Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes bislang nicht der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schäden führen können.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Wladimir, Freitag, 13.02.2004, 18:37 (vor 7589 Tagen) @ H. Lamarr
Danke, Godot, für den Link, das Warten hat sich also nicht gelohnt. Satz
mit x: Wieder nix.Nachfolgend die Urteilsbegründung, wie sie bei Heise steht.
Ausführlicheres wird's wohl in einigen Wochen beim BGH geben.Das Gericht begründete seinen Spruch mit einer Vorschrift, nach der
eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der Anlage ausgehenden
Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung
führen. Wissenschaft und Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes
bislang nicht der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte
elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Ja, ist doch klar! Die Richter greifen eben auf die allgemein bekannte "Formel" zurück, dass keine wissenschaftlichen Belege für eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Das ist die Basis dafür.
Wie sollten da die Richter - selbst am BGH - aus der Reihe tanzen?
Sie warten eben auch nur auf Godot, und sind nicht Godot selbst!
Wladimir
Haftung der Richter ?
Estragon, Freitag, 13.02.2004, 19:15 (vor 7589 Tagen) @ Wladimir
Aus dem Meldungstext der HZ-online: "Die Erkenntnisse der Wissenschaft sind spärlich, und so geht es letztlich um die Frage, wer das Risiko einer Fehleinschätzung zu tragen hat, sollte sich der Mobilfunk eines Tages als gesundheitsschädlich erweisen."
Na, wenn's so kommt, ob dann diese Richter, die jetzt das Urteil gefällt haben, mit in die Haftung genommen werden? So wie Ärzte, die ein Leben lang Schadenersatz an die Opfer ihrer Kunstfehler zahlen müssen?
Haften eigentlich Richter für ihre Urteil und deren Folgen?
Estragon
SZ: Rüge für BGH-Richter
RH, Sonntag, 15.02.2004, 11:29 (vor 7587 Tagen) @ Estragon
Aus dem Meldungstext der HZ-online: "Die Erkenntnisse der Wissenschaft sind spärlich, und so geht es letztlich um die Frage, wer das Risiko einer Fehleinschätzung zu tragen hat, sollte sich der Mobilfunk eines Tages als gesundheitsschädlich erweisen."
Na, wenn's so kommt, ob dann diese Richter, die jetzt das Urteil gefällt haben, mit in die Haftung genommen werden? So wie Ärzte, die ein Leben lang Schadenersatz an die Opfer ihrer Kunstfehler zahlen müssen? Haften eigentlich Richter für ihre Urteil und deren Folgen?
Hallo Estragon,
es gibt aktuell das Urteil zu Schrottimmobilien-Finanzierung, und da wurden die BGH-Richter von der EU-Kommission gerügt!
Hier der Artikel aus der SZ vom 12.02.2004, Börse und Finanzen
Und dann noch Glückwunsch zu der geglückten "Landung"! RH
Rüge für BGH-Richter
EU-Kommission moniert Urteil zur Schrottimmobilien-Finanzierung
Von Thomas Hammer
München – Es kommt selten vor, dass der Bundesgerichtshof (BGH) öffentlich angegriffen wird. Doch nun hat der BGH für seine bankenfreundliche Rechtssprechung zum Kreditwiderruf bei der Finanzierung von Schrottimmobilien eine verbale Ohrfeige aus Brüssel erhalten: „Der BGH wendet die deutschen Vorschriften über das Rücktrittsrecht und die Rückabwicklung des Kreditvertrags formal und mechanisch an, ohne sich auch nur im Mindesten an den Gründen des Verbraucherschutzes auszurichten“, schreibt die EU-Kommission in einer Eingabe an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Zankapfel ist ein BGH-Urteil vom April 2002 zur Rückabwicklung von Finanzierungsverträgen bei Schrottimmobilien, die in Form eines Haustürgeschäfts als Steuersparmodelle verkauft worden sind. Zwar stellten die BGH-Richter fest, dass bei fehlender Widerrufsbelehrung die Kreditkunden ihre Finanzierungsverträge noch Jahre nach dem Abschluss rückgängig machen können. Doch bei den Vorschriften zur Rückabwicklung der Kreditverträge legte der BGH das Gesetz großzügig zu Gunsten der Banken aus. Zwar können die Kreditnehmer den Vertrag widerrufen – doch dann wird die Rückzahlung des Kredites sofort fällig, und der Schuldner bleibt auf seiner Immobilie sitzen und muss diese womöglich noch zu schlechteren Konditionen als bisher weiterfinanzieren.
Damit habe der BGH die Vorschrift der EU, nach der ein Widerruf auch bei Immobilienkrediten möglich sei, „ihres Sinnes entleert“, moniert die EU-Kommission. Der Verbraucher sei bei Ausübung seines Rechts schlechter gestellt, als wenn er darauf verzichten würde. „Die Kritik der Kommission an der einseitigen Sichtweise des BGH halte ich für völlig berechtigt“, sagt Stefan Frisch, Anwalt für Kapitalanlagerecht in Kirchentellinsfurt bei Tübingen. Der BGH habe mit dem Präzedenzurteil aus dem Widerrufsgesetz geradezu ein Wiederrufs-Verhinderungsgesetzt gemacht.
Das Landgericht Bochum will nun beim EuGH prüfen lassen, ob die BGH-Auffassung dem europäischen Verbraucherschutzes entspricht. Für Banken und Eigentümer von Steuerspar-Immobilien geht es dabei um viel Geld. Verbraucherverbände gehen von rund 300 000 betroffenen Kreditnehmern aus.
Trotz der deutlichen Worte von der EU-Kommission warnen Juristen vor falschen Hoffnung. Als nächstes muss der EuGH darüber entscheiden, ob der BGH die Interessen der Verbraucher ausreichend berücksichtigt hat. Selbst wenn die Richter zu einem für die Geschädigten positiven Urteil kommen, gehen viele mit großer Wahrscheinlichkeit leer aus. Denn bei bereits rechtskräftigen Urteilen kann der Prozess nur in Ausnahmefällen neu aufgerollt werden, und für Haftungsansprüche gegenüber dem deutschen Staat müsste den BGH-Richtern ein gravierendes Fehlurteil nachgewiesen werden. Bessere Chancen haben diejenigen, deren Prozess noch läuft. „In diesem Fall sollte die Aussetzung des Prozesses bis zum Vorliegen des EuGH-Urteils beantragt werden“, empfiehlt Frisch.
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SZ, Landgericht
SZ: Rüge für BGH-Richter
RH, Samstag, 21.02.2004, 11:54 (vor 7581 Tagen) @ RH
Rüge für BGH-Richter
EU-Kommission moniert Urteil zur Schrottimmobilien-Finanzierung
Von Thomas Hammer
Nochmals der Hinweis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) durchaus nicht das letzte Wort spricht. Es wird nur noch komplizierter, und kostet noch mehr Steuergelder, wenn sich die EU-Kommission damit beschäftigen muss.
So hat sie es im Falle der "Schrott-Immobilien" getan, und das Urteil des BGH in Frage gestellt.
Schrott-Immobilien beschäftigen nun auch Brüssel
EU-Kommission klagt Bundesgerichtshof an / Protest in Göttingen.
Aus: Neues Deutschland
BGH-Urteil meist gegen die Verbraucher
MK, Sonntag, 22.02.2004, 13:35 (vor 7580 Tagen) @ RH
Im Zusammenhang mit dem Urteil zu den "Schrott-Immobilien" wurde im Fernsehen (ich weiß nicht mehr, ob es direkt in den Nachrichten ARD/ZDF oder in einer der Nachrichten-Magazine war) wieder erwähnt, wie der BGH gerne Urteil völlig zu Ungunsten der Verbraucher fällt und - in diesem Falle - völlig für die Banken.
Auch in diesem Falle geht es um Millionen-Beträge, oder gar um Milliarden, um die Klein-Anleger von den namhaftesten deutschen Banken gebracht wurde, so z.B. die HypoVereinsbank. Es wurden Immobilien zur Geldanlage empfohlen, die nun nur noch einen Bruchteil der Investitionen (von Klein-Sparern) wert sind.
Und der BGH hat voll zu Gunsten der Banken entschieden.Das bringt jetzt eben sogar die EU-Kommission gegen den BGH auf.
Also man kann abschätzen, wie die Urteile des BGH gegen die Mobilfunk-Anlagen im Bruchköbeler Kirchturm zu werten sind!
Ehrenwerte Gesellschaft!
M.K.
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bingo, Freitag, 13.02.2004, 20:39 (vor 7589 Tagen) @ Godot
Das BGH hat die Klage abgewiesen.
Link : [link][/link]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44613[link=]Link[/link]
Auch das ZDF hat schon news auf der heute-Website:
Karlsruhe weist Klage gegen Mobilfunk-Sendeanlage ab
Angst vor gesundheitlichen Schäden muss wissenschaftlich belegt sein
gesamter Text + weitere Links
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/29/0,1367,MAG-0-2104477,00.html
Elektrosensible?
Annette Neumeier, Freitag, 13.02.2004, 21:34 (vor 7589 Tagen) @ Godot
Das BGH hat die Klage abgewiesen.
Link : [link][/link]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44613[link=]Link[/link]
Es dürften da keine Elektrosensiblen dabei gewesen sein?
Könnte die Klage derartig abgewiesen werden, wenn den Richtern die Schicksale und Beschwerden derer vorgelegen hätten, die unter der Mobilfunk-Strahlung leiden?
Waren solche Menschen einfach nicht vorhanden? Wo bleiben denn die Elektrosensiblen, die sich als solche erklären? Sie könnten gute Dienste leisten, wenn sie sich hier einsetzen würden.
A.N.
Elektrosensible?
NoName, Samstag, 14.02.2004, 15:58 (vor 7588 Tagen) @ Annette Neumeier
Die sogenanten Elektrosensibelen haben Angst, das man erkennt das da nichts ist.
Fragt doch mal warum Frau Dr. Stöckler vom Verein der Elektrosensiblen in München abrät eine Studie zu unterstützen, die das Phänomen Elektrosensibilität untersuchen will? Dies war eine Aussage von Ihr bei einer Mobilfunkveranstaltung in München 2003 organisert von der Umweltakademie.
Elektrosensible?
M.K.., Samstag, 14.02.2004, 16:44 (vor 7588 Tagen) @ NoName
Die sogenanten Elektrosensibelen haben Angst, das man erkennt das da nichts ist.
Fragt doch mal warum Frau Dr. Stöckler vom Verein der Elektrosensiblen in München abrät eine Studie zu unterstützen, die das Phänomen Elektrosensibilität untersuchen will? Dies war eine Aussage von Ihr bei einer Mobilfunkveranstaltung in München 2003 organisert von der Umweltakademie.
Und ob da WAS ist!!!
Bei mir war konkret heute von 10.15 Uhr bis 15.45 WAS da! Ich selbst habe nichts anderes getan, als da WAS anging und wieder ausging!
Warum wer wo nicht mitmacht, muss jede/r selbst entscheiden. Frau Dr. übrigens Stöcker (sic!) wird das selbst zu argumentieren wissen. Man sollte aber über niemanden urteilen, der selbst nicht mitredet, und - mangels PC - auch nicht mitliest. Schlichtes Taktgefühl!
Ich würde mitmachen, wurde aber noch nie gefragt!
M.K.
Hier geht's um Haus & Hof, nicht um Gesundheit
M.K.., Freitag, 13.02.2004, 19:38 (vor 7589 Tagen) @ H. Lamarr
Weiß jemand, ob der in Bruchköbel ansässige Rechtsanwalt Dietmar Freund mit diesem Fall beschäftigt ist, und ob er das bis zum BGH gebracht hat?
Bekanntlich zählt RA Freund zu den wenigen Anwälten in Deutschland, die sich auf die Probleme um den Mobilfunk spezialisiert haben.
M.K.
Hier geht's um Haus & Hof, nicht um Gesundheit
Peter Beil, Montag, 23.02.2004, 19:32 (vor 7579 Tagen) @ M.K..
Weiß jemand, ob der in Bruchköbel ansässige Rechtsanwalt Dietmar Freund
mit diesem Fall beschäftigt ist, und ob er das bis zum BGH gebracht hat?
Das stimmt, RA Freund war der Vertreter der Klagepartei vor dem BGH.
Heute BGH-Entscheidung
Erwin, Freitag, 13.02.2004, 21:36 (vor 7589 Tagen) @ H. Lamarr
Der Freilandversuch am Menschen geht also weiter.
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil
Erwin, Freitag, 13.02.2004, 22:17 (vor 7589 Tagen) @ Erwin
Über die heute-Website - Danke bingo - kommt man auch direkt zum Bundesgerichtshof. Und da habe ich einmal die Pressemitteilung hierher kopiert. Als ich den allerletzten Satz gelesen habe, fand ich das denn doch "diskutierenswert". Die habe gar keine Gutachten eingeholt, und das so begründet:
Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht verfahrensfehlerhaft, daß das Berufungsgericht kein Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat Ende)
Das ist ja scharf!
Erwin
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 15/2004
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen
Der u. a. für das private Immissionsschutzrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in zwei parallel gelagerten Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann, den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.
Die Beklagte zu 1 betreibt seit 1999 auf dem Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage. Den Standort nutzt sie aufgrund eines auf 20 Jahre befristeten Mietvertrages mit der Beklagten zu 2. Die Kläger beider Verfahren wohnen in der Nähe bzw. gehen dort einer beruflichen Tätigkeit nach. Die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in Verbindung mit Anhang 1 der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966) werden eingehalten.
Die Kläger verlangen von der Beklagten zu 1, den Betrieb der Sendeanlage zu unterlassen, und von der Beklagten zu 2, den Betrieb durch die Beklagte zu 1 nicht zu ermöglichen. Sie haben behauptet, von dem Betrieb der Anlage gehe für sie eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus, vor der sie die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BimSchV nicht schütze. Zum einen seien diese Werte zu hoch angesetzt, zum anderen erfasse die Verordnung nur die sog. thermischen Wirkungen, nicht aber die athermischen, die u. a. zu einer Steigerung des Krebsrisikos führten, negative Auswirkungen auf das Immunsystem hätten und auch Kopfschmerzen, Gehör- und Konzentrationsstörungen auslösten.
Die Klage ist vom Landgericht Hanau abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen. Auch die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision blieb ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB für nicht begründet erachtet, weil die Kläger die von der Mobilfunkanlage der Beklagten zu 1 ausgehenden elektromagnetischen Felder nach § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB dulden müssen. Nach dieser Vorschrift besteht eine Duldungspflicht, wenn die von der Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats von dem Empfinden eines verständigen Menschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. Dabei steht dem Tatrichter ein auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bezogener Beurteilungsspielraum zu. Hierbei hat er indes zu beachten, daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB eine unwesentliche Beeinträchtigung "in der Regel" dann vorliegt, wenn - wie hier - die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenzen oder Richtwerte von den ermittelten und bewerteten Immissionen nicht überschritten werden. Die Einhaltung solcher Grenzen oder Richtwerte schließt zwar das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung nicht aus, hat aber Indizwirkung zugunsten einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung.
Tags:
Klage, Recht, Bruchköbel, 26. BImSchV, Oberlandesgericht
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil (Fortsetzg.)
Erwin, Freitag, 13.02.2004, 22:19 (vor 7589 Tagen) @ Erwin
Ging nicht alles auf ein Posting (kann man nicht doch mehr als 5.000 Zeichen zulassen?) Also hier der Rest:
....
Hiervon ist das Berufungsgericht ausgegangen. Rechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Annahme, daß die Kläger die Indizwirkung nicht erschüttert haben. Hierzu wäre darzulegen gewesen, daß ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der BImSchV festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht. Daran fehlt es. Wissenschaft und Forschung ist – wie das Berufungsgericht festgestellt hat - bislang nicht der Nachweis gelungen, daß athermische Effekte elektromagnetischer Felder, zumal unterhalb der durch die 26. BImSchV gezogenen Grenzen, zu gesundheitlichen Schäden führen können. Darauf beruhen die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001, die Grundlage für die festgesetzten Grenzwerte sind. Bei diesem Forschungsstand war es nicht verfahrensfehlerhaft, daß das Berufungsgericht kein Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln.
Urteile vom 13. Februar 2004 – V ZR 217/03 und V ZR 218/03
Karlsruhe, den 13. Februar 2004
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil (Fortsetzg.)
mops, Samstag, 14.02.2004, 10:53 (vor 7588 Tagen) @ Erwin
Wie hieß der Song von Udo Lindenberg?
".... und steigern das Bruttosozialprodukt ...."
Mehr weiß ich leider nicht, aber der Kern ist damit gemeint.
Und eine ganze zusätzliche "Branche" wird schnell wieder die Lager mit allem möglichen Abschirm-Schnick-Schnak füllen.
Bei denen müssen gestern ja die Sektkorken geknallt haben!
mops
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil
H. Lamarr , München, Samstag, 14.02.2004, 00:18 (vor 7589 Tagen) @ Erwin
Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat Ende)
Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil
S. Raschke, Samstag, 14.02.2004, 10:20 (vor 7588 Tagen) @ H. Lamarr
Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat
Ende)
Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt
abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.
Sowas von antiquierter Rechtssprechung!
Da fragt man sich wirklich, ob das statthaft ist.
S. Raschke
wo auch nix passiert: z.B. Pädophilie
M.K., Samstag, 14.02.2004, 12:20 (vor 7588 Tagen) @ H. Lamarr
Gerade lese ich einen Artikel in der heutigen F.A.Z. und da möchte ich nur wegen des Parallel-Verhaltens des Staates ("Vogel Strauss") die ersten Sätze zitieren. Die Mobilfunk-Ablehner und Elektro-/Funk-Sensiblen sind nicht die einzigen in ihrer Ohnmacht. Und es gibt eben noch schlimmere Konstellationen - das erkenne ich auch! - wo einfach nichts unternommen wird.
Also kurz die Anfangssätze
F.A.Z. 14.02.2004, 'Die Gegenwart', S. 8 (print)
Verständigung über Pädophilie
Von Prof.Dr. Gerhard Amendt
Leidenschaftliche Erregung über pädophile Schandtaten geht seit Jahren mit der Weigerung der Öffentlichkeit einher, sich über das Wesen der Padophilie zu verständigen. Nachträgliche Wut und Fassungslosigkeit sind reichlich vorhanden, nicht jedoch vorbeugende Selbstbetrachtung. Es scheint nur ein Danach zu geben mit guten Gründen für strenge Strafen, aber kaum ein erkennbares Davor zum Zwecke der Vereitelung. An die Stelle der Leidenschaft tritt lähmende Apathie.
Während pädophile Vergehen verurteilt werden, können diese Unzuchtshandlungen sogar verharmlost und propagiert werden. Solche Versuche sind hinlänglich bekannt von Lobbygruppen pädophiler Organisationen. Es fehlt nicht einmal an einem Versuch, Pädophilie auch wissenschaftlcih als humane, ethisch unbedenkliche Sexualform zu begründen. ...
Paradoxerweise scheint es gerade in der Zeit sexualpolitischer Liberalisierung wie auch der werbepsychologischen Ausbeutung von prekären Wünschen zu konfusen Ansichten darüber gekommen zu sein, was für Kinder gut ist und was nicht. ...
(c) F.A.Z.
Tags:
Pädophile
BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil
Lammer, Samstag, 14.02.2004, 14:07 (vor 7588 Tagen) @ H. Lamarr
Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat
Ende)
Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt
abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.
Die Richter scheinen sich ja sehr wenig Mühe gegeben zu haben, sich fundiert zu informieren. Siehe: es wurden nicht einmal neue Gutachten für nötig gehalten (womöglich nicht einmal Messungen in den konkreten Fällen vor Ort), und mit den Stellungnahmen, dass Mobilfunk doch gesundheitsschädlich sein könne (siehe die Meldungen ein paar Tage zuvor, eben auch vom BfS - Herrn König) haben sich diese Richter wohl überhaupt beschäftigt.
Das ist schon sehr ernüchternd!
K. Lammer
Bananen--Republik!
daisy, Samstag, 14.02.2004, 16:25 (vor 7588 Tagen) @ H. Lamarr
Das ist nur noch eine Bananen-Republik!
Ich werde den Staat boykottieren, wo es nur geht!
Frechheit
daisy
Heute BGH-Entscheidung
Zellweger, Samstag, 14.02.2004, 14:50 (vor 7588 Tagen) @ H. Lamarr
Zum ersten Mal in der Mobilfunkgeschichte wird der Bundesgerichtshof
entscheiden, ob Anwohner die Strahlung einer Antennenanlage dulden müssen.
Aber das ist es doch: Hätte der BGH anders entschieden, müssten eben alle Mobilfunkanlagen abgebaut werden. Das wäre das Ende des Mobilfunks in Deutschland!
Da werden die betroffenen Mobilfunk-Konzerne schon ihre Staranwälte aufgeboten haben. Womöglich haben alle zusammen gewirkt, denn schließlich ging's ja um Alles oder Nichts!
A. Zellweger
Heute BGH-Entscheidung
Erwin, Montag, 16.02.2004, 22:40 (vor 7586 Tagen) @ H. Lamarr
Nochmal zum BGH-Urteil vom Freitag, dem 13.2.!!
Bei Stern-online finde ich in einem Artikel dazu noch die interessante Formulierung: (Zitat)
"... Damit schließt sich der BGH einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 an, das die Grenzwerte - vorbehaltlich anderer Erkenntnisse - ebenfalls als maßgeblich betrachtet hat. ..."
Also "vorbehaltlich"!!!
Und weil man auch noch den Turm der Jakobuskirche in Bruchköbel sehen kann, in dem - völlig unsichtbar - diese ganze Mobilfunk-Antenne untergebracht ist, setze ich auch noch den Link zu Stern-online
http://www.stern.de/computer-technik/telefon/index.html?id=520262&nv=cp_L2_rt
Heute BGH-Entscheidung
KlaKla, Dienstag, 17.02.2004, 00:06 (vor 7586 Tagen) @ H. Lamarr
Nur der Vollständigkeit halber, beim BGH zuständig waren der V. Zivilsenat mit den Richtern
Vorsitzender Dr. Wenzel, Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
Stv. Vorsitzender Tropf, Richter am Bundesgerichtshof
Beisitzende Mitglieder
Prof. Dr. Krüger, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Klein, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Lemke, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Gaier, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Schmidt-Räntsch, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Stresemann, Richterin am Bundesgerichtshof
--
Meine Meinungsäußerung
BGH-Entscheidung - Himmelblau
daisy, Dienstag, 17.02.2004, 12:15 (vor 7585 Tagen) @ KlaKla
Nur der Vollständigkeit halber, beim BGH zuständig waren der V. Zivilsenat
mit den RichternVorsitzender Dr. Wenzel, Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
Stv. Vorsitzender Tropf, Richter am Bundesgerichtshof
Beisitzende Mitglieder
Prof. Dr. Krüger, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Klein, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Lemke, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Gaier, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Schmidt-Räntsch, Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Stresemann, Richterin am Bundesgerichtshof
Die müsste man doch einzeln anschreiben und sie aufklären, wovon sie anscheinend keine Ahnung haben! Leben sicher alle in irgendwelchen abgeschiedenen Villen-Vororten.
Wie sind eigentlich die Antennen um das BGH-Gebäude? Liegt in einem Park in Karlsruhe, oder?
Oder werden die auch bestrahlt?
Sonst will ich hier aber noch etwas anbringen:
Das ist ja sehr schööön, dass wir wieder gut hier im Forum gelandet sind. Nur will ich doch die Überlegung einbringen, ob dieses neue HIMMELBLAU hier hoffentlich nichts mit "nur für Jungs" zu tun hat!
Ich bin eine emanzipierte Frau :love: und hoffe nur, dass Männer nicht solche einrahmenden Abgrenzungen oder abgrenzenden Einrahmungen nötig haben.
daisy
Himmelblau könne auch Grasgrün sein
H. Lamarr , München, Dienstag, 17.02.2004, 12:45 (vor 7585 Tagen) @ daisy
Nur will ich doch die Überlegung einbringen, ob dieses neue HIMMELBLAU hier hoffentlich nichts mit "nur für Jungs" zu tun hat!
Ähem, schwitz, räusper: War das zuvor nicht auch schon himmelblau? Eine wie immer auch geratete Doppeldeutigkeit ist mit der Farbgebung jedenfalls nicht verbunden. Punkt!
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Himmelblau könne auch Grasgrün sein
daisy, Mittwoch, 18.02.2004, 12:34 (vor 7584 Tagen) @ H. Lamarr
Nur will ich doch die Überlegung einbringen, ob dieses neue HIMMELBLAU
hier hoffentlich nichts mit "nur für Jungs" zu tun hat!
Ähem, schwitz, räusper: War das zuvor nicht auch schon himmelblau? Eine
wie immer auch geratete Doppeldeutigkeit ist mit der Farbgebung jedenfalls
nicht verbunden. Punkt!
Also was heißt denn da "Punkt", Pauli? Ist das Abwürgung einer Diskussion?
Oder schätzst du meine Beiträge nicht?
Das ist ein hochkonstruktiver Beitrag, wenn ich weiß, dass das Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karsruhe in einem Park liegt. Die haben garantiert weit und breit keine Mobilfunkantenne vor dem Fenster, so dass sie Erfahrungswerte hätten sammeln können.
Ich bin weit rumgekommen in der Welt, und kann somit auch dieses berichten.
daisy
Nur die Wechselstaben verbuxelt
H. Lamarr , München, Mittwoch, 18.02.2004, 13:35 (vor 7584 Tagen) @ daisy
Also was heißt denn da "Punkt", Pauli? Ist das Abwürgung einer Diskussion?
Mensch, daisy, ich rede hier nur von der Hintergrundfarbe des Forums, du aber vom Park des BGH in Karlsruhe. Frauen!
Zum Trost, gerade frisch reingekommen: Ein Consultant ist ein lustiger Mann, dem du deine Armbanduhr leihst, er dir die Uhrzeit sagt und dann auch noch Geld dafür verlangt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Bundesgerichtshof ist nicht Bundesverfassungsgericht
MK, Donnerstag, 19.02.2004, 14:25 (vor 7583 Tagen) @ daisy
Nur will ich doch die Überlegung einbringen, ob dieses neue HIMMELBLAU
hier hoffentlich nichts mit "nur für Jungs" zu tun hat!
Ähem, schwitz, räusper: War das zuvor nicht auch schon himmelblau? Eine
wie immer auch geratete Doppeldeutigkeit ist mit der Farbgebung
jedenfalls
nicht verbunden. Punkt!
Also was heißt denn da "Punkt", Pauli? Ist das Abwürgung einer
Diskussion?
Oder schätzst du meine Beiträge nicht?
Das ist ein hochkonstruktiver Beitrag, wenn ich weiß, dass das Gebäude des
Bundesgerichtshofs in Karsruhe in einem Park liegt. Die haben garantiert
weit und breit keine Mobilfunkantenne vor dem Fenster, so dass sie
Erfahrungswerte hätten sammeln können.
Ich bin weit rumgekommen in der Welt, und kann somit auch dieses
berichten.
daisy
Übrigens, weitgereiste Daisy, wenn man genau den Stadtplan von Karlsruhe anschaut, merkt man, dass du auch da leider etwas verwechselt hast:
Der Bundesgerichtshof (BGH), von dem in den letzten Tagen die Rede war, hat die Adresse: Herrenstr. 45a, 76133 Karlsruhe und liegt nur an einem kleinen Park, dem Nymphengarten.
Das andere ist das Bunderverfassungsgericht, das am/im großen Schloßgarten liegt, mit der Adresse Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe (zur evtl. Eingabe in die RegTP-Datenbank, die ja aber - wie wir inzwischen wissen - so wenig aussagt).
Der offizielle virtuelle Stadtplan von Karlsruhe verzeichnet zwar jeden Papierkorb und jede Abfallsammelstelle, für ein Verzeichnis wie die Mobilfunk-Anlagen (vgl. Nürnberg, München, Frankfurt, u.a.) konnte sie sich aber wohl noch nicht entscheiden.
Leider finden vorbeisurfende Karlsruher (z.B. Herr Rudolph) anscheinend keine Zeit, solche Fehlangaben hier zu berichtigen.
Und wir wollen doch immer schön auf Correctness aus sein, so weit es in unserer Macht liegt!
MK
Was hat der BGH eigentlich klargestellt?
H. Lamarr , München, Dienstag, 17.02.2004, 12:37 (vor 7585 Tagen) @ H. Lamarr
Der hessische Landtagsabgeordnete Frank Willigens bringt in einer Stellungnahme zum BGH-Urteil den Standpunkt der Gegenseite zur Sprache. Wenn er damit Recht behält, sollten die Mobilfunker in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr haben, Standorte für neue Masten zu kriegen. So recht kann ich daran nicht glauben, denn mir z. B. hat der BGH-Spruch die Zweifel überhaupt nicht genommen. Klargestellt wurde hier m. E. nur eines: Die Mobilfunker dürfen so weitermachen wie bisher.
So, und nachfolgend hat nun F. Willigens das Wort (Quelle: http://www.sg-fulda.de/aktiv/redaktion/news-redaktion/2004_02_16_cdu01.shtml)
Frank Williges begrüßt BGH-Urteil: "Mobilfunk nicht verteufeln"
Der Sprecher für Mobilfunk der CDU-Landtagsfraktion, Frank Williges, hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Mobilfunk begrüßt. Mit seinem Urteil vom 13. Februar 2004 habe der Bundesgerichtshof, so Williges, für eine "längst überfällige Klarstellung gesorgt". In zunehmenden Maße sind die Verpächter der Gebäude oder Grundstücke, auf denen Sendeanlagen errichtet werden, die Zielscheibe von Kritik und Klagen, kritisiert der CDU-Abgeordnete. "Fast alle nutzen Mobiltelefone und fordern gut ausgebaute Mobilfunk-Netze, aber nicht in der eigenen Umgebung. Dieser Widerspruch ist rational nicht zu fassen." Im konkreten Fall hatten zwei Anlieger gegen die Errichtung einer Sendeanlage auf einem Kirchturm in Bruchköbel bei Hanau geklagt. Ihre Klage wurde abgewiesen, weil keine konkreten Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog vorlagen. Die allgemeine Behauptung, die elektromagnetischen Felder seien schädlich, reicht laut BGH nicht aus, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Laut Williges basieren die in Deutschland geltenden Grenzwerte auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP). Deutschland hat sich 1999, wie die meisten europäischen Länder, der EU- Ratsempfehlung angeschlossen, die die ICNIPR- Grenzwerte aufgenommen hat. In den Niederlanden, und Österreich gelten noch höhere Grenzwerte als in Deutschland. Williges mahnt an, die Diskussionen vor Ort sachlich zu führen und gemeinsam akzeptable Standorte für Mobilfunkantennen zu finden. Eine wichtige Grundlage ist, so Williges, dabei die im Jahr 2001 zwischen den Betreibern und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung, die die Beteiligung der Kommunen bei der Standortauswahl regelt. "Eine Prüfung der Gesundheitsgefährdung ist richtig und wichtig", so der CDU-Abgeordnete. Jedoch müssten wissenschaftliche Erkenntnisse auch akzeptiert werden. "Die irrationale Verteuflung des Mobilfunks ist unangemessen und schadet außerdem dem Wirtschaftsstandort."
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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